12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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Chaka2
© Chaka2 - (v.l.) Martin Kaswurm, Klaus Laimer und Stephan Kirchtag.

Die in Wien und auch in Salzburg bzw. Los Angeles (USA) ansässige Agentur Chaka2 setzt den nächsten Wachstumsschritt: Das Unternehmen übernimmt die Kreativ- und Werbeagentur Creative Tactics und möchte damit sein Leistungsangebot in den Bereichen Strategie, Branding, Kampagnenentwicklung, Design und Content erweitern.

Chaka2-Founder: „Marken nicht mehr in einzelnen Kanälen denken“

Das Unternehmen von Gründer Martin Kaswurm ist seit Jahren im Live-Marketing tätig und realisiert Events, Brand Experiences und internationale Markeninszenierungen. Mit Creative Tactics kommt nun eine Kreativagentur hinzu, die auf Markenarbeit, Kampagnen, Design, Social Media und Content spezialisiert ist.

Ziel der Übernahme ist es, Marken künftig ganzheitlicher begleiten zu können – von der strategischen Idee über die kreative Kampagne bis zur Umsetzung: „Wir glauben daran, dass starke Marken heute nicht mehr in einzelnen Kanälen gedacht werden dürfen. Es geht um Ideen, die digital funktionieren, live spürbar werden und im Kopf bleiben. Mit Creative Tactics ergänzen wir genau jene kreative Stärke, die unser bestehendes Live-Marketing-Angebot ideal erweitert“, sagt Kaswurm. Künftig werden die Leistungen beider Unternehmen in einer gemeinsamen Agentur zusammengeführt.

Veränderte Anforderungen

Für Chaka2 ist dieser Schritt auch eine Reaktion auf veränderte Anforderungen im Markt: Kunden würden zunehmend integrierte Lösungen suchen, bei denen Strategie, Kreation, Content, Aktivierung, Events, Retail und digitale Maßnahmen auf einer gemeinsamen Markenidee aufbauen.

„Die Grenzen zwischen Kreativagentur, Eventagentur, Content-Studio und Markenberatung verschwimmen immer stärker. Genau darin sehen wir eine große Chance. Wir wollen für unsere Kunden ein Angebot schaffen, das schneller, kreativer und wirkungsvoller arbeitet“, sagt Co-Founder und ebenfalls CEO von Chaka2 Stephan Kirchtag.

Klaus Laimer, Gründer von Creative Tactics und künftiger Head of Creative bei Chaka2, ergänzt: „Creative Tactics stand von Beginn an für mutige Ideen, starke Marken und kreative Exzellenz. Mit Chaka2 haben wir den idealen Partner gefunden, um diese Stärke weiterzuentwickeln. Für unsere Kunden bleibt unsere kreative Handschrift erhalten, gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten durch die Verbindung von Kreation, Content und Live Experience.“

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