24.09.2021

Nestlé-Chefin Emonet: Wieso sich die Zusammenarbeit mit Startups lohnt

Für den weltgrößten Nahrungsmittelkonzern Nestlé ist die Zusammenarbeit mit Startups eine Bereicherung. Welchen Mehrwert diese konkret hat, wie man als Jungunternehmer:in das Herz der Verbraucher:innen gewinnt und weshalb an der Digitalisierung kein Weg vorbei führt, schildert Nestlé Österreich-Geschäftsführerin Corinne Emonet im Interview mit brutkasten Wirtschaft.
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Corinne Emonet Nestlé Österreich
Corinne Emonet, Geschäftsführerin von Nestlé Österreich © ​ Michael Sazel

Corinne Emonet steht seit 1. Jänner 2019 an der Spitze von Nestlé Österreich. Die gebürtige Französin startete ihre Karriere im Unternehmen vor über 20 Jahren im Food-Bereich in der Schweiz, ehe sie für die Tierfuttermarke Nestlé Purina verschiedene Positionen auf Marktebene sowie in zentralen Funktionen verantwortete. Großes Augenmerk legt die heutige Geschäftsführerin u.a. auf die Lehrausbildung im Unternehmen.

Frau Emonet, für Nestlé scheinen Startups interessante Sparring-Partner zu sein, wie das kürzlich umgesetzte Nescafé-Pilotprojekt zum Verkauf unverpackter Lebensmittel beim Marktforschungssupermarkt go2market zeigt. Wie fällt ihre Bilanz in dem konkreten Fall aus?

Corinne Emonet: Das Projekt, das Sie ansprechen, haben wir in Österreich im Mai gemeinsam mit dem tschechischen Startup MIWA gestartet. Die Konsument:innen können dort Kaffee unverpackt einkaufen, indem sie ihre eigenen Behältnisse mitbringen und Nescafé Kaffee vor Ort abfüllen. go2market ist selbst auch ein Start-up, und es ist eine großartige Erfahrung, mit solchen Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Was genau schätzen Sie an der Zusammenarbeit mit Jungunternehmer:innen?

Sie sind agil und leidenschaftlich bei dem, was sie tun. Im Fall von go2market ist es so, dass man uns schnelle und relevante Erkenntnisse darüber zur Verfügung stellt, wie die österreichischen Verbraucher:innen auf eine Innovation reagieren könnten. So können wir vor der Markteinführung einen echten Verbrauchertest durchführen. Wir haben bei diesem speziellen Projekt, aber auch in anderen Kategorien, mit go2market zusammengearbeitet. Selbstverständlich gibt es auch Projekte in anderen Ländern.

Welche Formen der Kooperation mit Startups sind für Nestlé prinzipiell interessant?

Für uns sind verschiedene Kooperationsformen denkbar und erfolgsversprechend: manchmal stellen wir unser Supply Modell zu Verfügung, manchmal unterstützen wir finanziell. Was zählt ist, dass wir ein gemeinsames Ziel haben, etwa die die gleichen Konsumentenbedürfnisse ansprechen wollen, und dass man gut zueinander passt.

Was kann Nestlé von Startups lernen und inwiefern profitieren Startups von einer Zusammenarbeit mit Ihnen?

Bei einer Zusammenarbeit haben in der Tat beide Seiten etwas zu bieten: die großen internationalen Unternehmen haben umfangreiche Erfahrung und Expertise zum Beispiel im Rechtsbereich, einen schnellen Zugang zu neuen und globalen Märkten, sind finanziell abgesichert, verfügen über mehr Ressourcen und das Verständnis von verschiedenen Kulturen. Startups hingegen können rasch neue Ideen und Geschäftsmodelle entwickeln, disruptiv agieren, aktiver, schneller und weniger kompliziert handeln. Sie sind weniger bürokratisch. Eine Kooperation kann daher für beide Seiten lohnend sein.

Böse Zungen behaupten, große Konzerne holen sich Startups ins Boot, um kostengünstig an neue Ideen zu kommen, die sich dann auch noch positiv aufs eigene Image auswirken.

Das ist bei uns nicht der Fall! Wir haben selbst auch gute Ideen. Ein Beispiel dafür ist die pflanzliche Thunfisch-Alternative VUNA von Garden Gourmet, die wir in Kürze auch in Österreich auf den Markt bringen. Nestlé hat ein großes globales F&E-Accelerator-Netzwerk, das 2019 ins Leben gerufen wurde und mittlerweile 12 Standorte in acht Ländern hat. Erst Anfang September wurde zudem in Lausanne in der Schweiz unser größter F&E-Accelerator offiziell eröffnet. Mit einer Fläche von 4000 m2 ist dieser nicht nur der größte in der Branche überhaupt, sondern verfügt auch über eine Vielzahl an Co-Working-Stationen, Prototyping-Küchen und Mini-Produktionsanlagen. Damit bietet dieser eine einzigartige Plattform für Startups, Studenten und Nestlé-Intrapreneure, um Innovationen auf raschem Wege auf den Markt zu bringen.

Welchen Tipp würden Sie Startups, die ihre Produkte auf den Markt und große Handelsketten von ihrer Idee überzeugen wollen, mit auf den Weg geben?

Das Produkt, das auf den Markt gebracht werden soll, muss ein Verbraucherbedürfnis befriedigen, und einen klaren USP gegenüber anderen Produkten haben. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein. Denn daran zeigt sich, wie groß ihre Chance ist, sich zunächst im Handel und letztlich gegenüber den Verbraucher:innen durchzusetzen. Das geht uns im Übrigen nicht anders. Auch wir müssen ständig verstehen, welches Portfolio oder welche Innovationen wir brauchen, um die Bedürfnisse der Verbraucher*innen zu erfüllen.

Gelingt Ihnen das immer?

Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass die Konsument:innen großes Vertrauen in die Qualität von Marken haben, und unsere positive Entwicklung am Markt zeigt auch, dass wir mit unseren Produkten einen relevanten Mehrwert bieten.

Innovativ zu sein bedeutet aber nicht nur, sortimentsseitig am Puls der Zeit zu sein, sondern auch die digitale Transformation konsequent voranzutreiben. Wie geht Nestlé mit dieser Herausforderung um?

Digitalisierung ist für uns ein wichtiger Faktor für die stetige Weiterentwicklung und auch um agiler und effizienter zu werden. Das bedeutet für uns einerseits die Digitalisierung unserer operativen Bereiche und unserer Verwaltung, aber auch der Ausbau der digitalen Kompetenz unserer Mitarbeiter:innen. Wir wollen auch unser E-Commerce Geschäft weiter vorantreiben und noch mehr Fokus auf die Datenanalyse legen, um Konsumenten und Kunden besser zu verstehen.

Welche Schwerpunkte setzen Sie hier genau?

In unseren Fabriken setzen wir beispielsweise DMO (Digital Manufacturing Operations) ein, eine fabrikbasierte Lösung mit funktionalen Modulen zur Verwaltung und Steuerung der Aktivitäten in der Fertigung. In Österreich selbst haben wir allerdings keine Produktion mehr.
Wie wichtig die Digitalisierung für das Vorantreiben von Geschäftsmodellen ist, lässt sich aber auch am Beispiel von Nespresso zeigen.

Inwiefern?

Nespresso hat beispielsweise im Direct-to-Consumer E-Commerce ein sehr responsives digitales Ökosystem entwickelt, das eine umfangreiche Dienstleistungspalette bietet − vom Nespresso Abonnement über die Community-Bildung bis hin zu fortschrittlichen Abwicklungsfunktionen. Dank eines robusten, skalierbaren Systems konnte Nespresso den starken Anstieg bei den Online-Käufen 2020 problemlos bewältigen.

Wie stark waren denn die Steigerungen, die Sie zu bewältigen hatten?

Im ersten Lockdown im März 2020 konnten wir in der Nespresso Online Boutique ein Plus von rund 50 Prozent verzeichnen. Über den gesamten Zeitverlauf seit dem ersten Lockdown gab es mit Stand März 2021 eine Steigerung der Verkaufszahlen in der Online Boutique von rund 20 Prozent.

Hat Nestlé eigentlich bereits mit Künstlicher Intelligenz experimentiert bzw. kommt diese im Unternehmen bereits zum Einsatz?

Nestlé nutzt künstliche Intelligenz und End-to-End-Analysen, um die Zusammenarbeit mit Kunden zu vertiefen, die Produktion zu priorisieren und die Effektivität von Werbemaßnahmen zu erhöhen. Dadurch unterstützen wir die Verbesserung der Konsumenten- und Kundenorientierung, die Flexibilität und Agilität in der Produktion und die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in unseren Versorgungsketten.

Vielen Dank für unser Gespräch.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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