29.08.2019

Insolvenz: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Sobald ein Unternehmer seine finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann und eine Insolvenz droht, setzt sich ein komplexer Prozess in Gange, der verschiedene Ausgänge für das Unternehmen zur Folge haben kann. Im Gespräch mit dem brutkasten erklären Prokurist Maximilan Fürst und Anwältin Eva Riess die Eigenheiten der Rettungsinstrumente Insolvenzantrag und Sanierungsplan.
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Es ist der Alptraum jedes Unternehmers: Man kann finanzielle Verbindlichkeiten wie Gehälter nicht mehr bezahlen. Das Ende der Firma und deren Veräußerung (Verwertung) schweben wie ein Damokles-Schwert über dem Kopf. Situativ gibt es verschiedene Szenarien, die auf Zahlungsschwierigkeiten folgen können: Entweder zeigen sich Gläubiger, also auch Mitarbeiter, oder Vertragspartner geduldig und geben dem Gründer Zeit, sich aus der schwierigen Lage zu befreien. Oder sie schalten das zuständige Gericht beziehungsweise im Fall von Angestellten die Arbeiterkammer ein. Sollte dies der Fall sein und es kommt zu einer Insolvenz, muss das dennoch nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. Ein Insolvenzantrag löst eine Reihe von Schritten aus und kann das Unternehmen auch retten.

⇒ Teil 2: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Insolvenz auf Antrag eines Schuldners oder Gläubigers

Zur Definition: Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Kann sich ein Arbeitgeber infolge von Schwierigkeiten etwa Zahlungen von Gehältern, Löhnen und anderen Verbindlichkeiten nicht mehr leisten, besteht die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht (Landes-/ in Wien: Handelsgericht). Die Eröffnung eines solchen Verfahrens geschieht auf Antrag eines zahlungsunfähigen Schuldners (Arbeitgeber) oder eines Gläubigers (meist Arbeitnehmer), sofern das Vermögen des Schuldners die Verfahrenskosten von 4000 Euro deckt. Kann jener diese finanzielle Hürde nicht stemmen, so wird das Verfahren abgelehnt. Im diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und prüft, ob gegen Vorschriften des GmbHG – Insolvenzverschleppung/Krida oder Bankrott – verstoßen wurde. Es drohen Haftstrafen.

Bei bilanzieller Überschuldung herrscht Insolvenzantragspflicht

Doch ab wann ist man insolvent und dazu verpflichtet sich sich zu melden? “Grundsätzlich ist mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise bei Kapitalgesellschaften bereits mit Eintritt der bilanziellen Überschuldung die Insolvenzantragspflicht gegeben. Innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses muss der Insolvenzantrag eingebracht werden”, erklärt Maximilan Fürst, Prokurist beim Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

+++ 4 Tipps: Wie man eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden kann+++

Verspätete Zahlung ist noch keine Insolvenz

Nach der Rechtssprechung des OGH gilt in Sachen Fristen folgende Definition: Wenn er heute feststellt, dass er eine Verbindlichkeit nicht fristgerecht zur vereinbarten Fälligkeit bezahlen kann, muss sich der Unternehmer ansehen, ob in den nächsten drei Monaten so viele liquide Mittel hereinkommen, dass er alle Verbindlichkeiten (inklusiver derer, in die in dieser Zeit noch auflaufen) bezahlen kann. Wenn diese Analyse eine Deckung unter 95 Prozent ergibt, liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

“Die verspätete Zahlung an sich ist keine Insolvenz. Bei Arbeitnehmern ist zu beachten, dass die Nichtzahlung von Gehalt diese zum Austritt aus dem Dienstverhältnis berechtigt, also ein Verlust von Know-How drohen kann. Bei Lieferanten sollte man verspätete Zahlungen jedenfalls im Sinne einer partnerschaftlichen Beziehung rechtzeitig kommunizieren, also bevor man eine Mahnung erhält”, so Fürst weiter.

Drei Wege zur Sanierung

Ist es jedoch soweit und man kann Zahlungen nicht bewältigen, gibt es für Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten, den Betrieb zu retten, mit denen man immer bei einem Begriff landet: Sanierung. Dabei gibt es Unterschiede.

1. Außergerichtliche Sanierung

Eine übliche Art der Sanierung ist die “außergerichtliche” mit einem “Schuldenschnitt”. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Vergleich. Sie ist in jeder Phase der Krise anwendbar (sogar noch in der 60-Tages-Frist nach Eintritt der materiellen Insolvenz) und wird in der Regel mit fachkundiger Begleitung betrieben.

Hierbei müssen alle Gläubiger der außergerichtlichen Sanierung zustimmen (außer denjenigen, die voll befriedigt waren), jedoch gilt: Alle Gläubiger müssen den gleichen Informationsstand haben, sonst droht die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung.

Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung sind eine überschaubare Zahl der Gläubiger (maximal 50), eine passende Gläubigerstruktur, vergleichsweise geringe Außenstände bei der Finanz und bei der Sozialversicherung und eine verlässliche Buchhaltung. Das “Übersehen” einzelner Gläubiger kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Weitere Punkte, die einer außergerichtlichen Sanierung zugute laufen, sind das Interesse der Gläubiger und Stakeholder am Fortbetrieb des Unternehmens, ein positiver Cashflow und ein realisierbares Sanierungskonzept.

2. Gerichtliches Sanierungsverfahren

Wird wiederum ein Antrag auf Durchführung eines “gerichtlichen Sanierungsverfahrens” gestellt, muss das Gericht innerhalb von 60 bis 90 Tagen eine Abstimmung über den – mit dem Antrag vorgelegten – Sanierungsplan (vom Schuldner eingebracht) ansetzen. Wird dieser Antrag von den Gläubigern mit jeweils 50-prozentiger Mehrheit angenommen, erfolgt eine rechtskräftige Bestätigung durch das Gericht nach Bezahlung etwaiger Masseforderungen und der Verfahrenskosten. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten werden.

“Am Sanierungsplan nehmen auch Forderungen teil, die nicht in der Insolvenz angemeldet wurden. Die gesetzliche Mindestquote beträgt jene 20 Prozent, jedoch wird ein Insolvenzverwalter prüfen, ob das angemessen ist. Das heißt, ob die Quote über einem möglichen Erlös bei Abwicklung und Verwertung des Unternehmens liegt”, erklärt Fürst.

+++ Wenn die Bank plötzlich alles fällig stellt +++

3. Sanierung nach Konkursverfahren

Bei einem Konkursverfahren, das grundsätzlich in eine Verwertung des Unternehmens beziehungsweise seines Vermögens mündet, setzt das Gericht binnen maximal 90 Tagen eine Berichtstagsatzung an, in der der Insolvenzverwalter darüber zu berichten hat, ob die Voraussetzungen für eine sofortige Schließung des Unternehmens oder für eine Fortführung gegeben sind.

Falls für diese Zeit der Fortbestand des Unternehmens, etwa durch eine Kaution, sichergestellt ist, wird es bis dahin nicht veräußert. Dann kann ein Sanierungsplan-Antrag innerhalb von 14 Tagen eingebracht werden – auch hier gilt dann die Verwertungssperre. Wird der Sanierungsplan vorgelegt, kommt es innerhalb von sechs Wochen zur Abstimmung über eine Annahme.

Sanierungsverfahren: “Tolles Instrument”

Anwältin Eva Riess nennt das Sanierungsverfahren ein “tolles Instrument”, um ein Unternehmen, das in eine Schieflage geraten ist, zu retten. Damit es zu einer derartigen Rettung kommt, müssen zusammengefasst folgende Punkte geklärt sein:

  • Der Sanierungsplan muss schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden.
  • Zudem muss der Unternehmer nachweisen, dass mindestens 20 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden können.
  • Am Ende müssen die Gläubiger innerhalb von 90 Tagen dem Sanierungsplan zustimmen.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Nur Zahlungen für Geschäftsbetrieb zulässig

Besonders für Gründer sei bei Insolvenz-Fragen auch die zivilrechtliche Komponente von enormer Bedeutung, wie Fürst einbringt. Laut dem GmbHG und dem AktG dürfen nach Eintritt der materiellen Insolvenz keine Zahlungen vom Geschäftsführer auf Altverbindlichkeiten mehr geleistet werden. Das gilt als “massenschmälernde” Handlung. Erlaubt ist nur, was zur Aufrechthaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt nötig ist (Löhne samt Sozialversicherungsbeiträge, Zug-um-Zug-Geschäfte, Energie), sowie fiktive Kosten der Verwaltung der Masse.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Weiters gilt laut Gesetz: Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, veräußert, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vortäuscht, sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die “Befriedigung seiner Gläubiger” vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Übersteigt der Schaden 300.000 Euro, drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Auch wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch andere benachteiligt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.


⇒ IEF

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PlanRadar Co-Founder und CEO Sander van de Rijdt
PlanRadar Co-Founder und CEO Sander van de Rijdt | (c) der brutkasten / Martin Pacher

Hierzulande laufen nach wie vor die Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS mit ungewissem Ausgang. Die neue EU-Kommission steht dafür bereits. Währenddessen kommt nicht nur Österreich weiterhin nicht aus der Rezession heraus und auch die Prognosen bleiben recht düster. Entsprechend gibt es dieser Tage eine Häufung an dramatischen Appellen und Forderungen nach umfassenden Änderungen in der Wirtschaftspolitik.

Wie steht es wirklich um Österreich und die EU? Was sind nun die drängendsten Maßnahmen? brutkasten geht diesen Fragen gemeinsam mit führenden Köpfen der heimischen Innovationsszene nach.

PlanRadar-Gründer Sander van de Rijdt hält im brutkasten-Interview nicht mit deutlichen Worten zurück. Und er benennt dabei konkret, was es seiner Ansicht nach braucht, damit es in Österreich und der EU wirtschaftlich wieder bergauf geht.


brutkasten: Negativ-Nachrichten dominieren aktuell die Wirtschaftsberichterstattung. Ist die Situation wirklich so dramatisch?

Sander van de Rijdt: Das Gesamtbild zeichnet sich wirklich düster, insbesondere auch wie sich Österreich – und Deutschland – im Vergleich zum EU-Raum entwickeln. Den Vergleich zu den USA braucht man gar nicht erst zu suchen. Beim inflationsbereinigten Wachstum ist nur Luxemburg schlechter, von der Entwicklung von Staatsausgaben und Produktivität will man nicht sprechen. Aber wenn man tiefer reinschaut, gibt es nach wie vor Lichtblicke, also Nischen und Teilmärkte, die resilient sind und gut performen.

Welche gesamtwirtschaftlichen Maßnahmen sollten auf nationaler Ebene möglichst schnell umgesetzt werden? Was siehst du also als Must-Haves im Regierungsprogramm?

Es braucht eine sofortige Bremse bei den Staatsausgaben. Wir haben ganz klar ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Neue Steuern werden mit Sicherheit keine Lösung sein. Sie werden das dringend benötigte Wirtschaftswachstum weiter einbremsen. Im Gegenteil sollten Anreize für Vollzeit und mehr Produktivität geschaffen werden. Durch die sechste Urlaubswoche, Pensionserhöhungen und vollen Bezug bei Teilzeit wird sich das Problem der abwandernden und eingehenden Industrie höchstwahrscheinlich nicht lösen lassen.

Und wie sieht es auf EU-Ebene aus? Was sollte die neue Kommission unbedingt sofort angehen?

Einen Abbau der Bürokratie und einen vollen Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas – den Draghi-Bericht nicht nur durchlesen und kritisieren, sondern die teils unbestrittenen Punkte einfach umsetzen. Let’s get the right sh*t done…

Was wären konkret für euch als Scaleup die wichtigsten Schritte auf nationaler und EU-Ebene?

Bürokratische Anforderungen wie DSGVO müssen überarbeitet werden. Wir sprechen hier von 15 Prozent weniger Profitabilität alleine aufgrund dieser Verordnung. Und dabei sind jene Startups und Ventures nicht einmal eingerechnet, die ihre Reise durch die hohe Komplexität wirklicher Compliance überhaupt niemals antreten und dadurch niemals volkswirtschaftlich etwas beitragen können. Das Werk stammt aus 2016. Unter Anbetracht der Schnelllebigkeit der IT ist es somit buchstäblich aus dem Mittelalter.

Du bist auch als Business Angel aktiv – was bräuchte es in diesem Bereich von politischer Seite?

Eindeutig Investitionsanreize. Hierfür muss das Rad überhaupt nicht neu erfunden werden, sondern es funktioniert bereits gut in anderen Ländern. Und der volkswirtschaftliche Effekt kann auch leicht nachgerechnet werden, da das Geld mit Hebel in den Kreislauf zurückfließt und damit einen viel wertvolleren Beitrag als auf dem Sparbuch leistet.

PlanRadar strebt ja auch mittelfristig einen IPO an. Was braucht es, damit die Wiener Börse bzw. zumindest eine europäische Börse dafür attraktiv ist?

Ein IPO hat uns als Gründer von Anfang an fasziniert, aber ob und wann dieser zustande kommt, lässt sich heute noch nicht mit Sicherheit sagen. Um als Marktplatz wirklich kompetitiv zu sein, muss sich hier allerdings auf europäischer Ebene etwas tun. Die Pläne gibt es schon länger, aber ob eine europäische Börse je realisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Meiner persönlichen Meinung nach gibt es zu viele Stakeholder mit zu vielen konträren Interessen.

Aktuell wird nicht nur im Zusammenhang mit Börsengängen die Standortattraktivität stark diskutiert. War Abwanderung aus Europa für euch jemals ein Thema?

Jede Unternehmensführung sollte sich periodisch mit strategischen Themen wie Standortattraktivität, Kapitalmaßnahmen und Zukunftssicherheit beschäftigen. Genauso ist es auch bei uns. Und diese Dinge sind nie mit einer einzelnen Entscheidung abgearbeitet, sondern müssen immer wieder neu zum Wohle des Unternehmens betrachtet werden. Wir haben mittlerweile 16 Standorte weltweit und erleben dadurch natürlich genau, bei welchen Themen wir in Österreich noch Aufholbedarf haben.

Bitte eine Prognose: Was passiert, wenn jetzt nicht oder zu langsam Maßnahmen gesetzt werden?

Abwanderung der Industrie, Rezession, Wohlstandsverlust – Stichwort Griechenland.

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