22.01.2024

Knorpel, Meniskus und Öl: Dies sind die Gewinnerinnen des Innovation Award

Beim Innovation Award wurden letzte Woche gleich mehrere Forscherinnen für ihre Arbeit ausgezeichnet. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner strich dabei die Wichtigkeit von Wissen und Forschung hervor und rief ein großes Ziel aus.
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Innovation Award
(c) NLK Filzwieser - (v.l.) Die Preisträgerinnen Denisa Cont, Forough Rasoulian, Jennifer Fritz und Anja Knecht.

Die Verleihung des Innovation Award ist letzte Woche über die Bühne gegangen. Prämiert wurden mehrere Projekte im HealthTech- und eines im ökologischen Bereich. Am Rande der Veranstaltung sprach Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner von der Wichtigkeit, Wissen und Forscherinnen in die Wirtschaft zu transferieren und gab als Ziel aus, den Nobelpreis innerhalb von zwei Jahrzehnten nach Niederösterreich zu holen.

Innovation Award bereits zum vierten Mal vergeben

Der Innovation Award wurde bereits zum vierten Mal gemeinsam von der Technologiefinanzierungsgesellschaft tecnet equity, dem Hightech Inkubator accent und der Donau Universität Krems ausgeschrieben. Die Themen der Siegerprojekte erstreckten sich dabei von der Medizintechnik bis hin zu einer neuen Entwicklung im Umweltschutz.

„Ziel unseres Awards ist die Anregung, dass sich hochqualifizierte Forscher auch mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer Entwicklungen auseinandersetzen“, sagt tecnet equity-Geschäftsführerin Doris Agneter. „Zudem möchten wir einen Beitrag zur engeren Kooperation von Wissenschaftsprojekten an den Hochschulen und wirtschaftlichen Partnern in Niederösterreich leisten.“

Die Siegerinnen: Von Knorpeln, 3D-Meniskus und Ölverschmutzung in Gewässern

Innovation Award-Siegerin wurde Forough Rasoulian. Sie entwickelt mit ihrem Team vom Zentrum für Regenerative Medizin der Universität für Weiterbildung Krems ein bioinspiriertes Hydrogel zur Knorpelreparatur. Bei diesem neuartigen Verfahren wird durch Injizieren eines speziellen Hydrogels eine schnellere Knorpelreparatur möglich. Das neue Verfahren könnte damit patientenfreundlicher und darüber auch deutlich kostenschonender sein.

Mit dem zweiten Preis ausgezeichnet wurden Anna-Christina Moser und Jennifer Fritz für ihr Projekt MeniSilk. Die Forscherinnen, ebenfalls vom Zentrum für Regenerative Medizin, haben gemeinsam mit der Abteilung für Orthopädie und Traumatologie des Universitätsklinikums Krems ein Verfahren zur Behandlung von Gelenkserkrankungen entwickelt. MeniSilk soll die patientenspezifische Anpassung von Meniskusimplantaten ermöglichen, die in einem speziellen 3D-Druck Verfahren hergestellt werden.

Ebenfalls einen zweiten Preis erhielt Denisa Cont vom Zentrum für Biomedizinische Technologie der Universität für Weiterbildung Krems. Sie hat mit ihrem Team ein neues Verfahren zum Nachweis von Endotoxinen in menschlichen Blutproben entwickelt. Der Einsatz des neuen Endotoxin-Nachweiskits könnte zahlreiche Vorteile für Gesundheitseinrichtungen, Labore und Industrien bringen, wie zum Beispiel eine wesentlich erhöhte Empfindlichkeit und Genauigkeit, Früherkennung von Infektionen, verbesserte Qualitätskontrolle von Arzneimitteln und somit eine Kostenreduzierung im Gesundheitswesen, heißt es.

Den dritten Preis erhielt Anja Knecht für ihr Projekt „Kostengünstige, kompakte Echtzeit-Online Überwachung als Frühwarnsystem für Ölverschmutzungen in Gewässern“. Knecht und das Team vom Zentrum für Wasser- und Umweltsensorik der Universität für Weiterbildung Krems haben einen kostengünstigen Sensor entwickelt, der zur Echtzeit-online-Überwachung von Ölverschmutzungen in Gewässern eingesetzt werden könnte. Damit könnte er einen wichtigen Beitrag bei der Eindämmung und Reinigung von ölverschmutzten Gewässern liefern und so sowohl ökologische als auch ökonomische Schäden verhindern oder zumindest mindern, so dir Hoffnung.

Innovation Award: „Starke Generation junger Wissenschaftler“

„Wir freuen uns, dass wir den Award auch heuer wieder an Projektteams überreichen können, die mit ihren innovativen Ideen Beachtliches geleistet und sich auch mit der praktischen Umsetzung beschäftigt haben“, sagt Michael Moll vom accent-Inkubator. „Da wächst eine starke Generation junger Wissenschaftler heran, die auch großes Potenzial in Richtung Unternehmensgründung aufgezeigt haben.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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