23.03.2018

Innovationsstaatspreis für Zahntechnik-Neuerung

W&H Dentalwerk blickt auf viele Erfindungen in der Geschichte der Zahntechnologie zurück. Gestern Abend wurde das Unternehmen für einen weiteren Technologiesprung ausgezeichnet. Mit dem Staatspreis für Innovation.
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der brutkasen
Sieger Staatspreis Innovation 2018: W&H Dentalwerk Bürmoos GmbH v.l.n.r.: DI Dr. Martha Mühlburger (Montanuniversität Leoben), Dr. Margarete Schramböck (Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort), Geschäftsführer Dipl.-Ing. Peter Malata, DI Dr. Wilhelm Brugger, Ing. Michael Rothenwänder, Dipl.-Ing. Johann Eibl und Dipl.-Ing. Thomas Irran). (c) BM f. Digitalisierung u. Wirtschaftsstandort/APA-Fotoservice/Hörmandinger

Jeder kennt es, keiner mag es. Allen schlottern die Knie. Wir verziehen das Gesicht unwillkürlich und greifen sich an die Wange. Das hochfrequente Surren des gefürchteten Zahnarztbohrers ist ein notwendiges Übel. Doch vielleicht gehört dieses Geräusch bald der Geschichte an. Denn die “W&H Dentalwerk” GmbH aus Bürmoos bei Salzburg hat eine Neuerung auf den Markt gebracht und damit den Staatspreis für Innovation eingeheimst. Ihre “Dentalturbine”, so der fachliche Ausdruck für die nervigen “Bohrer”, passt sich präzise und vorallem leise an alle Arten von Zahnbehandlungen an. “Mit unserer ,Primea Advanced Air‘ ist und ein Technologiesprung in der modernen Zahnheilkunde gelungen”, sagt der Geschäftsführer, Peter Malata mit  – wie könnte es anders sein? – strahlendem Lächeln.

Auf den Zahn gefühlt

Die Jury hat dem Unternehmen sprichwörtlich auf den Zahn gefühlt. Die Vorsitzende Martha Mühlburger von der Montanuni Leoben, begründet die Entscheidung so: “Das ist ein Projekt, das für alle nachvollziehbar ist und eine sensationelle Entwicklung: Wenn der Arzt bohren muss, wird es leiser sein. Es gibt kein hochfrequentes Geräusch und der Zahnschmelz wird weniger beleidigt durch lokale Hitzeeinwirkungen.” Obendrein sei man schneller wieder aus der Ordination draußen und der Zahnarzt könne sich individuell einstellen auf die Behandlung. Das System ist leichter und billiger und effizienter.

Innovation konsequent fördern

Die Austrian Wirtschaftsservice Gmbh (aws) richtet den Staatspreis im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Digitalisierung bereits zum 38. Mal aus. “Unser Credo ist: Innovation konsequent fördern., sagt der aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister. Die Kombination zwischen digitaler und haptischer Welt dringe immer stärker durch und das sei positiv zu sehen, meint er.  “Innovation und Digitalisierung sind künftige Treiber für Wachstum und Wohlstand und daher müssen wir diese Bereiche stärken und Unternehmen aller Größen hier unterstützen“, betont auch die Bundesministerin Margarete Schramböck.

+++ Schramböck stellt budgetäre Weichen und kündigt fast-lane für Startups an +++

438 Projekteinreichungen 

Aus den insgesamt 438 Projekten, die sich über Landesinnovationswettbewerbe beworben haben, wurden 25 zum Staatspreis Innovation entsandt. Die Expertenjury nominierte sechs davon zur höchsten Auszeichnung für innovative Unternehmen. Das Gewinnerprojekt stehe für alle nominierten Unternehmen, indem es eine Menge technischer Meisterleistung, Motorisierung und Sensorik vereine, genauso wie Hirn, technisches Herz, viel Mitteleinsatz und einen hohen Zeitaufwand, erklärt die Jury-Vorsitzende Mühlburger.

Ein Produkt made in Austria, das die Welt erobern wird

Ob der Zahnarztbesuch ein Vergnügen werde, darüber war man sich nicht einig. Doch für den Arzt wird es vergnüglich mit der ringförmigen, schattenfreien LED-Beleuchtung, einem leichten Bohrer, der gut in der Hand liegt. Der Arzt oder die Ärztin kann die Drehzahl der neuen Turbine selbst einstellen und sich so individuell an jeden einzelnen Patienten anpassen. Das macht die Behandlung sicherer und schonender. All das ist patentrechtlich schon abgesichert. Das wird ein Produkt made in Austria, das die Welt erobern wird, scheinen sich alle Anwesenden sicher zu sein.

Pioniergeschichte seit 1890

W&H kann also mit einem strahlenden Lächeln in die Zukunft schauen, gleichzeitig blickt es schon auf eine lange, innovationsreiche Geschichte zurück: Gegründet wurde es bereits 1890 von den namensgebenden Berliner Feinmechanikern Jean Weber und Hugo Hampel (W&H). Die beiden schreiben mit dem Unternehmen, in dem die ersten mechanisch betriebenen Hand- und Winkelstücke in Europa hergestellt werden, Pioniergeschichte. Im Jahr 1944 übersiedelt W&H von Berlin nach Bürmoos in Salzburg.

Dass das Unternehmen Tradition und Moderne verbinden, zeigt sich selbst in ihrem Webauftritt: Ein digitales Museum zeigt dort einmalige Exponate in einer großartigen Sammlung seit 1890 entlang der Firmenhistorie mit all ihren Erfindungen.

Sonderpreis Verena und Co-Moderatorin Alexa

Weiters überreichte Verbund-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Anzengruber.

den von Verbund gestifteten Sonderpreis “Verena” für die beste Energie-Innovation. “Verena ist ein weiblicher Vorname und leitet sich vermutlich vom spätlateinischen “Verenus” für Glaubwürdigkeit ab”, sagt die Co-Moderatorin aus dem Off, eine Anspielung auf den Amazon-Sprachassistenten. Anzengruber erklärt aufschlussreicher, was es mit diesem Preis auf sich hat. Es geht um

Energiemanagement, Elektromobilität. Der Fokus liegt auf die Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Seit 2012 wird der Preis gemeinsam mit dem Staatspreis verliehen. Verena-Sieger ist heuer die Voestalpine AG mit ihren hocheffizienten geklebten Elektrobandpaketen, die unter anderem für Elektromotoren, etwa in Elektroautos eingesetzt werden.

Econovius und manche mögen’s heiß

Martha Schultz, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich übergab schließlich den von der WKÖ gestifteten Sonderpreis “Econovius” für das innovativste kleine und mittlere Unternehmen. “ECONOVIUS” feiert sein 15-jähriges Bestehen und zwar mit dem diesjährigen Gewinner “Nextsense” und ihrer EntwicklungCalipri”, das Profilstäbe in Walzwerken an glühend heißem Stahl überprüft. Das weltweit erste tragbare Gerät dafür misst das Profil und optimiert die Herstellung was Präzision und Schnelligkeit angeht.

 

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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