10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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datum.coffee
Das Gründerteam von datum.coffee: Christoph Konheisner (links) und Nikolaus Potapow (rechts). Foto: datum.coffee

Es gibt Dinge, die im Jahr 2026 einfach zusammengehören: das Rennrad und der Espresso danach. Beide sind vom Nischenhobby zum Lifestyle-Statement aufgestiegen, beide haben ihre eigene Fachsprache und Preisklassen nach oben offen. Doch während das Rennrad losfährt, sobald man aufsteigt, ist guter Kaffee zu Hause bisher eine Wissenschaft für sich. Specialty Coffee boomt, aber in der eigenen Küche bleibt oft nur die Wahl zwischen komplexen Siebträgermaschinen mit unzähligen Einstellungen und Vollautomaten, die geschmacklich enttäuschen. Genau hier setzt das Innsbrucker Startup datum.coffee an.

„Wir machen Kaffee in Siebträgerqualität, aber ohne, dass du 1.000 Einstellungen machen musst, jedes Mal, wenn du die Kaffeebohne wechselst“, bringt es Mitgründer Nikolaus Potapow auf den Punkt. Gemeinsam mit Christoph Konheisner hat er 2025 datum.coffee gegründet. Kennengelernt haben sich die beiden Industriedesigner vor rund zehn Jahren an einer HTL. Seither kamen sie vom Thema nicht mehr los. Nach Jahren bei Haushaltsgeräte- und Kaffeemaschinenherstellern beschlossen sie vor zweieinhalb Jahren, die Sache grundlegend neu anzugehen.

Foto statt Fummelei

Kern des Konzepts ist ein offenes Kaffee-Ökosystem aus Espressomaschine, Mühle und digitaler Rezeptplattform. Nutzer:innen fotografieren die Verpackung ihrer Kaffeebohnen, den Rest erledigt das System. Die passenden Parameter (Mahlgrad, Brühdruck, Temperatur, Kaffeemenge, Flow) sind als Rezept auf der Plattform hinterlegt und werden per Bluetooth auf die Geräte gespielt. So sitzt laut den Gründern schon der erste Espresso. Mühle und Maschine kommunizieren dabei miteinander und optimieren die Extraktion in Echtzeit.

(c) datum.coffee

Die Rezepte stammen einerseits von Partner-Röstereien, andererseits aus der Community. Siebträgerqualität heißt für das Team: gleicher Siebdurchmesser, gleicher Druck, gleiche Temperatur wie bei klassischen Maschinen. Über offene Schnittstellen sollen sich künftig auch andere Hersteller einklinken. So positioniert sich datum.coffee als universelle Schnittstelle zwischen Röstereien, Kaffeeliebhaber:innen und ihren Maschinen.

Mit High-End-Boliden wie einer La Marzocco will man bewusst nicht konkurrieren. Die Zielgruppe sind vielmehr jene, die sich bisher nicht an eine Siebträgermaschine herangetraut haben, ohne die Nerds auszuschließen: Wer will, kann dank verbauter Sensoren jeden Parameter selbst justieren.

Aufgeteilt haben sich die beiden Gründer entlang ihrer Stärken: Konheisner verantwortet die technische Entwicklung, Potapow Marketing und Kommunikation. „Design entsteht viel im gemeinsamen Austausch“, betont Konheisner. Vom Standort Innsbruck zeigt er sich überzeugt. Das Ökosystem sei „klein und fein“, man kenne rasch jede:n im Netzwerk. Aktuell laufen Community-Aufbau und Social-Media-Kampagnen parallel zur Produktentwicklung.

Prototypen, Patente und ein YouTube-Ritterschlag

Datum.coffee steckt noch in der Entwicklung, ist aber weiter als viele Hardware-Startups: Aktuell läuft die dritte, voll funktionsfähige Prototypen-Generation, bereits mit Röstereien und Kund:innen erprobt. Vier Patentanmeldungen sowie Marken- und Design-IP von den USA bis Singapur sichern die Idee ab. Partner-Röstereien in Österreich und Deutschland sind an Bord, Förderungen von über 200.000 Euro (aus dem Boost.Up!-Programm von Startup Tirol sowie einer größeren Landesförderung gemeinsam mit der Universität Innsbruck und Maschinenbau Grissemann Kufstein) fließen in die serienreife Entwicklung.

Auch Fachpublikum wurde bereits aufmerksam: Der Basler Kaffee-YouTube-Kanal „Kaffeemacher“, einer der reichweitenstärksten im deutschsprachigen Raum, kürte datum.coffee nach Angaben des Startups zum „Highlight der World of Coffee Brüssel 2026“. Zudem planen die Gründer für Ende 2026 eine Kickstarter-Kampagne. Preislich zielt das Bundle aus Maschine und Mühle im Vorverkauf auf 1.000 bis 1.500 Euro, also dort, wo Einsteiger-Siebträger und Mittelklasse-Vollautomaten liegen. Woher der Name? „Es ist Zeit für Veränderung in der Kaffeewelt“, sagt Potapow.

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