06.04.2021

inoqo: Green-Shopping-App aus Wien holt sich 2 Mio. Euro

Inoqo hat eine App entwickelt, die Kassenzettel analysiert und Nutzern Tipps für mehr Nachhaltigkeit beim Lebensmittel-Einkauf gibt.
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Das Gründerteam von inoqo © Flora Beck / inoqo
Das Gründerteam von inoqo © Flora Beck / inoqo

Das Wiener ClimateTech-Startup inoqo steht vor dem Beta-Launch seiner App und sichert sich für den Start eine Finanzierung von 2 Millionen Euro. Das frische Kapital kommt aus Förderungen und von Business Angels. Eingestiegen sind unter anderem die Runtastic Co-Founder Alfred Luger und Christian Kaar, Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, sowie ex-Raiffeisen International CFO Martin Grüll. Die Förderungen kommen von aws, FFG und Wirtschaftsagentur Wien.

Inoqo hat eine App entwickelt, die Kassenzettel von Supermärkten analysiert und Nutzern Tipps für mehr Nachhaltigkeit beim Lebensmittel-Einkauf gibt. Gegründet wurde das Startup 2020 von Markus Linder, Co-Founder und Tech Advisor Bernhard Schandl und Hélène Saurais. Ideengeber Linder ist Serial Entrepreneur und Co-Founder des in Wien als Smartassistant gegründeten Startups, das nun als globales und stark wachsendes Unternehmen „Zoovu“ ist London ist. Mit inoqo will er nun wieder ein Jungunternehmen aufbauen und ist auch als Business Angel aktiv.

Erfahrenes Team

Mit dem frischen Kapital will das Startup nun vor allem das Team ausbauen und den Launch der App vorbereiten. Linder hat bereits ein erfahrenes Co-Founder-Team um sich gesammelt: Bernhard Schandl war bisher CTO bei dem HealthTech-Startup mySugr (Exit an Roche), Elisa Gramlich ist bei WWF Österreich für Klima und Konsum zuständig, Hélène Saurais verantwortete unter anderem bei Adidas und Gucci globale digitale Initiativen, Doris Wimmer ist Nachhaltigkeitsexpertin und komplett ist das Co-Founder-Team mit Produktmanager Simon Haberfellner. Insgesamt zählt das Team mittlerweile 25 Köpfe und es soll weiter wachsen.

Nutzer von inoqo müssen lediglich ein Foto ihrer Lebensmittel-Rechnungen in die App laden. „Wir geben dir Informationen über den CO2-Ausstoß oder zukünftig auch den Bodenverbrauch, der mit einzelnen Produkten verbunden ist. Auch Transportwege und Biodiversität spielen eine Rolle. Es geht um Faktoren, die du selbst beeinflussen kannst, indem du dein Einkaufsverhalten anpasst und inoqo hilft dir dabei“, sagt Schandl zum brutkasten. Das Startup arbeitet mit einer eigenen Produktdatenbank. Gleichzeitig können Händler das Startup auch mit zusätzlichen Daten und Informationen zu ihren Produkten versorgen.

Die App inoqo war nun ungefähr ein halbes Jahr in einer geschlossenen Alpha-Testphase, an der einige hundert Nutzer teilnahmen, wie Linder im brutkasten-Talk verriet. Jetzt startet eine Beta-Phase, in der die Nutzerzahlen in den vierstelligen Bereich steigen sollen. Im Herbst schließlich will das Startup in den Regelbetrieb starten. Derzeit kann die Berta-Version der App vor allem Kassenzettel von Billa und Spar auswerten, das Startup will nun aber schnell den gesamten österreichischen Lebensmitteleinzelhandel abdecken.

Die App des Wiener Startups Inoqo
Die App von Inoqo

Siebenstellige Umsätze für 2022 geplant

„Für das heurige Jahr planen wir Umsätze im sechsstelligen Bereich. Nächstes Jahr steht die Expansion nach Deutschland und weitere Länder am Plan und dann erwarten wir siebenstellige Umsatzzahlen“, so Linder. Für die internationale Expansion plant inoqo eine weitere, größere Finanzierungsrunde: „Wir sind gerade in Gesprächen mit Angels aus Deutschland und UK“.

Für Nutzer ist inoqo kostenlos. Das Geschäftsmodell des Jungunternehmens basiert einerseits auf eigenen inoqo-Communities, die Unternehmen oder Gemeinden gründen können. Danone ist eines der ersten Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit inoqo zu mehr Nachhaltigkeit motivieren will. Unternehmenspartner bezahlen für eine Premium-Version der App, in der beispielsweise auch Mitarbeitergesundheit eine Rolle spielt.

Innovation im Werbemodell

Der größte Umsatzbringer soll aber Werbung sein und dafür hat sich Linder etwas Besonderes einfallen lassen. Werbetreibende, in der Regel wohl Anbieter nachhaltiger Lebensmittel, bezahlen nur dann für die Ausspielung ihrer digitalen Werbung, wenn ein Nutzer dann tatsächlich im Supermarkt zu diesem Produkt greift.

In dieser Werbeform sieht Linder ein Novum, denn das sei bisher ausschließlich online möglich gewesen und nicht im stationären Handel: “Wir bieten nachhaltigen Brands die Möglichkeit, unsere User auf Basis eines völlig neuartigen performance-basierten Geschäftsmodells zu erreichen und freuen uns sehr bereits zahlreiche Brands – unter ihnen etwa Basenbox, Hermann und PONA als Kunden mit an Board zu haben”.

inoqo ausprobieren

inoqo lädt Leser und Leserinnen des brutkasten dazu ein, inoqo bereits vor dem offiziellen Start der Beta-Version exklusiv auszuprobieren. Dazu können interessierte Nutzerinnen und Nutzer den Code „teambrutkasten“ beim Sign-up eingeben – die App ist im Apple App Store und Google Play Store verfügbar.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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