28.03.2019

Industry meets Makers vernetzt Industriebetriebe mit der Bastler-Community

Was passiert mit den blauen S-Bahnen der ÖBB, wie werden Miethäuser smart und wie werden Daten gelöscht, wenn IoT-Geräte entsorgt werden? Die Projektreihe Industry meets Makers versucht, diese und andere Fragen zu beantworten.
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Industry meets Makers
Die alten S-Bahnen werden schrittweise ausgemustert. Was passiert anschließend mit ihnen?

„Wir sind überzeugt, dass man keine Plastikflaschen braucht, um sauberes Trinkwasser zu verteilen“, sagt Alexander Ramseier. Sein Gerät namens Aquarius besteht aus mehreren Filtern, mit denen verschmutztes Wasser gereinigt wird, so dass daraus Trinkwasser entsteht. Es soll von Menschen in Gegenden mit schlechter Infrastrukturanbindung genutzt werden, um die dortige Lebensqualität zu verbessern. Ein Roll-out des Projekts in Afrika ist derzeit in Arbeit.

(c) Futurebuilt

Ramseiers Projekt ist nur eines von vielen, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Projektreihe „Industry meets Makers“, bei der etablierte Industribetriebe auf kreative Tüftler treffen, umgesetzt wurden. „In den vergangenen Jahren gab es unter anderem smarte Hochbeete, Drohnenprojekte und Blockchainkonzepte“, sagt Sandra Stromberger, die Initiatorin von Industry meets Makers: „Unternehmen wurden gegründet, Patente eingereicht, es gab etliche Jobwechsel und eine Community ist entstanden.“

Industry meets Makers: Der Zeitplan für 2019

Auch 2019 treffen im Rahmen der Industry meets Makers-Reihe die beiden ungleichen Welten aufeinander. Der Kick-off erfolgte am 20.3. im ÖBB Open Innovation Lab in Wien, wo Projekte der vergangenen Jahre vorgestellt und die Briefings der beteiligten Unternehmen vorgestellt wurden. Im März fuhren die Teilnehmer außerdem gemeinsam mit Zügen von Wien und Salzburg nach Linz, sowie nach Graz.

Am 4. und 5. November werden die besten Projekte im Rahmen der Digital Days am Erste Campus in Wien präsentiert. Bis dahin wird es neben der laufenden Projektarbeit noch Event Specials geben, darunter eine Parallelveranstaltung zum ANON Blockchain Summit am 2. und 3. April. Die folgende Grafik zeigt den gesamten Zeitplan von Industry meets Makers 2019.

(c) Industry meets Makers

Die Industry meets Makers-Briefings für 2019

Die von den Industrieunternehmen vorgestellten Projekte sind sehr vielfältig. Hier eine kleine Auswahl:

  • Stichwort IoT: Was passiert mit den auf Geräten gespeicherten Daten, wenn die Hardware nicht mehr benutzt und daher entsorgt wird? Infineon sucht nach Lösungen und stellt dafür einen Chip zur Verfügung
  • Nokia sucht nach kreativen Ideen rund um Smart Parking und Smart City. Anschließend besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der Stadt Wien ein Proof of Concept zu realisieren
  • Durch Trends wie Car Sharing sinkt die durchschnittliche Lebensdauer von Fahrzeugen rapide. Magna Steyr stellt die Frage, wie die Komponenten anschließend weiterverwendet werden können
  • Die bekannten blauen S-Bahngarnituren der Baureihe 4020 werden schrittweise ausgemustert. Die ÖBB suchen nach kreativen Ideen, wie die Wagen anschließend weiterverwendet werden können
  • Die ZKW Group fragt die Maker, wie sich autonomes Fahren auf die Verwendung von Autoscheinwerfern und -beleuchtung auswirken wird
  • Selbstfahrende Züge sind die Zukunft – doch was bedeutet das für die Türsysteme? IFE sucht Lösungen, welche die Fertigung effizienter und die Fahrt für die Fahrgäste angenehmer gestalten
  • Bei Wacker Neuson beschäftigt man sich mit einer autonomen Rüttelplatte, wie sie unter anderem auf Baustellen eingesetzt wird. Doch wie kann diese noch smarter werden?
  • Das Unternehmen Microtronics sucht Maker, die auf Basis des zur Verfügung gestellten rapidM2M Base Starter eine IoT-Lösung entwickeln
  • In Einfamilienhäusern gibt es bereits Smart Home-Lösungen, einzelne Wohnungsbesitzer setzen ebenfalls derartige Geräte ein. T-Mobile sucht aber nach einer Lösung, mit der ganze Mehrparteien-Mietshäuser smart werden
  • Worthington Industries produziert Stahlflaschen und sucht erstens nach einem ganzheitlichen Konzept für die Digitalisierung der Lieferkette, zweitens nach Sensorik-Lösungen, mit denen die Stahlflasche per se smart wird

Alle Briefings können online unter diesem Link im Detail nachgelesen werden.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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