12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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Der Supercomputer MUSICA ist unter den schnellsten 100 Computern weltweit. (c) TUW_ASC Matthias Heisler

Im Juni 2026 liegt der Supercomputer MUSICA unter den 100 schnellsten Computern im TOP500-Ranking weltweit. Die aktuell schnellsten Computer Österreichs, der VSC-4 und VSC-5, werden damit um mehr als das Achtfache überholt.

Mit der offiziellen Inbetriebnahme von MUSICA am 3. Juli wurde die österreichweite Rechenleistung erheblich gesteigert. Der Supercomputer soll wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung dienen.

„MUSICA ist ein Meilenstein für den Forschungsstandort Österreich. Der Supercomputer schafft die Grundlage dafür, dass Spitzenforschung, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Innovation auch künftig in Österreich auf höchstem Niveau stattfinden können. Wer die Zukunft gestalten will, muss heute in die dafür notwendige Infrastruktur investieren“, so Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Inbetriebnahme des Computers.

KI, Quanten und High-Performance

MUSICA arbeitet mit einer Gesamtleistung von 45.11 Petaflops. Das entspricht einer Leistung von 45.000 Standard-Laptops, sofern alle auf Hochtouren laufen. Ausgestattet mit über 1.000 hochmodernen Spezial-Prozessoren (Grafikkarten) liefert die Anlage eine enorme Rechenleistung, die für das Training großer KI-Modelle notwendig ist. Gleichzeitig ermöglicht das System anspruchsvolle Computersimulationen und die Verarbeitung riesiger Datenmengen in Rekordzeit.

Über MUSICA sei auch Österreichs erster produktiv nutzbarer Quantencomputer „niederschwellig“ erreichbar: Mit dem Ionenfallen-Quantencomputer OTTER und maßgeschneiderten Ausbildungsangeboten erweitern wir den ASC um die dritte Zukunftstechnologie im Scientific Computing: High Performance Computing, Künstliche Intelligenz und Quantencomputing auf internationalem Niveau ergeben so einen Leuchtturm in der europäischen Forschungslandschaft“, so Gregor Weihs, Vizerektor für Forschung an der Universität Innsbruck.

Zusammenschluss von Unis

Das Supercomputer-Projekt basiert auf der langjährigen Zusammenarbeit heimischer Universitäten und Forschungseinrichtungen innerhalb des ASC-Konsortiums (Austrian Scientific Computing, früher bekannt als Vienna Scientific Cluster). Die TU Wien übernimmt die Projektkoordination. Zu den weiteren Partnern zählen die Universität Wien, die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), die Universität Innsbruck, die Technische Universität Graz sowie die Johannes Kepler Universität Linz. Ergänzt wird der Zusammenschluss durch das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), das das Konsortium als jüngstes Mitglied unterstützt.

„Universitäten sind die Wurzeln, aus denen das Wissen und der Fortschritt der Menschheit wachsen. Dazu müssen wir zusammenarbeiten, und MUSICA ist ein gelungenes Beispiel für diese Art der Kooperation“, so Alberta Bonanni, Vizerektorin für Forschung und Internationales der Johannes Kepler Universität Linz.

Multi-Site-Architektur

Der Supercomputer steht nicht in einem einzigen Rechenzentrum, sondern ist physisch auf drei verschiedene Standorte aufgeteilt. Diese sind das Science Center der TU Wien, die Universität Innsbruck und die Johannes Kepler Universität in Linz. Obwohl die Hardware räumlich getrennt ist, sind die Systeme intelligent miteinander vernetzt und werden zentral verwaltet, sodass sie für die Forschenden wie ein einziger, gigantischer Computer funktionieren. Sollte es an einem Standort zu einem Ausfall kommen, kann an den anderen der Betrieb fortgeführt werden.

45 Mio. Euro Fördermittel

Für den Aufbau des Supercomputers MUSICA und die Anschaffung des Quantencomputers QACI fließen insgesamt 45 Millionen Euro an Fördergeldern. 20 Millionen Euro kamen von Seiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, 16 Mio. vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Die Beschaffung und HPC-Integration des Quantencomputers im Projekt QACI wurde zusätzlich mit 9 Millionen Euro unterstützt.

Errichtung gesichert – Erhaltung fraglich

Eine offene Frage wird bleiben, wie sich die Erhaltung des Computers langfristig finanziert. Während Errichtung und Beschaffung abgedeckt sind, werden laufende Kosten wie Kühlung und Stromversorgung zunächst von den Universitäten gedeckt. Durch die derzeit geplanten Budgetkürzungen an Universitäten entstehen Sorgen: „Wenn bei den Universitätsbudgets gekürzt wird, trifft das nicht nur Hochleistungsrechnen und KI – es würde auch Österreichs ersten Quantencomputer massiv in seiner Nutzung und Weiterentwicklung betreffen“, betont Gregor Weihs.

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