10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Ron Melz (Co-Founder & Managing Director), Thomas Müller (Co-Founder & Chief Technology Officer), Martin Stötzel (Co-Founder & Co-Founder & Executive Lead of Product and Marketing)
Ron Melz (Co-Founder & Managing Director), Thomas Müller (Co-Founder & Chief Technology Officer), Martin Stötzel (Co-Founder & Executive Lead of Product and Marketing) | Foto: © SPiNE

Die Corporate-Venture-Capital-Einheit des Energieanbieters VERBUND – VERBUND X Ventures – führt die Finanzierungsrunde des Münchner Startups SPiNE an. Insgesamt wurde in dieser Runde Kapital in Höhe von 1,5 Millionen Euro aufgestellt. Ein weiterer Co-Lead-Investor ist Bayern Kapital.

Das Startup SPiNE wurde 2024 in München gegründet und will die Infrastruktur von Smart-Metern für netzdienliche und marktdienliche Energieanwendungen nutzen. Damit soll “sichere, saubere und kostengünstige Energieversorgung für Endkunden” ermöglicht werden, wie VERBUND in einer Aussendung schreibt. Auf ihrer Website bezeichnet sich SPiNE selbst als “App-Store für Ihre Energie-Anwendungen”.

SPiNE als Schnittstelle für Energiemanagement

Konkret ist das Kernstück von SPiNE eine Middleware-Plattform, die als zentrale Schnittstelle die Kommunikation und Steuerung von Energiemanagement-Systemen effizient ermöglicht. Die Plattform funktioniert unabhängig von der Hardware und ist daher mit den Geräten und Systemen von unterschiedlichen Herstellern kompatibel. Dadurch ist sie leicht in bestehende Infrastrukturen integrierbar und kann dort Verbrauchseinrichtungen steuern, Flexibilitätspotenziale durch dynamische Stromtarife nutzen, sowie Messdaten auslesen und verarbeiten. Mit seinem Device Control Center kann SPiNE außerdem ein Monitoring- und Managementsystem für Smart Meter Gateways bieten.

Co-Founder Ron Melz sagt dazu: “Wir stehen an der Schwelle einer umfassenden Digitalisierung der Energiewirtschaft. Unsere cybersicheren Lösungen helfen dabei, Smart Meter nicht nur als Messgerät zu nutzen sondern als zentrale Komponente für ein flexibles und zukunftssicheres Energiesystem. Wir freuen uns mit der Unterstützung unserer Investoren diesen Wandel aktiv mitgestalten zu können.” Mit der neuen Finanzierungsrunde plant SPiNE, sein Wachstum zu beschleunigen, das Team zu vergrößern und seine Position am Markt weiter auszubauen.

Gründerteam zentral für Investment-Entscheidung

die Weboberfläche der SPiNE-Plattform

Für VERBUND-X-Ventures-Geschäftsführer Franz Zöchbauer war auch das Gründerteam um Martin Stötzel, Ron Melz und Thomas Müller entscheidend: “Ein starkes Gründerteam ist der Schlüssel für den Erfolg eines Startups, und bei SPiNE haben wir genau das gefunden. Die Gründer verfügen über langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung für Smart Grids und Energiemanagement und sind hervorragend in der Energiebranche vernetzt. Diese Expertise und ihr tiefes Verständnis der Energiewirtschaft machen SPiNE zu einem zukunftsweisenden Akteur in der digitalen Transformation der Branche. Wir freuen uns, sie auf diesem Weg zu begleiten.”

VERBUND-CEO Michael Strugl sieht das Investment als Weiterführung der Unternehmensstrategie: “Mit unserem Investment in SPiNE unterstützen wir eine zukunftsweisende Technologie, die nicht nur die Effizienz des Energieverbrauchs verbessert, sondern auch zur Netzstabilität beiträgt. SPiNE optimiert die vorhandene Smart-Meter-Infrastruktur und legt damit die Grundlage für ein effizienteres und sichereres Energiesystem.”

Stark wachsender Markt

Der Markt für Energiemanagement-Systeme wächst in Europa derzeit stark. Bis 2030 wird seine Größe auf knapp 30 Milliarden Euro geschätzt. In Deutschland wird etwa auch die Ausstattung mit Smart Metern gesetzlich vorangetrieben. VERBUND zufolge sind die Lösungen von SPiNE dabei besonders skalierbar, da sie mit bestehender Infrastruktur kompatibel sind.

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