10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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retrostrap
© Screenshot-retrostrap

Es ist 1996. Keine verschwundene Freundin oder Südsee-Gefühle, dafür ein Web, das heute eventuell bei manchen melancholische Erinnerungen weckt: ohne Reizüberflutung und ohne Hektik. In diesem Sinne hat der österreichische Entwickler Stefan Gündhör heute retrostrap veröffentlicht, ein quelloffenes CSS- und JavaScript-Framework, mit dem sich Websites konkret im Stil des Webs von 1996 bis 2003 bauen lassen, technisch aber auf heutigem Stand sind: barrierefrei, auf jeder Bildschirmgröße nutzbar, ohne Tracking und ohne Werbung. Das Projekt ist ab sofort kostenlos verfügbar und versteht sich zugleich als Gegenbewegung zum schnellen, überladenen Internet der Gegenwart.

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Darüber hinaus bietet Retrostrap eine ausführliche Dokumentation, die den Einsatz der einzelnen Bausteine erklärt und Entwickler:innen die Anpassung für eigene Projekte erleichtern soll. Dadurch lasse sich das Framework flexibel für unterschiedliche Arten von Websites einsetzen, heißt es.

Nicht das erste Privat-Projekt

„Ich habe meine Jugend in deutschsprachigen Support-Foren verbracht, erst als Fragensteller, später als Moderator und Co-Admin“, sagt Gündhör. „Der Umgangston war freundlich, die Netiquette war echt. Das vermisse ich heute. Die aktuellen Netzwerke sind für mich kaum noch auszuhalten: alle auf 180, mehr Werbung als Inhalt, und vieles fühlt sich nach Abzocke an. Retrostrap ist der technische Teil einer Gegenbewegung, ein ruhiger, kultivierter Ort im Netz für alle, die sich danach zurücksehnen.“

Der Entwickler fiel bereits im Februar auf, als er die beiden Plattformen freitext.org und rohtext.org öffentlich zugänglich machte. Diese bieten gemeinfreie deutschsprachige Literatur kostenlos und ohne Registrierung an. Nutzerinnen und Nutzer können dort auf mehr als 9.200 Bücher von über 2.250 Autorinnen und Autoren zugreifen. Entwickelt wurden die Plattformen ebenfalls in Eigenregie ohne Unternehmen oder externe Investoren.

Auch ein Community-Feature

Zum aktuellen Projekt retrostrap gehören über 30 frei einsehbare Beispielseiten sowie der „Builder“, mit dem man testweise selbst Websites mit den retrostrap-Komponenten zusammenklicken kann. Ein eigenes Community-Forum, die „Retrostrap Boards“, startet gemeinsam mit dem Projekt. Ebenfalls am Start: „Retrospace“, ein kuratiertes Verzeichnis für Seiten im Retro-Stil.

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