04.10.2023

inoqo: Wiener Startup holt nach Neuausrichtung Millioneninvestment – Runtastic-Co-Founder an Bord

Das Wiener Startup inoqo ermöglicht Lebensmittelhändlern über eine SaaS-Plattform die Umweltauswirkungen ihrer Lebensmittel-Lieferkette zu bewerten. Nach einer Neuausrichtung konnte das Unternehmen nun eine Finanzierungsrunde im siebenstelligen Bereich abschließen.
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Das Gründerteam von inoqo © Flora Beck / inoqo
Das Gründerteam von inoqo © Flora Beck / inoqo

Ursprünglich ging Inoqo rund um Gründer und CEO Markus Linder 2020 mit einer mit einer auf Verbraucher:innen ausgerichteten App an den Start. Sie dient dazu, Endverbraucher:innen den Umwelteinfluss ihrer täglichen Lebensmitteleinkäufe zu verdeutlichen. Die inoqo-B2C-App zählt aktuell rund 10.000 Nutzer:innen und soll nun allerdings eingestellt werden, wie Markus Linder gegenüber brutkasten bestätigt. Grund dafür ist eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells.

„Als immer mehr Lebensmittelhändler Interesse an unserer Technologie zeigten, erkannten wir, dass wir einen viel größeren Einfluss haben können, indem wir Lebensmittelhändlern weltweit helfen, den Umwelteinfluss ihrer Lebensmittel-Lieferketten zu verstehen und zu managen“, so der Gründer über den Schwenk von einem B2C- zu einem B2B-Modell. Künftig möchte sich das Startup auf seine SaaS-Plattform fokussieren, das Lebensmittelhändern ermöglicht, die Umweltauswirkungen ihrer Lieferkette zu bewerten.

Millioneninvestment für Inoqo

Nach dem Wechsel zu einem B2B-Geschäftsmodell hat inoqo nun eine Finanzierungsrunde im siebenstelligen Bereich abgeschlossen. Unterstützt wird das Startup von renommierten Angel-Investor:innen wie Christian Kaar, Mitbegründer und ehemaliger CTO von Runtastic, Heinz Hahn, ehemaliger Präsident FMCG von Mondelez, Felix und Susanne Porsche. Zudem beteiligt sich auch Daniel Zech im Auftrag der FJH Immobilien- und Vermögensverwaltung GmbH am Wiener Startup – er wurde einer breiteren Öffentlichkeit über Seven Ventures als „2 Minuten 2 Millionen“-Investor bekannt. Ebenfalls an der Runde ist Triple Impact Ventures beteiligt – dabei handelt es sich um Markus Linders eigenes Investment-Vehikel.

Die Plattform von Inoqo | (c) Inoqo

Erste B2B-Kunden nutzen die KI-gesteuerte Plattform

Im Zuge der Finanzierungsrunde kommuniziert inoqo auch erste Kunden, die bereits auf SaaS-Plattform aus Wien zurückgreifen. So hat das Startup unter anderem eine Partnerschaft mit ODA, dem führenden e-Lebensmittelhändler Norwegens abgeschlossen. Mit Hilfe der Plattform kann der Händler laut dem Startup die Klimaauswirkungen von rund 6.600 Lebensmittel- und Getränkeprodukten berechnen. Dabei werden die Produktzutaten, die Zusammensetzung und alle Produktions- und Vertriebsprozesse berücksichtigt – sprich alle Scope-3-Emissionen.

„Die KI-gesteuerte Plattform kann die Rezeptur von Tausenden von Lebensmittel- und Getränkeprodukten auf Grundlage der den Händlern heute zur Verfügung stehenden Daten berechnen und in Folge die Auswirkungen von Produkten unter Berücksichtigung bestimmter Merkmale wie des wahrscheinlichen Herkunftslandes der Zutaten, der Produktionsprozesse, der Verpackung oder des Transports bewerten“, erklärt Markus Linder, Gründer und CEO von inoqo.

Neben der Berechnung der Umweltauswirkungen für Händler möchte inoqo mit der Plattform auch gezielt Produkt-Manager:innen ansprechen, die mit Hilfe der Technologie künftig nachhaltigere und gesündere Produkte auf den Markt bringen sollen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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