16.01.2026
INDUSTRIESTRATEGIE

Innovation in Österreich: Was die Industriestrategie 2035 verändern soll

Die Bundesregierung präsentierte am Freitag die Industriestrategie Österreich 2035 – mit 114 Maßnahmen und dem Ziel, bis 2035 zu den Top-10-Industrienationen zu zählen. Was das 112-seitige Papier konkret für Startups, Scaleups und das Innovationsökosystem bedeutet, hat sich brutkasten im Detail angesehen.
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Die Industriestrategie 2035 ist da| (c) Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; mockup: brutkasten

Ein weißes Pult, zwei Minister, ein Staatssekretär. Am heutigen Tag lud die Bundesregierung zu Siemens nach Wien, um über das „gemeinsame Produzieren von Zukunft“, die lange erwartete Industriestrategie Österreich 2035 zu sprechen. 

Im Hintergrund ein Zug, der künftig in London auf der Piccadilly Line unterwegs sein soll. Daneben eine U-Bahn, die autonom auf der Wiener U2 eingesetzt werden wird. Industrie als Exporterfolg, Technologie als Zukunftsversprechen.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) präsentierten sich sichtlich zufrieden. Man habe, so hieß es, bis zuletzt an dem Dokument gearbeitet. Noch in den letzten Minuten sei gefeilt worden, um die Strategie rechtzeitig finalisieren zu können.

Die Minister Peter Hanke (SPÖ) und Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sowie Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) bei der Präsentation der Industriestrategie | Screenshot
Die Minister Peter Hanke (SPÖ) und Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sowie Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) bei der Präsentation der Industriestrategie | Screenshot

Ziel: Bis 2035 zu den Top-10-Industrienationen

Der Anspruch ist hoch. Man wisse, dass sich nicht jedes Unternehmen in Österreich oder Europa halten lasse, räumten die Regierungsvertreter ein. Dennoch wolle man erreichen, dass Österreich bis 2035 zu den Top-10-Industrienationen zählt. Dafür habe man 114 Maßnahmen ausgearbeitet, zusammengefasst in einem 112-Seiten-starken Papier.

Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) beschrieb die Industriestrategie nicht nur als wirtschafts-, sondern ausdrücklich auch als soziales Projekt. Eine wettbewerbsfähige Industrie und eine gesunde Wirtschaft seien, so Hanke sinngemäß, Voraussetzung für soziale Sicherheit, stabile Beschäftigung und den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Immer wieder fällt dabei ein Begriff: Innovation. Startups, Scaleups, neue Technologien – sie sollen künftig eine deutlich größere Rolle spielen. Österreich, so der Tenor, wolle zur „Kaderschmiede der Innovation“ werden. Auch öffentliche Beschaffung wird in diesem Zusammenhang neu gedacht: Investitionen sollen, wo möglich, zuerst im eigenen Land erfolgen – ein Ansatz, den die Regierung selbst als „patriotisch“ beschreibt.

Was hinter diesen Ankündigungen steckt und welche Teile der Industriestrategie für Startups, Scaleups und die Innovationscommunity tatsächlich relevant sind, hat sich die brutkasten-Redaktion genauer angesehen – und die zentralen Punkte herausgearbeitet.

Weniger Einzelprogramme, mehr Systemlogik

Anders als frühere Einzelpapiere setzt diese gesammelte Strategie auf eine strukturelle Neuordnung. Förderinstrumente, Standortpolitik und Technologietransfer sollen künftig stärker aufeinander abgestimmt werden. Die Strategie versteht Innovation dabei ausdrücklich nicht nur als Startup-Thema, sondern als Bestandteil industrieller Wertschöpfungsketten. Startups werden folglich weniger als isolierte Gründerprojekte betrachtet, sondern als potenzielle künftige Industrieunternehmen. Dazu heißt es im Dokument: „Ein besonderer Fokus liegt in diesem Zusammenhang auch auf der Stärkung und Geschwindigkeit des Technologietransfers von der Forschung in die Industrieanwendung sowie auf der Skalierung von Startups als künftige Industrieunternehmen.“

Austrian Business Agency: mehr als Standortmarketing

Eine zentrale Rolle soll künftig der Austrian Business Agency (ABA) zukommen. Sie soll zur zentralen Servicestelle für internationale Ansiedlungen, Investitionen und Fachkräfteanwerbung weiterentwickelt werden. Geplant ist, dass die ABA nicht nur Standortmarketing betreibt, sondern als koordinierende Schnittstelle fungiert – etwa bei Investitionsprojekten, Förderzugängen oder bei der Ansprache internationaler Talente. In der Praxis würde das bedeuten, dass Startups und Scaleups bei internationalen Expansions- oder Ansiedelungsvorhaben stärker über eine zentrale Stelle begleitet werden sollen. 

Förderagenturen sollen stärker zusammenrücken

Auch bei den Förderstrukturen kündigt die Strategie einen Umbau an. FFG, aws und CDG sollen im Rahmen des kommenden FTI-Pakts neu ausgerichtet werden. Förderprogramme sollen sich künftig stärker an sogenannten Schlüsseltechnologien orientieren und besser ineinandergreifen.

Vorgesehen ist unter anderem, dass Anträge nicht mehrfach bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden müssen. Förderlogiken sollen durchlässiger werden, und nationale Programme sollen sich enger mit europäischen Fördertöpfen verzahnen. So will man vermeiden, dass innovative Projekte an formalen Hürden oder an fragmentierten Zuständigkeiten scheitern.

Kapitalfrage: Ein Fonds für die Wachstumsphase

Ein zentrales Signal an die Startup-Szene ist der angekündigte Rot-Weiß-Rote Standort- und Scaleup-Fonds. Er soll als Fund-of-Funds-Struktur mit öffentlichem Ankerinvestment aufgebaut werden und privates Kapital mobilisieren. Ziel ist es, insbesondere Spin-offs und wachstumsstarke Scaleups besser zu finanzieren und langfristig in Österreich zu halten.

Die Strategie reagiert damit auf eine der größten Schwächen des heimischen Ökosystems: den Mangel an Wachstumskapital. Ob der Fonds tatsächlich jene Volumina erreicht, die international wettbewerbsfähig sind, bleibt offen. Operativ starten soll er laut Papier Anfang 2027. Ob mit dem Beginn des operativen Starts bereits erste Investments getätigt werden oder zunächst das Fundraising beginnt, geht aus dem Dokument jedoch nicht hervor.

Universitäten als Inkubatorzentren

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Hochschulen. Technologietransfer, Spin-offs und Entrepreneurship sollen verbindlich in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten verankert werden. Die Strategie orientiert sich dabei an internationalen Vorbildern, etwa aus Deutschland, wie der TU-München.

Ziel sei es, dass wirtschaftliche Verwertung nicht länger als freiwillige Zusatzaufgabe einzelner Institute verstanden wird, sondern als systemischer Bestandteil universitärer Arbeit. Unterstützt werden soll das durch stärkere Christian-Doppler-Gesellschafts-Strukturen, ausgebaute COMET-Zentren (Competence Centers for Excellent Technologies) und gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen.

Innovations-Hubs statt isolierter Förderlogik

Statt einzelner Inkubatoren oder zeitlich begrenzter Programme setzt die Strategie auf den Aufbau von Innovations-Hubs, Clustern und Ökosystemen. Diese sollen Startups, KMU, Leitbetriebe und Forschungseinrichtungen zusammenbringen – thematisch entlang definierter Schlüsseltechnologien wie KI, Life Sciences oder fortgeschrittener Produktion.

Geplant ist, dass insbesondere Leitbetriebe stärker in die Verantwortung genommen werden, solche Ökosysteme mitzugestalten. Ein neues FFG-Flagship-Programm soll genau das fördern. Startups könnten davon profitieren, indem sie früher in industrielle Wertschöpfungsketten eingebunden werden.

Öffentliche Hand als erster Kunde

Bemerkenswert ist auch der Fokus auf strategische öffentliche Beschaffung. Die öffentliche Hand soll stärker als Nachfrager für innovative Produkte auftreten und so Markteintrittsbarrieren senken. Öffentliche Ausschreibungen sollen Innovation explizit berücksichtigen und nicht nur auf den günstigsten Preis abzielen. Für Startups könnte das künftig bedeuten, dass Pilotprojekte und erste Referenzkunden leichter zugänglich werden – vorausgesetzt, die Beschaffungspraxis ändert sich tatsächlich.

Weniger Regulierung, mehr Experimentierräume?

Neben finanziellen und strukturellen Maßnahmen stellt die Strategie auch regulatorische Erleichterungen in Aussicht. Geplant sind Regulatory Sandboxes, beschleunigte Genehmigungsverfahren für Technologieprojekte sowie vereinfachte Regelungen für internationale Gründer:innen im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte. Damit will man Innovationsprojekte schneller in die Praxis bringen. Ob diese Instrumente breit angewendet oder auf wenige Leuchtturmprojekte beschränkt bleiben, ist eine der offenen Fragen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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