10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Strom aus Wind und Sonne braucht Speicher. Für sie entwickelt das Projekt Phoenics neue Batteriezellen. Konzeptbild, mit KI erstellt. | (c) Virtual Vehicle
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Wind und Sonne liefern Strom, wann sie wollen, nicht wann ihn jemand braucht. Diese Lücke schließen Batteriespeicher. Sie werden damit zur Schlüsseltechnologie der Energiewende. Genau hier setzt Phoenics an: Ein steirisches Konsortium entwickelt die nächste Generation von Lithium-Ionen-Zellen für stationäre Speicher.

Koordiniert wird das Projekt von der Virtual Vehicle Research GmbH in Graz. Partner sind Varta Innovation, die Materials Center Leoben Forschung GmbH (MCL) und AVL List. Phoenics läuft 36 Monate und kostet 2,9 Millionen Euro. Knapp zwei Millionen davon kommen von der FFG, aus der Ausschreibung „Energieforschung 2024″.

Ein Material, zwei Ziele

Im Zentrum steht ein Kathodenmaterial: Lithium-Mangan-Eisenphosphat, kurz LMFP. Es ist eine Weiterentwicklung des etablierten Lithium-Eisenphosphats (LFP). LFP-Zellen gelten als sicher und robust, und sie kommen ohne kritische Rohstoffe wie Kobalt oder Nickel aus. LMFP soll zusätzlich bis zu 20 Prozent mehr spezifische Energiedichte liefern. Auf gleichem Bauraum ließe sich damit mehr Energie speichern.

Diesen Materialvorteil will das Konsortium in die fertige Zelle bringen. Die Zielmarken: 20 Prozent mehr Energiedichte, 40 Prozent längere Lebensdauer.

Was noch offen ist

Bis dahin bleiben Fragen. Wie verhält sich das Material über die Lebensdauer, wie altert es, und lässt es sich industriell verarbeiten und skalieren?

Das Konsortium kombiniert deshalb Experiment und Simulation. Die Partner untersuchen das Kathodenmaterial über den gesamten Lebenszyklus, mit Materialcharakterisierung, hochauflösender Bildgebung und KI-gestützter Auswertung. Parallel entstehen physikbasierte und datengetriebene Modelle. Sie bilden das Verhalten der Zelle von der Mikrostruktur bis zum kompletten Speichermodul ab und sollen Entwicklungszyklen verkürzen.

„Die Mikrostruktur von Elektrodenmaterialien beeinflusst maßgeblich Leistung, Lebensdauer und Zuverlässigkeit von Batteriezellen“, sagt Roland Brunner, Gruppenleiter am MCL.

Ein eigener Schwerpunkt gilt der Sicherheit. Spezielle Testverfahren sollen zeigen, ob LMFP-Zellen den Anforderungen an Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit genügen. AVL bringt dafür seine Erfahrung in der elektrochemischen Modellierung ein. Verbinde man physikalische Modelle mit Methoden des maschinellen Lernens, ließen sich kritische Betriebszustände und Sicherheitsaspekte frühzeitig vorhersagen, sagt Roland Wanker, Geschäftsbereichsleiter Advanced Simulation Technologies bei AVL.

Aufbauen statt neu anfangen

Phoenics setzt die Zusammenarbeit aus dem Vorgängerprojekt OpMoSi fort. „Unsere Stärke liegt darin, modernste Simulations- und Analysemethoden mit industrieller Entwicklungskompetenz zu verbinden“, sagt Projektleiter Philip Kargl von Virtual Vehicle.

Varta Innovation steuert die Fertigungsseite bei, von der Materialentwicklung über die Elektrodenfertigung bis zur Zellintegration. Großes Potenzial sehen die Partner vorerst bei stationären Speichern. Langfristig könnten die Ergebnisse auch der Elektromobilität nützen.

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