12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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Korbinian Kasinger will mit kW-Solutions "zum SAP für die Logistik" werden. | Foto: Paul Gruber

Eine große Gründungsvision stand am Anfang nicht. Nach dem Studium stieg Kasinger in die Unternehmensberatung ein und arbeitete viel in Deutschland, unter anderem an einem Strategieprojekt für einen großen deutschen Automobilkonzern. Dort kam er erstmals intensiv mit der Automobilwirtschaft in Berührung, eine Zeit, die ihn fachlich prägte. Mit der Zeit reifte der Wunsch, etwas Eigenes aufzubauen. Gemeinsam mit einem Freund aus Innsbruck setzte er ihn um: Benjamin Walch brachte den technischen Hintergrund mit, Kasinger das Betriebswirtschaftliche. Am 3. September 2021, einen Tag vor seinem 29. Geburtstag, trugen die beiden ihr Unternehmen ein. Das Thema: Ladestationen.

Vom Projektgeschäft zum Software-Unternehmen

Der erste Ansatz war B2C, ein Bundle aus Hardware, Förderabwicklung und Installation. Kasinger erkannte früh das größere Potenzial im wiederkehrenden Geschäft, drehte Richtung B2B und ins Betreiben von Ladepunkten. Große Kund:innen kamen rasch: Magna, die Falkensteiner Hotelgruppe, Casinos Austria sowie der Lebensmittelhändler HOFER – allesamt darf kW-Solutions mit einer Vielzahl an Ladepunkten im In- und Ausland, betreuen.

Der eigentliche Hebel lag in der eigenen Software. Mit „Charly“ baute kW-Solutions einen intelligenten Energiemanager, der Ladeinfrastruktur, Fahrzeuge, Photovoltaik, Batteriespeicher und Energiemärkte zu einem System verbindet. Elektromobilität soll so nicht isoliert, sondern wirtschaftlich, skalierbar und netzdienlich betrieben werden, indem jede Kilowattstunde zum günstigsten Zeitpunkt verladen wird, bis hin zu negativen Strompreisen, bei denen Laden zwischenzeitlich Geld zurückbringen kann. Im Wohnbau, für Kasinger ein „gigantischer Markt“, ist das Unternehmen nach eigenen Angaben inzwischen Marktführer, mit rund 10.000 vorgerüsteten Stellplätzen und etwa 30 verkauften Projekten allein im ersten Halbjahr 2026. „Mittlerweile sage ich: Wir sind ein Software-Unternehmen.“

Vom Pkw bis zum schweren Lkw: kW-Solutions bündelt Ladeinfrastruktur und Energiemanagement auf einer Plattform. | Foto: Paul Gruber

„Charge with Friends“ und die Wette auf die Logistik

Aus dem Wohnbau heraus stieß das Team auf einen Markt mit höherem Puls: die Transportwirtschaft. Daraus entstand „Charly Transportation“, aufgesetzt auf drei Säulen: Sicherheit über einen lokalen Controller, Optimierung über aktives Flottenmanagement und Vernetzung über die Plattform „Charge with Friends“. Dort öffnen Transportunternehmen ihre Depot-Ladeinfrastruktur gegenseitig, bestehende Anlagen werden besser ausgelastet, und statt 50 Cent aufwärts laden Branchenkolleg:innen zu 30 bis 40 Cent netto, nahe an der Preisparität zum Diesel. Entwickelt wurde das Produkt in nur rund drei Monaten. Bis Jahresende will kW-Solutions ganz Österreich abdecken. „Wir haben einen Nerv der Zeit getroffen, zu hundert Prozent“, sagt Kasinger.

Das Potenzial ist groß: Von rund 75.000 schweren Nutzfahrzeugen in Österreich ist erst etwas mehr als ein Prozent vollelektrisch, bei Neuzulassungen sind es bereits rund zwölf Prozent. Kasinger denkt entsprechend weit: „Ich glaube, wir werden, hinsichtlich wechselseitiger Integrationstiefe sowie Relevanz, in 2 bis 3 Jahren zum SAP für die Logistik.“ Den deutschen Markt geht er strategisch an, gesteuert vom neuen Münchner Standort. Für 2026 erwartet er 60 bis 70 Prozent Umsatzwachstum auf rund vier bis viereinhalb Millionen Euro. Auch beim bidirektionalen Laden meldet das Unternehmen einen Erfolg: den nach eigenen Angaben ersten erfolgreichen V2G-Test im Netzgebiet der Wiener Netze.

Antrieb und Haltung

Anerkennung gab es zuletzt reichlich: den brutkasten „Innovator of the Year 2025″, einen Umweltpreis als Jungunternehmen des Jahres und eine Auszeichnung auf einer großen Immobilienmesse in München. Mit 20 Mitarbeitenden und einem Management-Team rund um CCO Matthias Moldaschl ist die Führung breit aufgestellt. Kasinger weiß genau, wo seine Stärken liegen: im schnellen Gespür für den Markt und in der Beharrlichkeit, Dinge auf den Boden zu bringen. Wichtig ist ihm eine Kultur, in der sich Aufrichtigkeit und Wertschätzung überlappen.

Würde er noch einmal in Österreich gründen? „Ja, ganz klar. Ich fühle mich Österreich sehr verbunden.“ Seine Mission liegt eine Ebene höher: den Strommarkt zu dynamisieren, Nachfrage und Angebot digital in Einklang zu bringen, smarte Netze statt reinem Netzausbau. Die Grundfrage sieht er als entschieden: „Wir haben uns als Gesellschaft darauf verständigt, dass Strom der primäre Energieträger der Zukunft ist. Das läuft schon.“ Es ist dieselbe Haltung, die ihn von Anfang an trägt: einmal entschieden, dann dranbleiben.


Disclaimer: Dieses Porträt entstand im Rahmen des Innovator of the Year 2025.

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