24.03.2021

Insolvenz-Statistik: KSV1870 übt erneut scharfe Kritik an Regierung

Die Zahl der Insolvenzen sinkt auch im ersten Quartal 2021 weiter und erreicht den Tiefststand seit 1977. Der KSV1870 sieht darin eine massive Gefahr.
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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Die Pleitewelle, die in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu erwarten wäre, bleibt weiterhin aus. Im Gegenteil: Die Zahl der Insolvenzen in Österreich sank auch im ersten Quartal 2021 laut Hochrechnung des KSV1870 wieder. Mittlerweile ist der Tiefststand seit 1977 erreicht. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Auch Unternehmen, die finanziell schlecht aufgestellt waren, profitieren von den staatlichen Corona-Hilfen und können so die Zahlungsunfähigkeit künstlich abwenden.

„Undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt“

An diesem Umstand übt der Gläubigerschutzverband KSV1870 anlässlich der Präsentation der aktuellen Insolvenz-Statistik erneut heftige Kritik. „Wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird Österreichs Wirtschaft mittel- und langfristig mit weitaus massiveren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, als das heute ohnehin schon der Fall ist“, schätzt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. „Diese undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt, bevor auch gesunde Unternehmen von finanzschwachen Firmen in den Abwärtsstrudel getrieben werden“.

Man plädiere für ein sofortiges Ende des „praktizierten Gießkannen-Prinzips“. Doch die Maßnahmen wurden zuletzt weiter verlängert. Götze meint daher: „Eine regelrechte Insolvenzwelle ist aus heutiger Sicht am Horizont nicht erkennbar. Wann auch immer die Insolvenzzahlen steigen werden, gehen wir von einer stetigen Steigerung der Firmenpleiten aus. Dieser Anstieg wird bis in die Jahre 2022 und 2023 hineinreichen“.

Insolvenzen Q1 2021: Rückgänge in allen Teilstatistiken, paradoxes Bild bei Branchen

Konkret sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Österreich im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 59 Prozent auf 473. Zudem gab es in den ersten drei Monaten des Jahres mit der AIK Energy Austria GmbH und der „die EIGENTUM“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. bislang nur zwei Großinsolvenzen mit Passiva von jeweils mehr als zehn Millionen Euro. Auch deswegen haben sich die geschätzten Verbindlichkeiten insgesamt im Vergleich zum ersten Quartal 2020 zuletzt um 86 Prozent auf 157 Millionen Euro reduziert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum gibt es aktuell mit 1.723 Personen auch um 61 Prozent weniger betroffene Dienstnehmer. Ein ähnliches Szenario gibt es auf Gläubigerseite zu vermelden: 3.594 betroffene Gläubiger bedeuten ein Minus von ebenfalls 61 Prozent.

(c) KSV1870

Besonders paradox ist das Bild im Branchenvergleich, wo gerade Sektoren, die besonders stark von der Krise betroffen sind, einen Starken Insolvenzen-Rückgang vermelden. Während im Jahr 2020 die Bereiche „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ und das Gastgewerbe ganz vorne zu finden waren, ist es jetzt trotz allgemein guter Auftragslage die Bauwirtschaft (28 Prozent aller Insolvenzen), gefolgt von unternehmerischen Dienstleistungen (21 Prozent) und dem Gastgewerbe (10 Prozent). Doch Götze warnt: „Der harte Aufprall wird für viele Gastronomen spätestens dann erfolgen, wenn der künstliche Eingriff durch die Regierung beendet wird“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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