12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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CyberGym gilt als einer der wichtigsten internationalen Benchmarks für KI-gestützte Schwachstellenanalyse. Gemessen wird die Fähigkeit von KI-Systemen, Sicherheitslücken in Software nachzuvollziehen und zu reproduzieren, konkret anhand von 1.507 Aufgaben aus 188 Open-Source-Projekten. Dream erreichte dabei laut Aussendung eine Erfolgsquote von 96,6 Prozent, den bisherigen Höchstwert auf dem Benchmark. Die Ergebnisse auf dem Leaderboard werden von den teilnehmenden Teams selbst evaluiert und eingereicht.

Spezialmodell „Hercules“ und Agenten-System „Hero“

Hinter dem Ergebnis steht eine Kombination aus zwei Komponenten, wie das Unternehmen in einem begleitenden Blogbeitrag ausführt: das auf Cybersecurity spezialisierte KI-Modell „Hercules“ und das Multi-Agenten-System „Hero“, das den Forschungsprozess orchestriert. Das System wurde nach Unternehmensangaben gezielt für defensive Sicherheitsarbeit entwickelt und soll bereits mehr als 1.000 validierte, zuvor unbekannte Schwachstellen (sogenannte Zero-Days) in Netzwerkgeräten, Firmware und Open-Source-Software identifiziert haben.

Ein zentrales Verkaufsargument ist dabei die Souveränitätsfrage: Das System läuft vollständig on-premises, also auf der eigenen Infrastruktur des jeweiligen Staates oder Betreibers, ohne dass Daten das Netzwerk verlassen. Damit richtet sich Dream an Regierungen und Betreiber kritischer Infrastruktur, die sensible Systeme nicht in Cloud-Umgebungen internationaler Anbieter auslagern wollen oder dürfen.

Kurz: „Dass die Heizung im Winter nicht ausfällt“

„Wir haben Dream gegründet, damit sich Staaten mit KI vor den gefährlichsten Cyberangriffen schützen können. Das Ranking freut uns und macht uns auch demütig, dahinter steht die Arbeit vieler Kolleginnen und Kollegen. Wichtiger als die Platzierung ist aber, was sie bedeutet: dass die Heizung im Winter nicht ausfällt, die Daten der Bürger sicher bleiben und Krankenhäuser ohne Unterbrechung weiterlaufen“, kommentiert Mitgründer Sebastian Kurz in der Aussendung.

Drei Milliarden US-Dollar Bewertung

Dream unterstützt nach eigenen Angaben Regierungen und Betreiber kritischer Infrastruktur in Europa, dem Nahen Osten und Südostasien. Der Ex-Bundeskanzler hatte das Unternehmen gemeinsam mit Shalev Hulio, dem früheren CEO der Spionagesoftware-Firma NSO, und CTO Gil Dolev gegründet (brutkasten berichtete). Zuletzt holte sich das Scaleup im Juni 2026 eine Finanzierungsrunde über 260 Millionen US-Dollar bei einer Bewertung von drei Milliarden US-Dollar (brutkasten berichtete). Laut Unternehmen beschäftigt Dream rund 350 Mitarbeiter:innen an den Standorten Wien, Tel Aviv und Abu Dhabi. Wie das Unternehmen intern funktioniert, hat sich brutkasten im Vorjahr beim Besuch im Hauptquartier in Tel Aviv angesehen.

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