12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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Es ist bisher ein geschäftiges Jahr für das Wiener Startup fonio.ai. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab – angeführt von 20VC, bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro. Es folgte die Verkündung, die 10-Millionen-Dollar-ARR-Marke (Annual Recurring Revenue) geknackt zu haben – siehe hier – und dass man Pläne verfolge, neue Standorte zu eröffnen.

fonio-CEO: „Emotionaler Schritt“

Das Startup, das von Daniel Keinrath (CEO) und Matthias Gruber (CTO) gegründet wurde, entwickelt KI-Agenten für KMU, für die telefonische Erreichbarkeit geschäftskritisch ist. Kern ist ein Orchestration-Layer, der verschiedene KI-Modelle in Echtzeit mit der Unternehmenssoftware koordiniert. Nun tut man das auch aus Barcelona heraus.

Gründer Keinrath beschreibt die Eröffnung gegenüber brutkasten wie folgt: „Das ist ein sehr emotionaler Schritt für uns. Dieser Monat wird der erste, in dem voraussichtlich über 50 Prozent von unserem Umsatz bereits aus Non-DACH-Märkten kommt. Das Büro in Barcelona wird unser Hub für Italien, Frankreich und Spanien. Das Team für diese Märkte besteht schon aus über 15 Personen und wird wahrscheinlich bis Ende des Jahres auf 30 anwachsen. Wir suchen tatsächlich schon nach dem nächsten Büro“, sagt er.

Polen, Brasilien und England

Zusätzlich zu Barcelona sind auch Ausweitungen nach u.a. London, Warschau, München, Berlin, Amsterdam, New York und sogar nach Brasilien geplant: „Grundsätzlich expandieren wir unabhängig von Büros in Länder. Wir starten damit, dass wir top Leute aus den Ländern nach Wien (teils temporär) relocaten. Und wenn das Team dann groß genug wird, machen wir ein Büro auf“, erklärt Keinrath.

Das Warschau-Office soll bereits innerhalb der nächsten beiden Wochen eröffnet werden, gefolgt von Campinas (rund 100 Kilometer nordwestlich von São Paulo) Anfang November. London wird mit Dezember-Beginn anvisiert und New York wahrscheinlich in ersten Quartal 2027. „Für München, Berlin und Amsterdam“, so Keinrath weiter, „haben wir noch keine genauen Pläne, weil wir da den Headcount zuerst aufbauen. Aber wir haben bereits aus allen Städten Hires.“

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