10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Das Cubilog-Founderteam (c) Cubilog

Das EduTech-Startup Cubilog hat eine Lernwürfel-App-Kombination entwickelt, mit der Kindern im Alter von fünf bis acht Jahren interaktiv, analog und digital-unterstützt lernen können.

Bei Cubilog handelt es sich also um eine Kombination aus Soft- und Hardware: Interaktive eBooks können über die Cubilog-App für Android und iOS heruntergeladen und an mobilen Endgeräten verwendet werden.

Würfel-App-Kombi aus dem Burgenland

Gegründet wird Cubilog als FlexCo von Andreas Gradinger, Daniel Stojnic und Carina Fröhlich. Aktuell sitzt das Startup im burgenländischen Neufeld an der Leitha. Co-Founderin Fröhlich ist die Elementarpädagogin im Team, während sich Gradinger und Stojnic um die Software- und Firmenentwicklung kümmern.

Hinzu kommt eine Hardware-Lösung, der sogenannte Sense-Cube – ein mit Sensoren ausgestatteter Würfe. Dieser kann via Bluetooth mit der Cubilog-App verbunden werden und ermöglicht es Kindern, über verschiedene Sensoren spielerisch zu interagieren. Auf dem Würfel finden sich unter anderem ein Drehknopf, ein Mikrofon, ein Bewegungssensor und Taster.

Wissen, Geschicklichkeit, Grob- und Feinmotorik

Fördern will man mit den interaktiven Elementen sowohl die Grob- und Feinmotorik, als auch die Geschicklichkeit und Visuomotorik der Kinder. Durch die Taster sollen auch das Navigieren und Begreifen von Raumrichtungen unterstützt werden. Über das Mikrofon sei es Kindern zudem möglich, durch Sprechen und Pusten Zunge und Mundmuskulatur zu stärken.

“Der Sense-Cube ermöglicht Kindern eine neue Form der Interaktivität, da sie in den eBooks Aufgaben erhalten, die sie durch das bewusste Bedienen der Sensoren lösen können”, heißt es von Carina Fröhlich, Co-Gründerin von Cubilog.

Die in der App erhältlichen eBooks werden vom Gründerteam selbst geschrieben. Mittlerweile arbeitet man bereits mit einer Volksschule zusammen, in der sich das Team mit Absprache von Lehrer:innen inhaltliche Inputs holt. Aktuell sei beispielsweise eine Geschichte mit Fokus auf Sachunterrichtsthemen in Arbeit. Im Zuge der Geschichten werden regelmäßig interaktive Aufgaben an die Kinder gestellt, die sie am Sense-Cube motorisch lösen können.

Multisensorisches Lernen für MINKT

Das Gründerteam verfolgt mit der App-Würfel-Kombi das Ziel, multisensorisches Lernen zu fördern und durch die Inhalte der bereitgestellten eBooks Inklusion erlebbar zu machen.

“Die Kinder sammeln durch Cubilog auf spielerische und interaktive Art und Weise neue Erfahrungen und Erkenntnisse. Inhaltlich richten wir unseren Fokus primär auf den MINKT-Bereich, also in der Mathematik, Informatik, in den Naturwissenschaften sowie in der Kunst und Technik.”

Kindergarten und Volksschule im Visier

Vorerst richtet sich Cubilog mit seinen Inhalten an Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr als Vorbereitung auf die Schule sowie an die erste und zweite Volksschulklasse. In puncto Vertrieb will man sich primär an Eltern richten und den privaten Gebrauch des Sense-Cubes fördern. Aber auch weitere Kooperationen mit Bildungseinrichtungen seien in Arbeit.

Bis dato erhält sich das EduTech-Startup aus der aws First Incubator Förderung sowie aus Eigenmitteln. Mittlerweile sei man auch auf Investorensuche. Auch ein eigener Webshop sei aktuell im Aufbau. Und die Geschichten soll es bald nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch geben.

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