10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Anton Osika, Gründer und CEO von Lovable, bei der Slush 2025 in Helsinki | (c) brutkasten / Martin Pacher

Lovable hat am Mittwoch eine Series C über 400 Mio. US-Dollar bekanntgegeben. Die Bewertung des schwedischen Unternehmens liegt damit bei 13,3 Mrd. US-Dollar. Lead-Investor ist Menlo Ventures, co-angeführt wird die Runde vom Scaleup Europe Fund, der von EQT gemanagt wird.

Neu an Bord kommen laut Aussendung Balderton Capital und Carmignac aus Europa, Kaszek Ventures und LTS Growth aus Lateinamerika, Tencent und World Innovation Lab aus Asien sowie Regent aus den USA. Von den bestehenden Investoren gehen unter anderem Accel, Antler, CapitalG, DST Global, Evantic Capital, HubSpot Ventures und Salesforce Ventures mit.

60 Millionen Projekte seit dem Start

Lovable lässt Nutzer:innen Software per Chat bauen, ohne Programmierkenntnisse. Seit dem Start im November 2024 wurden nach Unternehmensangaben mehr als 60 Millionen Projekte angelegt. Die damit gebauten Apps kommen demnach zusammen auf über 900 Millionen Besuche pro Monat.

Innerhalb des ersten Jahres erreichte Lovable eigenen Angaben zufolge Mitarbeiter:innen bei der Hälfte der Fortune-500-Konzerne, mittlerweile seien es knapp zwei Drittel. Als Referenzkund:innen nennt das Unternehmen unter anderem Adidas, Nvidia und die Deutsche Telekom sowie Zendesk, Handshake und Checkr.

Laut einer Nutzer:innenbefragung, auf die sich Lovable beruft, bauen fast acht von zehn Nutzer:innen ein Unternehmen oder ein Nebenprojekt, das sie monetarisieren wollen. Mehr als ein Drittel davon erwirtschafte bereits Umsatz.

Vom App-Baukasten zur Betriebssoftware

Die Positionierung verschiebt sich mit der Runde: Lovable will nicht mehr nur das Werkzeug sein, mit dem Software entsteht, sondern jenes, mit dem Unternehmen laufen. Seit der Series B im Dezember 2025 hat das Unternehmen Payment-Funktionen, SEO- und AI-Search-Tools sowie Integrationen zu Google Workspace, Microsoft 365, Salesforce, Stripe und ElevenLabs ergänzt. Dazu kamen automatisierte Security-Scans, Governance-Funktionen und die AIUC-1-Zertifizierung für KI-Agenten.

Drei Prioritäten nennt Lovable für die kommenden Monate. Erstens soll das Produkt proaktiver werden und Aufgaben erkennen und übernehmen, ohne dass Nutzer:innen sie anstoßen müssen. Zweitens will das Unternehmen sein System darauf trainieren, welche Bauentscheidungen zu erfolgreichen Produkten führen, gemessen an Umsatz, verbesserten Workflows und Unternehmenswachstum. Modellseitig bleibt Lovable bei einem Multi-Model-Ansatz und will weiter offene Modelle nachtrainieren. Drittens soll das Team heuer auf rund 450 Personen wachsen, vor allem in Machine Learning, Produkt, Infrastruktur und Security. Der Hauptsitz bleibt Stockholm, ausgebaut wird in London, Boston, San Francisco und New York.

Wie weit der Anspruch reicht, zeigt ein Kundenbeispiel aus der Aussendung: Beim US-Unternehmen Nursa baute ein Produktverantwortlicher ein neues Enterprise-Produkt an einem Wochenende, danach wurde Lovable auf über 200 Mitarbeiter:innen ausgerollt. Aktuell ersetze das Unternehmen zehn SaaS-Systeme durch selbst gebaute Tools.

Testfall für den europäischen Wachstumsfonds

Für Europa ist vor allem der Co-Lead relevant. Der Scaleup Europe Fund wurde von der Europäischen Kommission gemeinsam mit europäischen Investoren aufgesetzt und im Juni beim European Innovation Council Summit in Brüssel präsentiert. Der Fonds hat ein Zielvolumen von fünf Milliarden Euro, wird von EQT unabhängig und marktbasiert gemanagt und soll die Lücke bei großvolumigen Wachstumsfinanzierungen schließen, wegen der europäische Tech-Unternehmen bislang häufig auf US-Kapital angewiesen waren. Zu den Zielbranchen zählen neben Quanten- und Halbleitertechnologien, Robotik, Energie- und Weltraumtechnologien auch Künstliche Intelligenz.

Bemerkenswert ist das Tempo. Bei der Präsentation im Juni hieß es noch, die ersten Investments seien für Herbst 2026 geplant. Lovable zählt laut Aussendung nun zu den ersten Beteiligungen des Fonds, das allererste Investment war es allerdings nicht.

Victor Englesson, Partner bei EQT und Co-Head des Scaleup Europe Fund, verweist in der Aussendung darauf, dass Anton Osika, Fabian Hedin und ihr Team eines der ambitioniertesten und am schnellsten wachsenden KI-Unternehmen aufgebaut hätten. Genau dafür sei der Fonds geschaffen worden. Matt Murphy, Partner bei Menlo Ventures, argumentiert, Lovable adressiere jene Milliarden Menschen, die Ideen hätten, aber bislang an der technischen Umsetzung scheiterten.

Osika selbst hatte diese Europa-Perspektive bereits im vergangenen November auf der Slush in Helsinki betont. „Europa ist in vielerlei Hinsicht ein besserer Ort, um ein KI- oder Tech-Unternehmen aufzubauen“, sagte er dort auf der Hauptbühne.

Bemerkenswert bleibt dabei ein Detail der Investorenliste: Mit Tencent steigt zeitgleich ein chinesischer Konzern ein. Der Anspruch, ein europäisches Tech-Unternehmen mit europäischem Kapital zu skalieren, trifft damit in derselben Runde auf globale Beteiligungsstrukturen.

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