22.01.2016

Diese 3 Innovatoren haben Bahnbrechendes bewirkt

Immer mehr Unternehmen suchen Startups, um an innovative Konzepte außerhalb des eigenen Unternehmens zu kommen. Wer sich nun denkt, dass dies eine moderne Herangehensweise ist, irrt. Die Unternehmerin Getraud Leimüller deckt drei bahnbrechende Innovatoren auf, ohne deren Erfindung die Welt anders wäre.
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Innovationen entstehen oftmals nicht in einer Firma, sondern kommen von außerhalb.

Neue Konzepte oder Produkte eines Unternehmens müssen nicht zwangsweise in der Firma selbst entstehen – oft kommen sie von außen. Die Gründerin Getraud Leimüller hat im Zusammenhang mit dem Stakeholder-Workshop, der am Montag in der Wirtschaftskammer stattgefunden hat und bei dem an der Open Innovation Strategie für Österreich gearbeitet wurde, genau zu diesem Thema einen Vortrag gehalten. Leimüller hat in Harvard studiert und vor zehn Jahren die Beratungsfirma „winnovation“ ins Leben gerufen.

+++ Androsch über Innovation: „Kein Geld, keine Musik, aber…“+++

„Neues Wissen entsteht nicht im Zentrum, sondern in der Peripherie“, Getraud Leimüller, winnovation.

Bahnbrechende Innovationen

Die Innovations-Expertin nennt drei Beispiele von Personen, die außergewöhnliches bewirkt haben – und das trotz widriger Umstände.

  • Uhrmacher und Tischler John Harrison
  • Schauspielerin Hedy Lamarr
  • Physiker Albert Einstein

„Anhand dieser drei Beispiele kann man demonstrieren, dass Innovation oft von außen kommt“, meint Leimüller.

John Harrison

John_Harrison_(Gemälde)

Die Brutkasten Redaktion befindet sich laut Google Maps hier: 48°11’56.5″N 16°23’53.6″E. Dass man die geografische Lage so genau definieren kann, geht auf John Harrison zurück. Der Uhrmacher löste vor rund dreihundert Jahren das Längengrad-Problem in der Schifffahrt. Bis dahin konnte man genaue Positionen nicht bestimmen, weshalb Schiffsreisen oft lange dauerten. „Schiffe sind aufgrund des Längenproblems oft auf Grund gelaufen“, erklärt Leimüller.

1707 passiert ein großes Unglück: Als vier britische Schiffe auf einen Felsen auflaufen und sinken, kommen tausende Seeleute um. Die Ursache waren ungenaue Geräte und falsche Berechnungen. „Schließlich wurde vom britischen Parlament ein Preis in der Höhe von 20.000 Pfund für die Bestimmung der Längengrade auf offener See ausgerufen. So viel kosteten damals rund 10 fahrtaugliche Schiffe- ein stolzer Preis.“

Wahrscheinlich kam es wegen dem hohen Preisgeld zu den obskursten Einreichungen. Harrison stieß mit seiner Erfindung auf ein besonderes Problem: Noch im 18. Jahrhundert glaubten die Menschen, dass die Astronomie das Problem lösen könnte. Umso schwieriger musste es für den Uhrmacher und Tischler gewesen sein, sein Konzept, das astronomische Annahmen außen vor ließ, einzureichen und durchzusetzen. Seine Uhren ermöglichen präzise mechanische Zeitmessungen, wodurch man die Längengrade auf dem Seeweg erstmals bestimmen konnte. Erst kurz vor seinem Tod und nachdem James Cook die erfundene Schiffsuhr von Harrison auf seiner zweiten Südseereise testet und lobt, gilt das Längengrad-Problem auch offiziell als gelöst – und erst dann bekommt Harrison das Preisgeld ausgezahlt.

Hedy Lamarr

(c) wikipedia/ Employee(s) of Lion-Eagle Films
(c) wikipedia/ Employee(s) of Lion-Eagle Films

Die Künstlerin Hedy Lamarr war die erste „Nackte“ in der Geschichte des Films. Der erotische Film „Ekstase“ war 1933 ein Skandal. Dass die österreichische Schauspielerin auch Erfinderin war, wissen wenige.

„Sie heiratete einen Waffenproduzenten, durch den sie sich ein großes technisches Wissen aneignen konnte. Denn Lamarr war bei Abendessen, zu denen sie ihren Mann begleitete und wo viel über die Arbeit gesprochen wurde, eine aufmerksame Zuhörerin“, meint Leimüller. Für eine Frau wie Lamarr war es damals alles andere als einfach, sich in der Männerwelt durchzusetzen.

Zusammen mit dem Musiker George Antheil entdeckte Lamarr das „Frequenzsprungverfahren“, das die Grundlage moderner Kommunikation ist. Auf ihrer Entdeckung basieren Teile des Internets und wäre die heutige Mobilfunktechnik nicht möglich. Die Erfindung ließen die beiden auch patentieren.

Albert Einstein

512px-Einstein_1921_portrait2Der Physiker Albert Einstein musste in jungen Jahre viel Durchhaltevermögen beweisen. Am 14. März 1879 in Ulm geboren, war er in seiner Jugend alles andere als ein guter Schüler, der aber früh ein ausgeprägtes Interesse an Mathematik und den Naturwissenschaften zeigte. Schließlich brach er die Schule ohne Abschluss mit 15 ab und zog nach Mailand. Später holte er den Schulabschluss nach und begann zu Studieren mit dem Ziel, Professor für Mathematik und Physik zu werden. „Aber wieder scheiterte er, da er nicht auf seiner Wunschuniversität, der ETH Zürich, aufgenommen wurde“, erzählt Leimüller. Einstein zog nach Bern und erhielt eine Stelle bei Patentamt – als „Experte dritter Klasse“.  In seiner Freizeit arbeitete der Mathematiker auf dem Gebiet der theoretischen Physik. So kam es auch dazu, dass er auf die Relativitätstheorie stieß und auf die Formel „E = mc²“.

Seine Habilitation wurde von der Uni Bern trotz Doktorats übrigens abgelehnt. „Ein Glück für Österreich, denn Einstein wurde auf der deutschsprachigen Uni in Prag Professor und nahm die österreichisch-ungarische Staatsbürgerschaft an.“ Dreimal hatte das System den genialen Physiker ausgeschlossen und trotzdem hat er „bahnbrechendes“ bewirkt.

Innovation von außen

Dass heutzutage immer mehr standardisiert wird, sieht Leimüller dementsprechend kritisch. Innovation brauche Raum, damit sich der Erfindergeist entwickeln kann.
Die Beraterin erwähnt auch moderne Beispiele: Die Diabetes App mySugr wurde von Menschen entwickelt, die selbst betroffen sind. 2012 gegründet, hat die „mySugr Tagebuch App“ bereits weit über 300.000 registrierte User in Europa und in den USA. Und sie erwähnt „ReBreading“, ein Konzept mit dem sich mehrere Tage trockenes Brot wieder so aufbereiten lässt, dass es wie ein frisch gebacken schmeckt. Der Hintergrund: Jedes Jahr werden in der europäischen Union 90 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen – und das, obwohl andernorts viele Menschen hungern müssen.
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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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