12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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„Wir freuen uns sehr, unseren sechsten Fonds anzukündigen! Wir haben 1,1 Milliarden Euro eingeworben, um weiterhin die nächste Generation außergewöhnlicher europäischer Gründer in der Wachstumsphase auf ihrem Weg zum Aufbau herausragender Unternehmen zu unterstützen“, schreibt die Investment Firma Highland Europe auf LinkedIn.

Unterstützung für Tech-Companies

Das Unternehmen konzentriert sich auf Investments in der Wachstumsphase von Unternehmen und hat den Hauptsitz in London und Genf. Zu den bislang über 80 Unternehmen, die mit 3,75 Mrd. Euro unterstützt wurden, zählen 9fin, AMCS, Bending Spoons, Camunda, EGYM, Featurespace, GetYourGuide, Huel, hyperexponential, ME+EM, Nexthink, n8n, Wolt und Zwift. Man arbeite als Partner mit Gründer:innen zusammen, die globalen Marktführer ihrer Kategorie aufbauen, so die Zielsetzung von Highland.

„Wir sind unseren Limited Partners für ihr langjähriges Vertrauen und ihr Engagement für Fonds VI zu tiefstem Dank verpflichtet. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, Europas ambitionierteste Gründer in einem einzigartig transformativen Moment weiter zu begleiten, während KI jede Branche neugestaltet. Wir haben Highland Europe 2012 als dauerhafte, gleichberechtigte Partnerschaft gegründet“, heißt es von Sam Brooks, Partner bei Highland Europe.

Exit & Börsengang

Zu den jüngsten Erfolgen von Highland zählen der Verkauf von Nexthink an eine Private-Equity-Gesellschaft für 3 Milliarden US-Dollar, der vereinbarte Verkauf von Huel an Danone, die 7,5 Milliarden US-Dollar schwere Fusion von EGYM und Playlist sowie der Börsengang von Bending Spoons (NASDAQ: BSP) mit einer Marktkapitalisierung von über 18 Milliarden US-Dollar.

Neue Partner

Neben dem Fonds VI, gibt es auch Neuigkeiten auf der Partner-Ebene. Die Highland-Investoren Helena Richardson und Jacob Berstein wurden zu Partnern befördert. Richardson kam 2016 zu Highland und hat unter anderem Unternehmen wie Ffern, ME+EM, Modulr und Huel unterstützt. Bernstein ist seit 2017 im Unternehmen und investiert in Enterprise-Unternehmen wie Unframe, Zero Networks, Oritain und Descartes Underwriting.

„Helena und Jacob haben in den vergangenen zehn Jahren jeweils dazu beigetragen, das Unternehmen aufzubauen, und ihre Beförderungen spiegeln wider, welch außergewöhnliche Investoren, Führungskräfte und Partner sie geworden sind“, so Brooks.

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