23.09.2020

Die Gründe warum Insolvenzen trotz Coronakrise massiv zurückgehen

Durch eine Verschleppung von Insolvenzen kam es in den ersten drei Quartalen in Österreich zu einem massiven Insolvenz-Rückgang von rund 32 Prozent. Im Gegenzug hat sich laut KSV1870 die Verschuldung der Firmen allerdings verdoppelt.
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Insolvenzen
(c) AdobeStock

Der KSV1870 präsentierte am Mittwoch seine aktuelle Insolvenzstatistik für die ersten drei Quartale. In den ersten neun Monaten diesen Jahres haben in Österreich um ein Drittel weniger Firmen Insolvenz angemeldet als im Vorjahresvergleich.

Die Gründe dafür liegen laut KSV1870 in erster Linie in der Verschleppung von Insolvenzen. Besonders besorgniserregend: Die Passiva der Firmen hat sich im Vergleich zum letzten Jahr verdoppelt und liegt nun bei 2,7 Milliarden Euro. 2019 betrug dieser Wert noch 1,3 Milliarden Euro.

Insolvenzen: Die Zahlen im Detail

Waren es 2019 noch 3808 Insolvenzen, sind in den ersten drei Quartalen 2020 nur noch
2.583 Unternehmenspleiten zu verzeichnen. Wird dieser Trend laut KSV1870 fortgeführt, bedeutet das auf das Jahr 2020 hochgerechnet ein Minus von rund 46 Prozent. Dies würde rund 1300 Insolvenzen weniger als 2019 entsprechen. Auch die Zahl der Privatkonkurse ist laut KSV1870 in den ersten drei Quartalen um 25 Prozent zurückgegangen.

Veränderung am Arbeitsmarkt

Obwohl die Zahl der Insolvenzen in den ersten drei Quartalen stark rückläufig war, stieg allerdings die Zahl der betroffenen Dienstnehmer, die aufgrund einer Insolvenz ihre Arbeit verloren. Waren es im Vergleichszeitrum 2019 rund 12.200 Dienstnehmer, so waren es 2020 bereits 13,700 Dienstnehmer. Laut KSV1870 sei dies ein Beweis für eine „unberechenbare Ausnahmesituation“.

„Die Situation am Arbeitsmarkt zeigt uns deutlich, dass die heimische Wirtschaft vor einer gesamtstrukturellen Herausforderung steht, die es in den Griff zu bekommen gilt. Der erster Schritt sollte hier die Rückkehr zu dem bewährten österreichischen Insolvenzwesen sein“ so Karl Heinz Götze, Leiter Insolvenz des Kreditschutzverbandes von 1870.

Kritik am Gießkannen-Prinzip

In einer Aussendung übte der KSV1870 zudem Kritik an den „Corona-Maßnahmen“ der österreichischen Bundesregierung. Diese würden kranke Unternehmen künstlich am Leben erhalten und hätten eigentlich nur für jene Unternehmen in Frage kommen sollen, die der verordnete Lockdown massiv geschadet hat.

„Anstatt betroffene Firmen, die eine Zukunft vor sich haben, zu helfen, werden damit kranke Unternehmen künstlich am Leben gehalten und ziehen damit tragischerweise auch noch gesunde Firmen ins Verderben. Durch ein Ende dieser Gießkannen-Maßnahmen könnte jedoch jetzt noch Schlimmeres verhindert werden“, so Götze.

Ausblick auf 2021

Der KSV1870 gibt zudem bereits einen Ausblick auf 2021. Durch die anhaltende Verschleppung wird es laut Kreditschutzverbandes 2021 zu einer massiven Insolvenz-Welle kommen. Die aktuelle Situation würde allerdings jetzt schon zeigen, dass es sich um viele nicht sanierungsfähige Firmen handeln wird. Dies hat zur Konsequenz, dass sich Gläubiger nächstes Jahr vermehrt mit Null-Quoten konfrontiert sehen werden, so der KSV1870.

„Der KSV1870 appelliert an all jene Unternehmer, deren Firmen aktuell in Schieflage sind,
sich frühzeitig für eine Insolvenzanmeldung zu entscheiden. Damit wird die Chance auf eine
Sanierung und somit für einen gesunden Neustart gewahrt“, so Götze abschließend.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Die Gründe warum Insolvenzen trotz Coronakrise massiv zurückgehen

  • Der KSV1870 präsentierte am Mittwoch seine aktuelle Insolvenzstatistik für die ersten drei Quartale.
  • In den ersten neun Monaten diesen Jahres mussten in Österreich um ein Drittel weniger Firmen Insolvenz anmelden als im Vorjahresvergleich.
  • Die Gründe dafür liegen laut KSV1870 in erster Linie in der Verschleppung von Insolvenzen.
  • Besonders besorgniserregend: Die Passiva der Firmen hat sich im Vergleich zum letzten Jahr verdoppelt und liegt nun bei 2,7 Milliarden Euro.
  • Dies würde rund 1.300 Insolvenzen weniger als 2019 entsprechen.
  • Auch die Zahl der Privatkonkurse ist laut KSV1870 in den ersten drei Quartalen um 25 Prozent zurückgegangen.

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