10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Firmenfeier
(c) Katharina Schiffl - Magdalena Hankus mit Tipps zu Firmen-Events.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Jubiläumsausgabe unseres Printmagazins. Ein Link zum Download findet sich am Ende des Artikels.


brutkasten: Was braucht es, um eine erfolgreiche Firmenfeier zu organisieren?

Magdalena Hankus: Egal um welche Art von Veranstaltung es sich handelt, es braucht sorgfältige Planung und Organisation. Man sollte auf jeden Fall folgende Punkte vorab definieren: Ziele bzw. Nichtziele; warum mache ich diese Veranstaltung? Was möchte ich kommunizieren? Wen möchte ich damit erreichen? Was möchte ich den Teilnehmern mitgeben? Wodurch wird das Event für Teilnehmer unvergesslich? Was sollen die Teilnehmer in den nächsten Tagen jenen, die nicht dabei waren, in einem Satz über diese Veranstaltung sagen?

Was sind gängige Fehler und wie vermeidet man sie?

Kurzfristige bzw. zu spät begonnene Planung führt zu häufigen Fehlern und zum Übersehen von Details. Ohne klaren Plan kann es leicht zu Missverständnissen und Verzögerungen kommen. Unzureichende Kommunikation mit allen Beteiligten zählt hier zudem genauso dazu wie auch der Fall, dass das Event nicht den Erwartungen oder Bedürfnissen der Zielgruppe entspricht.

Welche Locations eignen sich besonders für Firmenfeiern?

Besonders geeignet sind Locations, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind und genügend, aber nicht zu viel Platz für alle Gäste bieten. Für immer mehr Unternehmen ist der Gedanke eines „Green Events“ – und somit auch die Erreichbarkeit mit Öffis – wichtig. Beliebt sind in Wien Palais, Eventhallen und Veranstaltungsorte, die für Partys umdisponiert werden, wie Theater, Schiffe et cetera. Weniger geeignet sind Orte, die schwer zu erreichen sind oder nicht genügend Infrastruktur bieten.

Ab wann ist es sinnvoll, ein Firmenevent selbst zu organisieren bzw. ab wann braucht man eine:n Event-Manager:in?

Das ist schwer zu beurteilen. Meine Firma wird oft engagiert, weil Unternehmen zwar eigene Veranstaltungsabteilungen oder Verantwortliche haben, aber die dafür notwendigen Kapazitäten nicht vorhanden sind. Manchmal möchten sie, dass jemand es mit anderen Augen sieht, „out of the box“ denkt und vielleicht etwas Neues und Anderes mitbringt.

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