06.07.2020

5 Millionen Euro: Zweite Ausschreibung für Digital Innovation Hubs startet

Die zweite Ausschreibung der Digital Innovation Hubs, die heimische Betriebe bei der Digitalisierung unterstützen sollen, wurde heute Montag gestartet. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung.
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Digtial Innovation Hubs
Der Startschuss für die zweite Ausschreibung erfolgte heute im DIH-West | (c) Harald Kantschieder/ Standortagentur Tirol

Damit die Digitalisierung der österreichischen KMU voranschreitet, wurden Ende 2018 die sogenannten Digital Innovation Hubs (DIHs) auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um Kompetenznetzwerke, die KMU bei ihren Digitalisierungsbestrebungen unterstützen sollen. Insgesamt gibt es in Österreich bislang drei dieser Netzwerke. Zu ihnen zählen der DIH-Ost, DIH-West und Digital Makers Hub. – der brutkasten berichtete.

Zweite Ausschreibung für Digital Innovation Hubs

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab am Montag den Startschuss für die zweite Ausschreibung der Digital Innovation Hubs bekannt. Für die zweite Ausschreibung stehen insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.

+++ „Digital Innovation Hubs“ sollen KMUs bei Digitalisierung unterstützen +++

Die frischen Mittel stellt die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung mit Unterstützung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zur Verfügung, die FFG wickelt die Ausschreibung ab. 

„Die drei bestehenden Digital Innovation Hubs zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der neuen Ausschreibung wollen wir das Angebot mit dem Ziel ausbauen, dass Unternehmen in allen Bundesländern ein Angebot in ihrer Nähe haben“, so Schramböck.

Ausschreibung läuft bis 12. Oktober

Für den Aufbau und das Betreiben neuer Digital Innovation Hubs während einer Laufzeit von 36 Monaten im Rahmen der zweiten FFG-Ausschreibung stehen insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Eine weitere Million Euro ist für bestehende Hubs und eine diesbezügliche Ausschreibung gegen Ende des Jahres 2020 reserviert.

Konsortien von mindestens vier voneinander unabhängigen Einrichtungen mit Forschungsschwerpunkten im Digitalisierungsbereich können sich bis zum 12. Oktober 2020 um diese Mittel bewerben. Die Förderquote liegt bei bis zu 50 Prozent.

Der Schwerpunkt des DIH-West

Der Startschuss für die zweite Ausschreibung wurde im Rahmen der Besichtigung des DIH-West in Innsbruck bekannt geben.

Im DIH-West können Westösterreichs KMU für ihre digitale Transformation über vier sogenannte Digitalzentren an den Standorten Dornbirn, Innsbruck, Kufstein und Salzburg auf das Digitalisierungs-Know-how der heimischen Forschungseinrichtungen zugreifen.

Der DIH-West legt einen besonderen Schwerpunkt auf den produzierenden Sektor, den Tourismus und IT-Dienstleistungen. Insgesamt stehen 15 Experten aus dem Pool der vernetzten Forschungseinrichtungen zur Verfügung, die Betreibe mit Know-How unterstützen.

Methodische Schwerpunkte bilden die Themen Automation und CyberSecurity sowie Data Analytics und Künstliche Intelligenz. „Eine Kernkompetenz des DIH-West ist zudem die ausgeprägte Prozess-Kompetenz im Bereich Innovationsprozesse, IT-Qualität und IT-Risikomanagement. Damit können Unternehmen von der Entwicklung einer neuen Geschäftsidee bis zur Umsetzung in hochwertigen Datenprodukten umfassend begleitet werden“, so Ruth Breu, die wissenschaftliche Leiterin des DIH West.

Teil der Konjunkturoffensive des Landes Tirol

Unterstützt wird diese Zusammenarbeit im DIH-West mit insgesamt 2,5 Millionen Euro aus Mitteln der öffentlichen Hand. Fördergeber sind das BMDW sowie anteilig mit jeweils 50 Prozent der vor Ort investierten Mittel die Länder Tirol, Salzburg und Vorarlberg.

Das Land Tirol stellt für den DIH-West Fördermittel in Höhe von 753.000 Euro zur Verfügung. Laut Zoller-Frischauf, Tiroler Landesrätin für Wirtschaft und Digitalisierung, ist dies „eine logische Investition“ zur Ergänzung zu den zusätzlichen 19 Millionen für Digitalisierung im Rahmen der Konjunkturoffensive 2020 des Landes Tirol.


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(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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