10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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HerzensApp
CTO, CEO und COO: Das Gründerteam der HerzensApp. (c) HerzensApp

“Wir sind der Meinung, man kann diesen Pflegenotstand nur mit einer Ökosystem-Lösung bekämpfen”. Dieses Zitat stammt vom HerzensApp-Co-Founder und CEO Konstantin Pollanz. Konkret meint er damit seine Plattform, die heuer im Jänner österreichweit gelauncht wurde und sämtliche Akteur:innen in der Pflege miteinander verbinden will: Pflegeagenturen, mobile Pfleger:innen und die Angehörigen selbst. Damit will sich HerzensApp als B2B-SaaS von anderen Angeboten abgrenzen, die sich nur auf eine Zielgruppe fokussieren.

HerzensApp: 16 verschiedene Sprachen

Dabei hilft eine KI-Assistenz, die in der App implementiert ist: Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige können auf einer Art Social-Media-Plattform so in ihrer Muttersprache miteinander chatten, die Übersetzung erfolgt automatisch. Das Tool ist für 16 verschiedene Sprachen ausgelegt.

“Die Pflegebranche ist oft geprägt von bürokratischem Aufwand und veralteten Prozessen – hier setzen wir mit der HerzensApp an”, erklärt Alireza Fasih, der mit Oliver Wimmer das Gründertrio komplettiert. “Unser Ziel ist es, die Pflege durch komplette Digitalisierung der Dokumentations,- und Verwaltungsaufgaben die Pflegekräfte zu entlasten. Mit unserer mobilen App geben wir Pflegefachkräften ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie ihren Arbeitsalltag vollständig digital unterstützen können. Ein besonders beliebtes Feature ist die Sprachdokumentation: Während die Pflegefachkraft spricht, werden alle Tätigkeiten direkt erfasst. Das spart nicht nur enorm viel Zeit, sondern schafft auch eine persönlichere Pflegeerfahrung für die Patienten, die so immer bestens informiert sind.”

Einsatz in Echtzeit verfolgen

Die USP von HerzensApp liegt im “umfassenden Pflegesystem”. Das Startup bietet nicht nur eine mobile Lösung für Pflegefachkräfte, sondern auch eine webbasierte Software für Pflegedienste und Betreuungsagenturen. Diese ermöglicht es, Einsätze in Echtzeit zu verfolgen und effizient zu planen.

“Darüber hinaus haben wir mit der FamilieApp eine Schnittstelle geschaffen, die Angehörige aktiv in den Pflegeprozess einbezieht. In einer Zeit, in der 70 Prozent der Pflegeorganisation von Familienmitgliedern übernommen wird, bieten wir einen DSGVO-konformen Chat, der alle Beteiligten transparent informiert und verbindet”, so Pollanz weiter.

HerzensApp mit siebenstelligen Förderungen

Für die Weiterentwicklung der HerzensApp hat das mittlerweile elfköpfige Team bisher Förderungen in siebenstelliger Höhe erhalten.

“Die aws-Förderung hat uns maßgeblich dabei geholfen, unsere Software in entscheidenden Bereichen zu entwickeln. Durch ihre Unterstützung konnten wir das ‘Matching’ zwischen Familien und Pflegekräften realisieren, eine Funktion, die es ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit die passende Betreuungsperson zu finden. Ohne diese Förderung hätten wir viele unserer innovativen Ideen nicht so schnell und effizient umsetzen können”, so Pollanz weiter. “Dank der Unterstützung der aws konnten wir nach Ende der Förderung unser bislang größtes und wirkungsvollstes Projekt umsetzen: das HerzensPortal.”

Dabei handelt sich um ein Vergleichsportal für 24-Stunden-Betreuungsagenturen, das Familien eine einfache Möglichkeit bietet, die passende Agentur zu finden. Über 400 Agenturen werden hier verglichen, und das Portal wächst stetig, so der Founder. Familien können nicht nur eine passende Agentur auswählen, sondern auch direkt eine Anfrage mit allen relevanten Informationen senden.

HerzensApp
(c) zVg – Landkarte aller gelisteten Betreuungsagenturen, die auf dem HerzensPortal verfügbar sind.

“Damit eliminieren wir das oft mühsame Hin und Her, das sonst notwendig ist, um den Gesundheitszustand des Patienten zu erheben, und schaffen eine bisher nicht dagewesene Transparenz in einem mehrheitlich intransparenter Markt”, betont Pollanz.

Ziel: Ökosystem erweitern

Aktuell liegt der Fokus des Startups darauf, die Bekanntheit der HerzensApp weiter auszubauen und sein Ökosystem kontinuierlich zu erweitern. Das nächste große Ziel ist es, auch Pflegedienste und selbstständige Pflegefachkräfte auf der Plattform abzubilden, um den Suchprozess noch umfassender zu gestalten.

Zudem plant man eine Erweiterung des Vergleichsportals auf Pflegeheime, sodass auch hier schnell und transparent die verfügbaren Plätze und Kapazitäten eingesehen werden können.

“Mittelfristig möchten wir die Erfolge, die wir in Österreich erzielt haben, auf den deutschen Markt übertragen. Langfristig streben wir an, mit der HerzensApp und unserem Ökosystem einen bedeutenden Einfluss auf die Pflegeprozesse in ganz Europa zu nehmen. Unser Wunsch ist es, durch unsere Software-Tools und innovative Ansätze den Pflegeberuf attraktiver zu machen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung deutlich zu steigern”, erklärt Pollanz. “Wir sehen die Einbindung von Künstlicher Intelligenz als einen wichtigen Hebel, um die Arbeit in Sozialberufen zu vereinfachen und mehr junge Menschen dafür zu begeistern, sich in der Pflege zu engagieren.”


Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws)

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