17.06.2016

1 Million Euro: Innovation to Company sucht Startups

Die Innovation to Company-Challenge der Wiener Wirtschaftskammer geht in die zweite Runde. Diesmal haben sich sieben "Buddys" konkrete Aufgaben für Startups überlegt. A1, Accor, Microsoft, die New Frontier Group, die Post, RZB und Verbund wollen Kooperationen mit den besten Startups aus ihrem Bereich. Die Challenge wird dadurch zum größten Corporate-Innovation-Contest in Europa.
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Bildunterschrift: Foto: Die Vertreter der 7 Unternehmen beim Kick-off mit WK Wien Präsident Walter Ruck, v.li.: Dalia Preziosa (Österreichische Post), Gregor Bierent (New Frontier Group), Hannes Cizek (RZB), Walter Ruck (WK Wien), Gerhard Gamperl (Verbund), Maximilian Schausberger (A1), Sabine Toplak (AccorHotels), Christiane Noll (Microsoft Österreich), und Robert Heinze (Connect Care – Sieger in Season 1 bei Microsoft) © Copyright Wieser
kooperation

Mit dem heutigen Tag (17.6.) startet der Call: Startups haben nun zwei Monate Zeit sich für die Innovation to Company-Challenge der Wiener Wirtschaftskammer zu bewerben. Jedes der sieben Buddy-Unternehmen gibt dazu einen konkreten Themenbereich vor. Nach einem Screening durch Venionaire Capital wählen die Buddys dann im September drei Finalisten. Den Siegern winken unterschiedliche Preise, doch den “Hauptpreis” haben alle gemeinsam: die Aussicht auf eine Kooperation.

+++ Sieger der ersten Runde bei Microsoft: Connect Care +++

7 Buddys – 7 sehr unterschiedliche Aufgaben

So verschieden die Buddys sind, so unterschiedlich sind auch ihre Challenges: So sucht etwa Microsoft nach Cloud-Lösungen im Bereich Human Ressources, während die RZB Group ein FinTech-Startup für neue Lösungen bei der Zahlung finden will. Accor möchte den Komfort seiner Hotelgäste erhöhen, ohne neue Hardware anschaffen zu müssen, während die Post die Logistik in der Zustellung verbessern will. Die New Frontier Group sucht nach einer smarten Lösung für den Marketingbereich, um potenzielle Kunden zu finden, während A1 Startups aus den Bereichen Smart City und Connected Mobility als Partner gewinnen will. Last but not least: Der Verbund möchte gemeinsam mit dem Sieger-Startup die Stromrechnung für Kunden kalkulierbarer machen.

+++ Sieger der ersten Runde bei Eaton: Guh +++

Zu gewinnen: Kooperationen und eine Million Euro an Benefits

Bei einer Idee zur Lösung dieser Aufgaben soll es nicht bleiben: Die gemeinsame Umsetzung im Rahmen einer Kooperation ist das erklärte Ziel. Als zusätzliche Hilfestellung für die jeweils drei Finalisten, bietet die WKW eine intensive Kennenlern- und Betreuungsphase. Im Oktober folgt dann das große Finale: An einem Pitch-Day müssen die Finalisten die Buddys endgültig überzeugen. Neben der Kooperation bieten die etablierten Unternehmen noch viele weitere Benefits. So werden etwa auch Prämien, Plätze in den unternehmenseigenen Startup-Programmen oder Kundenkontakte und Support beim Marketing geboten. All diese Leistungen haben gemeinsam einen Gegenwert von rund einer Million Euro. Langfristig sind einige Buddys auch für Investments und Beteiligungen offen.

+++ Sieger der ersten Runde bei Heintel: Unverblümt +++

Für den Standort Wien: Startups von überall willkommen

Veranstaltet wird die Innovation to Company-Challenge von der Wiener Wirtschaftskammer (WKW). „Unsere Ziele sind die aktive Stärkung des Standorts Wien, sowie die Ermöglichung möglichst vieler win-win Situationen durch die Kooperation von etablierten Corporates mit aufstrebenden und innovativen Startups“, sagt Walter Ruck, Präsident der WKW. Man sehe sich als Enabler und Support für die Mitglieder. Obwohl die Buddys alle am Standort Wien sind, ist die Teilnahme natürlich nicht auf Wiener Startups beschränkt: “Für die geografische Herkunft der Startups gibt es keinerlei Einschränkung”, heißt es seitens der WKW.

⇒ hier geht’s zur offiziellen Website und zur Anmeldung

Neugierig geworden? Der Brutkasten wird in den kommenden Wochen über alle Buddys und Challenges ausführlich berichten.

Die Serie zur I2C-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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