10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Michaela Geiseder und Klaus Buchroithner | (c) Das Merch

Klaus Buchroithner schlägt ein neues Kapitel in seiner Unternehmerkarriere auf. Künftig werden die zwei Geschäftsbereiche „Vresh“ und “Das Merch” als zwei unabhängige Unternehmen geführt, wie der oberösterreichische Gründer am Donnerstag gegenüber brutkasten bestätigt. Während „Vresh“ unter der Führung seiner Mitgründerin Michaela Geiseder und ihrem Ehemann Valentin weitergeführt wird, möchte sich Buchroithner künftig vollständig auf den Ausbau von “Das Merch” konzentrieren, das sich 2017 auf Merchandise spezialisiert hat und bislang unter der 2012 gegründeten Vresh GmbH agierte (brutkasten berichtete).

Der Weg zur Neuausrichtung

Um die neue Struktur zu ermöglichen, gründete Buchroithner für “Das Merch” eine neue FlexCo. Im neuen Unternehmen hält der Gründer künftig 66 Prozent der Anteile. Die restlichen Anteile in der FlexCo sind auf die bisherigen Investoren der Vresh GmbH aufgeteilt worden, um eine faire Beteiligung sicherzustellen. Zu diesen zählen unter anderem die Nösslböck Beteiligungs GmbH, das Unternehmen futureOne von Ali Mahlodji, Biogena-Gründer Albert Schmidbauer oder Niko Alm.

An der ursprünglichen “Vresh Gmbh” verkauft Buchroithner hingegen 40 Prozent seiner Anteile und wird dann noch 17 Prozent halten. “Michaela wird künftig als Geschäftsführerin ausreichend Anteile halten, damit es ihrer Verantwortung gerecht wird”, so der Gründer.

Eine vollständige Spaltung des Unternehmens wäre laut Buchroithner zu aufwändig gewesen, daher entschied man sich für eine Neugründung der FlexCo. “Bei einer Spaltung muss jede Buchungszeile zugewiesen werden, das war für uns einfach nicht machbar“, so Buchroithner. Und er merkt an: “Mit der Trennung ermöglichen wir es beiden Unternehmen, ihre Stärken unabhängig voneinander auszuspielen.” Während Buchroithner künftig bei “Das Merch” weitreichende Weichenstellung für das künftige Geschäft setzen möchte, soll bei Vresh der eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden.

Das Team im HQ in der Tabakfabrik Linz | (c) Das Merch

Verantwortung und Eigenständigkeit

Die Entscheidung zur Aufspaltung fiel vor allem auch im Hinblick auf die Verteilung von Verantwortung. Buchroithner wird sich künftig operativ bei Vresh nicht mehr einbringen. „Michaela hat bewiesen, dass sie das Geschäft nicht nur versteht, sondern auch erfolgreich weiterentwickeln kann. Es war an der Zeit, ihr die volle Verantwortung zu übergeben“, so Buchroithner. Dennoch möchte er beratend zur Seite stehen und auch beim Sourcing unterstützen. “Ich werde weiterhin als aktiver Advisor fungieren, aber die operative Leitung liegt vollständig bei Michi und Valentin”, so Buchroithner.

Die Trennung der beiden Geschäftsbereiche bringt auch interne Herausforderungen mit sich. Die Teams von „Vresh“ und “Das Merch“ arbeiten zwar weiterhin unter einem Dach, doch die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen ändern sich. „Wir möchten den Teamgedanken beibehalten, auch wenn wir jetzt zwei getrennte Unternehmen sind“, betont Buchroithner. Regelmäßige gemeinsame Mittagessen und eine klare Kommunikation sollen dabei helfen, den Zusammenhalt zu stärken.

“Es gibt natürlich auch Dinge zu klären, wie zum Beispiel, wer für welche Aufgaben zuständig ist“, erklärt er weiter. „Plötzlich muss man Dinge abrechnen, die vorher selbstverständlich waren. Es ist eine Umstellung für alle Beteiligten, aber es war der richtige Schritt.”

Die nächsten Schritte von “Das Merch”

Für “Das Merch” hat Klaus Buchroithner große Pläne. Der B2B-Bereich, der sich auf die Produktion von individuell gestalteten Merchandise-Artikeln spezialisiert hat, soll zukünftig noch stärker wachsen. „Ich sehe im Merch-Geschäft einfach mehr Entwicklungspotenzial“, so Buchroithner. “Es gibt so viele Möglichkeiten, den Markt zu erweitern und unsere Kunden noch besser zu bedienen.“

Eines der zentralen Ziele ist die Skalierung des Geschäftsmodells durch die verstärkte Nutzung von KI-Tools. “Unser Beratungsprozess ist sehr intensiv und wir sehen hier großes Potenzial, diesen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu skalieren“, erklärt er. „Wir wollen unseren Kunden die bestmögliche Experience bieten – von der ersten Anfrage bis zur finalen Lieferung.“ Geplant sind automatisierte Prozesse, die es den Kunden ermöglichen sollen, ihre Merchandise-Artikel noch einfacher und schneller zu bestellen. “Wir wollen die Beratung, die heute noch viel manuell läuft, durch intelligente Systeme unterstützen und so den Prozess für unsere Kunden effizienter gestalten”, beschreibt Buchroithner seine Vision.

Die Mode für Vresh und Das Merch wird auch künftig in Portugal mit fairen Arbeitsbedingungen produziert | (c) Das Merch

Ein Markt mit Herausforderungen

Die Nachfrage nach individuell gestalteten Merchandise-Produkten ist stark von der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen abhängig. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Budgetkürzungen an der Tagesordnung stehen, ist das Geschäft eine Herausforderung. “Wir haben in den letzten Monaten gemerkt, dass viele Unternehmen ihre Ausgaben zurückfahren. Besonders im Bereich Employer Branding und Mitarbeiter-Benefits wird gespart“, berichtet Buchroithner.

Doch er sieht auch Chancen: “Wir wollen uns breiter aufstellen und unser Sortiment um neue Produkte erweitern.“ So plant das Unternehmen beispielsweise den Launch einer neuen Sneaker-Linie, die das bestehende Angebot ergänzen soll. “Unsere Kunden sollen bei uns alles finden, was sie für ihr Branding und ihre Mitarbeiter benötigen“, erklärt er. Zudem denkt Buchroithner darüber nach, den Geschäftsbereich um Logistik-Services zu erweitern. „Wir testen seit einiger Zeit, ob wir unseren Kunden nicht auch die Möglichkeit bieten können, ihre Bestellungen bei uns zu lagern und flexibel abzurufen. So könnten wir noch schneller auf die Bedürfnisse unserer Kunden reagieren.“

Zukunftsvisionen und Expansion

Die Zukunft von “Das Merch” sieht Buchroithner vor allem im deutschen Markt. „Dort gibt es viele große Unternehmen, bei denen wir großes Potenzial sehen“, sagt er. Auch die Produktpalette soll erweitert werden. “Wir wollen unser Angebot ausbauen und uns breiter aufstellen. Unser Ziel ist es, ein umfassendes Portfolio an Merchandise-Produkten anzubieten, das keine Wünsche offenlässt.” Ein Bauchladen, wie es in der Branche üblich ist, soll es jedoch nicht werden. “Wir kämpfen gegen die Wegwerfartikel, die die Konkurrenz anbietet. Wir wollen einen Service schaffen bei dem man für sein ganzes Team hochwertige und nachhaltige Produkte aus der EU findet”, so der Gründer.

Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll eine zentrale Rolle spielen. “Wir arbeiten bereits an Konzepten, wie wir den Bestellprozess für unsere Kunden noch einfacher gestalten können”, erklärt er. “Unsere Vision ist es, dass unsere Kunden über eine Chat-Funktion mit uns kommunizieren und in wenigen Minuten ihr individuelles Merchandise zusammenstellen können.”


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