17.01.2025
KOOPERATION

Innovations-Debatte: „Erfolg ist, wenn es dich zweimal ‚hinprackt‘ und du dreimal wieder aufstehst“

Am 14. Jänner, dem "Innovationsauftakt 2025", traf sich die Innovationsszene Österreichs am Flughafen Wien bereits zum vierten Mal zum Jahresanfang im Vienna Airport Conference & Innovation Center. Vor über 500 Leuten diskutierte eine hochkarätige Besetzung über Innovation, Forschung und Kapital. Etwa US Open-Sieger und Gründer von Thiem Energy Dominic Thiem, der Einblick in sein Mindset gab und von den dreckigen Hotelzimmern seiner Karriere erzählte. Durch die Veranstaltung führten der Gastgeber und Host Christoph Schmidt, Geschäftsführer des Vienna Airport Conference & Innovation Center und brutkasten-Co-Founder Dejan Jovicevic.
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Innovation, Mindset, Resilienz, Forschung, Standort
© Flughafen Wien - Reinhold Baudisch (2.v.l.) Founder von durchblicker.at, Rudolf Dömötör, Managing Director WU Gründungszentrum, Dejan Stojanovic, Founder The Failure Institute und Laura Raggl, CEO von ROI Ventures diskutierten zu aktuellen Entwicklungen zum Thema Innovation in Österreich.

Das Vorhaben ist am Papier wenig komplex, die Fragestellung eigentlich einfach: Was bedeuten Erfolg und Innovation und was ist nötig ist, um Österreich gemeinsam wieder wirtschaftlich an die Spitze zu bringen? Das sind die Schwerpunkte gewesen, die Rudolf Dömötör, Managing Director WU Gründungszentrum, Reinhold Baudisch, Founder von durchblicker.at, Dejan Stojanovic, Founder von The Failure Institute sowie Laura Raggl, CEO von ROI Ventures, im Rahmen des „Innovationsauftakt 2025“ im Vienna Airport Conference & Innovation Center beleuchtet haben. Zudem gab noch US Open-Sieger und Gründer von Thiem Energy, Dominic Thiem, Einblick in sein Mindset als Sportler und zeigte, dass es jenem von Unternehmer:innen nicht unähnlich ist.

Innovation ein Kind des Mutes

„Innovation schafft Wettbewerbsvorteile“, sagen die beiden Flughafen Wien-Vorstände Julian Jäger und Günther Ofner. „Innovation lebt vom Miteinander und vom richtigen Mindset“, betont Christoph Schmidt, Geschäftsführer Vienna Airport & Conference Center. Beides Aussagen, die stimmen und essentiell sind. Jedoch: Bevor Innovation Bahn bricht bzw. brechen kann, bedarf sie einen Rahmen. Das zumindest war die Quintessenz der Veranstaltung.

Die Republik befindet sich nicht nur gefühlt an einem entscheidenden Wendepunkt. Die Innovationskraft entscheidet darüber, ob Österreich und im weiteren Feld Europa im globalen Wettbewerb mithalten können oder ins Hintertreffen geraten. Es geht schlicht um das Spannungsfeld zwischen Mindset, Forschung, Wirtschaft und Kapital.

Oder anders gesagt: Innovation verlangt Mut und eine gesunde Fehlerkultur; einer exzellenten Forschung muss Marktreife folgen und Entrepreneurship braucht Kapital.

Das Thiemsche Mindset

Einer, der als Profisportler und Sieger eines des größten Tennisturnieres der Welt äußerst erfolgreich war, ist Dominic Thiem. Er hatte als aktiver Profi-Sportler ein Mindset, das sich in vielen Gründer:innen widerspiegelt und von mehreren Faktoren geprägt ist.

„Drei Punkte sind wichtig“, sagt er. „Man braucht eine gewisse Begabung, harte Arbeit und, vielleicht sogar den wichtigsten Faktor, Resilienz.“

Thiem hat im jungen Alter von 15 Jahren alles auf eine Karte gesetzt und damit das genommen, dass in Österreich nicht oft gewagt wird: Risiko.

„Bei irgendwelchen kleinen Turnieren habe ich früh verloren und bin dann in kalten, unbeheizten, dreckigen Hotelzimmern gelegen und habe darüber nachgedacht, ob das wirklich mein Weg ist“, erinnert er sich.

© Flughafen Wien – Christoph Schmidt, Geschäftsführer Vienna Airport Conference & Innovation Center (l.) und Dominic Thiem, US Open-Champion und Gründer von Thiem Energy.

Thiem hat sich durchgekämpft und Rückschläge verkraftet – eine Parallele zu Unternehmer:innen, die in ihrer Laufbahn hin und wieder zwei Schritte nach vorne setzen, um dann wieder einen rückwärts zu machen, bevor es wieder vorwärts geht.

Der US-Open-Sieger hat sich nach Erreichen seines Ziels etwas „leer“ gefühlt und gemerkt, wie es ist, keine weiteren Ziele zu haben. So hat er sich dem Thema Nachhaltigkeit gewidmet, sein sportliches Mindset mitgenommen und schlussendlich sein Unternehmen gegründet – eine Plattform für erneuerbare Energie. Er gilt als Beispiel des Typus, den es im Entrepreneurship baucht.

Mindset kollektiv aufbauen

Für Dejan Jovanovic ist dieses Mindset nicht etwas, das in jenen Personen entsteht, die sich trauen, etwas aufzubauen und zu verwirklichen, sondern ein Teil der Zivilgesellschaft. „Wir alle haben eine Verantwortung dieses Mindset aufzubauen“, sagt er. „Für mich zeigt sich aber, dass wir in Österreich definitiv eine schlechte Fehlerkultur haben.“

Man brauche Personen, die an einen glauben, einen „pushen“ und bei Failure einfach sagen, „dann beim nächsten Mal“. Und „gespannt“ sind auf das, was Unternehmer:innen gründen.

„Das Scheitern ist die Mutter der Innovation“, sagt Jovanovic weiter und appelliert nicht nur daran, Mut zu haben, sondern auch diese Kühnheit (vonseiten der Zivilgesellschaft) an jene heranzutragen, die Ideen und Visionen haben. Im Sinne von: „Du gründest etwas? Das ist toll, da bin ich gespannt.“

Passend dazu berichtet durchblicker.at-Gründer Reinhold Baudisch, dass er zwei Personen an seiner Seite hatte, die immer an ihn geglaubt haben. „Ich bewundere jeden, der es alleine schafft“, sagt er. „Das ist für mich unvorstellbar.“

Er selbst gilt als Beispiel jenen Mutes, den es im Entrepreneurship braucht, um erfolgreich zu sein. Unterstützung erhielt er damals u.a. von seiner Frau, die mit dem zweiten Kind schwanger war und Baudisch selbst einen gutdotierten Job bei McKinsey an den Nagel gehängt hat.

„Sumpf der Depression“

„Das ist nicht unbedingt der Moment, an den man so etwas gerne bespricht und erklärt, man wird ein bis zwei Jahre nichts verdienen“, sagt er. „Aber ich hatte das Glück einen genialen Co-Founder (Michael Doberer) zu haben, was wiederum das Thema ‚Resilienz‘ aufwirft. Wenn du zu zweit bist, hast du jemanden, mit dem dich ein starkes Wertefundament verbindet und du ziehst dich immer gegenseitig aus dem Sumpf der Depression, wenn es mal schlecht läuft.“

Baudisch vergleicht das mit dem Sport, wo man nach Rückschlägen stärker zurückkommt und berichtet von einem Leitfaden, den er selbst geprägt hat: „Erfolg ist, wenn es dich zweimal ‚hinprackt‘ und du dreimal wieder aufstehst.“

Für ihn sind Mindset und Risiko vor allem für die jüngere Generation von Bedeutung und er appelliert daran, etwas zu wagen, solange man jung und gesund sei. „Ich kenne viele Menschen, die älter sind und sich ärgern, nicht mehr Risiko genommen zu haben. Wenige aber, die sich grämen, früher zu viel riskiert zu haben“, sagt er.

Innovation braucht Kapital

Für Laura Raggl ergibt dieser Aspekt von Kapitalgeberseite ein anderes Bild. Sie und ihr Unternehmen investieren in frühphasige Startups und folgen einer einfachen mathematischen Formel: Von zehn Investments in Startups scheitern drei bis vier, nochmal soviel laufen mittelmäßig und ein bis zwei Firmen werden richtig groß.

„Das Mindset als Investor, ist schon mal etwas ganz anderes“, sagt sie. „Ich glaube, dass viele in der Gesellschaft vergessen, dass man ein Risiko eingehen muss, um gut zu performen und überdurchschnittlich gut auszusteigen. Und es braucht ‚Macher‘, die sagen, es ist ihnen egal, wenn zehn Leute sagen, man wird scheitern.“

An dieser Stelle betont Baudisch jedoch, dass Feedback essentiell sei, jedoch idealerweise auch von Personen, die man nicht kennt, die aber erfolgreich sind. „Wenn man auf nette Art und Weise fragt, ist es unglaublich, wie viele Menschen kostenlos gerne helfen. Die Kunst ist es, diese Leute zu finden.“ Und Jovanovic betont hierzu, dass es den Typus Mensch gibt, der öffentlich untermauert, dass sein oder ihr Scheitern nur ein Teil einer größeren Geschichte war.

Spin-offs als Förderer von Innovation

Ein anderer Zugang um Innovation zu fördern, findet sich in Spin-offs. Rudolf Dömötör weiß, dass Österreich in Sachen Forschungsquote nicht schlecht da stehe, aber „es uns schwerfalle, die Forschungsergebnisse in weiterer Folge zu kommerzialisieren“. Er und verschiedene Initiativen (aws etwa) versuchen, stärkere Anreize zu schaffen und Ausgründungen aus den Universitäten heraus noch stärker zu unterstützen.

Für Raggl sind Spin-offs mitunter die spannendste Form zu investieren, weil hier „wirkliche Innovation“ geschehe. Allerdings betont sie, dass wenn die Bildungseinrichtung etwa zehn Prozent vom Startup halte, ein beteiligter Professor vielleicht nochmal 20 Prozent Anteile besitze, es schon beinahe unmöglich sei von der privaten Kapitalseite zu investieren. „Hier braucht es einen gewissen Rahmen“, sagt sie. „Und Forscher bzw Gründer, die diesen Weg gehen wollen.“

Gesellschaft einbinden

Während Dömötör meint, dass eine der größten Herausforderungen bei der Spin-off-Thematik das Co-Founder-Matching sei – konkreter, das Zusammenführen unterschiedlicher Expertisen – betont Raggl, das in Österreich genug Kapital zwar da, aber der Anteil, der in Unternehmen fließe, noch immer zu niedrig sei. „Da wollen wir ansetzen“, erklärt sie. „Einer der größten Vorschläge wäre es, steuerliche Erleichterungen (Anm.: für Investitionen) zu bieten und es generell in der Gesellschaft breiter bekannt zu machen. Und zu verhindern, dass die ganze Wertschöpfung ins Ausland abfließt, wie es öfter der Fall ist, da sich Gründer:innen oftmals ausländisches Kapital besorgen.

Dömötör dagegen bringt abschließend eine breitere Ebene ins Spiel, um Innovation voranzutreiben. Er sagt: „Wir sollten mitdenken, auf europäischer Ebene ‚Kollaboration und Austausch‘ voranzubringen. Um das Innovationsökosystem in ganz Europa wieder wettbewerbsfähiger zu machen.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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