10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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refurbed
(c) refurbed - Peter Windischofer, CEO und Co-Founder von refurbed.

Refurbed startet den Service zum Ankauf gebrauchter Geräte konkret in Deutschland, Österreich, Italien, Irland , Niederlande und Portugal. Mit dem neuen Angebot möchte das Scaleup sein Leistungsspektrum auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft weiter ausbauen.

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Ab sofort können Kund:innen ihre alten Geräte über den refurbed Marktplatz verkaufen: im ersten Schritt gibt es die Möglichkeit, Smartphones der Marken iPhone, Samsung, Huawei, Xiaomi, Google, Oppo, Sony und OnePlus zurückzugeben – mittelfristig soll der Service auf weitere refurbed-Produktkategorien ausgedehnt werden.

Der Service des B-Corp-zertifizierten Scaleups richtet sich explizit sowohl an Privat- als auch an Businesskund:innen und zielt darauf ab, das Bewusstsein der Verbraucher:innen für einen noch verantwortungsvolleren Umgang mit technologischen Ressourcen zu schärfen – und gleichzeitig nachhaltigere und kostengünstigere Kaufalternativen zu ermöglichen, wie es per Aussendung heißt.

Kreis schließen

“Wir haben bereits gezeigt, wie Verbraucher:innen ihren ökologischen Fußabdruck durch den Kauf von refurbished Produkten reduzieren können”, sagt Peter Windischofer, CEO und Co-Founder von refurbed. “Unser Service, Altgeräte an uns zu verkaufen, schließt den Kreis nun vollständig – der Verkauf ihres alten Geräts reduziert Elektronikmüll, fördert die Wiederverwendung von Ressourcen und bringt unseren Kund:innen finanzielle Vorteile, was es zu einer Win-Win-Win-Situation macht. Unsere oberste Maxime für diesen Service ist es, den Verbraucher:innen einen absolut sicheren und einfachen Weg zu bieten, ihre alten Geräte einzutauschen.”

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Der Service zum Ankauf gebrauchter Geräte gilt für das Unternehmen als ein weiterer Baustein der Unternehmensstrategie, sich als Kreislaufunternehmen zu positionieren und die Konsumgewohnheiten in Richtung Nachhaltigkeit zu verändern. Darüber hinaus ist der Service Teil der Wachstumsstrategie, die durch eine Series-C-Finanzierungsrunde im November 2023 ermöglicht wurde und 54 Millionen Euro einbrachte.

Die zurückgegebenen Geräte werden anschließend in den Refurbishment- und Wiederverkaufsprozess eingebracht – oder es werden alternativ einzelne Bauteile recycelt, um weitere Geräte zu erneuern.

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