28.07.2016

Innovation to Company: Mit 3 Coaches zum perfekten Pitch

Bei der Innovation to Company Challenge der Wiener Wirtschaftskammer stehen die Bewerber nicht alleine da. Die drei Coaches, Berthold Baurek-Karlic, Martin Giesswein und Lorenz Edtmayer, unterstützen die Startups tatkräftig auf dem Weg zum Pitch vor den Buddy-Unternehmen. Dem Brutkasten haben sie erzählt, wie und warum sie das tun.
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kooperation

„Es ist ein großer Unterschied, ob man vor einer Förderstelle, einem Investor oder einem potenziellen Kooperationsunternehmen pitcht“, sagt Business Designer Martin Giesswein, einer der drei Coaches bei der Innovation to Company Challenge. Auch wenn Startups bereits Pitching-Erfahrung mitbrächten, könnten sie also noch einiges aus dem Training, das auf genau diesen Pitch fokussiert ist, mitnehmen. Daher wird auch der Pre-Pitch, den die Coaches und ein Analystenteam mit den Startups durchführen, mit eineinhalb Stunden ungewöhnlich lange angesetzt sein.

„Corporates und Startups sprechen ganz unterschiedliche Sprachen.“ – Berthold Baurek-Karlic

„Brückenbauer“ zwischen Startups und Corporates

„In der Zeit finden wir auf jeden Fall Punkte, die man optimieren kann. Wir haben den Vergleich mit Hunderten anderen Startups, mit denen wir bereits gearbeitet haben“, sagt Giesswein. Und die drei Coaches wissen sehr gut, was Corporates wollen und in welche Fallen Startups beim Pitch tappen können. Schließlich sind sie alle erfolgreiche Founder, die täglich sowohl mit etablierten Unternehmen als auch mit Startups zusammenarbeiten. „Corporates und Startups sprechen ganz unterschiedliche Sprachen. Es passiert nicht selten, dass sie aneinander vorbeireden. Wir verstehen beide und können als Brückenbauer fungieren“, sagt dazu Risikokapital-Experte Berthold Baurek-Karlic, der auch als Business-Angel aktiv ist.

„Es wird auch in zehn Jahren kein Silicon Valley in Wien geben. Aber es geht viel weiter.“ – Lorenz Edtmayer

Die Rahmenbedingungen in Österreich verbessern

Und was motiviert die Coaches, Junge und Etablierte zusammenzubringen? „Unser Ziel ist es, dass die Rahmenbedingungen für Startups in Österreich weiter verbessert werden. Dazu sind Corporates extrem wichtig. Wenn sie diese Entwicklung verschlafen, führt das nämlich zu Arbeitslosigkeit und Frust“, sagt Lorenz Edtmayer, Founder von Taylored Apps und Co-Founder beim Brutkasten. Man dürfe zwar nicht erwarten, dass es in zehn Jahren ein Silicon Valley in Wien gebe, aber, auch wegen des neuen politischen Rückenwindes, gehe viel weiter und Initiativen wie die Innovation to Company Challenge seien dafür sehr wichtig.

„Initiativen wie die Innovation to Company Challenge machen das System lebendig und sorgen dafür, dass es wächst.“ – Martin Giesswein

Die Challenge als „Multiplikator und Enabler“

Giesswein, der sich selbst als „Ecosystem-Fanatiker“ bezeichnet, streicht die Wichtigkeit der Challenge für den Hub Wien als seine Motivation heraus: „Gerade solche Initiativen sind Multiplikatoren und Enabler. Sie machen das System lebendig und sorgen dafür, dass es wächst.“ Für Baurek-Karlic sind es das spannende Thema und der Spaß daran, mit Startups und Corporates zu arbeiten, die ihn motivieren, als Coach bei der Challenge dabei zu sein: „Auf mich übt es jedes Mal aufs neue eine Faszination aus, mit neuen Startups zusammenzuarbeiten.“

Von der Analyse des Startups zum perfekten Pitch

Was den wichtigsten Erfolgsfaktor für Startups angeht, sind sich Edtmayer und Giesswein einig: Das Team muss passen. Baurek-Karlic will sich hier nicht mit einer einfachen Antwort zufriedengeben: „Alle Founder sind Menschen. Und alle Menschen sind unterschiedlich. Und daher stehen sie auch alle vor unterschiedlichen Herausforderungen.“ Um sich ein Bild machen zu können, sagt Baurek-Karlic, seien aber drei Parameter des Startups essenziell: der Wirtschaftszweig, die Stage und die Region. Mit diesen Überlegungen im Hintergrund, will er auch als Coach bei der Innovation to Company Challenge Startups fit für den perfekten Pitch machen.

Redaktionstipps

Die drei Coaches


Berthold Baurek-Karlic

Berthold-Baurek-Karlic_VentureCapital_c_Rene-WallentinBaurek-Karlic ist Risikokapital-Experte, mehrfacher Unternehmensgründer und Business Angel. Er spezialisierte sich früh als Investmentbanker auf das Risiko- und Wachstumskapitalsegment. 2012 gründete er das Beratungs- und Beteiligungsunternehmen Venionaire Capital. Es berät und strukturiert Transaktionen bei Mergers & Aquisitions, Corporate Finance, Venture Capital und unterstützt zuletzt auch börsengelistete Konzerne bei der Umsetzung von Corporate Venture. Zudem hält Venionaire Capital Beteiligungen an mehreren Hightech-Startups.


Martin Giesswein

_AMI3586-135Giesswein war 15 Jahre in der Digitalwirtschaft unter anderem als General Manager bei Nokia Austria/Adriatics und CEO bei Immobilien.NET tätig. Heute ist er Digitalunternehmer und arbeitet in Transformationsprojekten mit Firmen und Institutionen. Er ist Autor, Trainer und Lektor mit Schwerpunkt „Führungsarbeit im Digitalen Zeitalter“, Mitbegründer der Initiative DigitalCity.Wien, dem Society.Institute und ist in Startups engagiert.


Lorenz Edtmayer

EdtmayerEdtmayer ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Tailored Apps, Österreichs Marktführer der mobilen Full-Service Agenturen, sowie der Tailored Media Group. Zudem ist er Mitgründer bei derbrutkasten.com und Darwins Lab. Er studierte Betriebswirtschaft und Multimedia Marketing, und hat einen Background in der strategischen Unternehmensberatung (McKinsey) sowie Erfahrung im Investmentbanking.


+++ Dossier: Corporate Innovation +++

⇒ Mehr Information zur Innovation to Company-Challenge und Anmeldung

Die Serie zur Innovation to Company-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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