18.07.2022

Indien: Zentralbank will Bitcoin-Verbot durchsetzen

Die indische Zentralbank fordert offen ein Verbot von Kryptowährungen. Es wäre der nächste Schritt in einem bereits länger dauernden Kampf gegen Bitcoin und Co.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Indien ist der zweitgrößte Internet-Markt der Welt und doch hat die große US-Kryptobörse Coinbase kürzlich dort ihre Aktivitäten gestoppt. Der Grund sei „informeller Druck“ durch die indische Zentralbank (Reserve Bank of India, RBI) sagte Coinbase CEO Brian Armstrong dazu. Den bekamen in den vergangenen Monaten viele zu spüren – vor allem auch lokale Unternehmen und Banken, die in Indien ihre Fühler in den Krypto-Bereich ausstrecken wollten. Auch die Krypto-Handelsvolumina gingen durch strenge Steuerregelungen in Indien zuletzt noch deutlich stärker hinunter, als sie das andernorts wegen des Krypto-Crashs ohnehin schon taten. Nun will die indische Zentralbank endgültig ernst machen und ein Bitcoin-Verbot umsetzen.

Zentralbank: „destabilisierende Wirkung von Kryptowährungen“

Das teilte die Regierung heute dem Parlament mit. Die Reserve Bank of India habe Bedenken über die „destabilisierende Wirkung von Kryptowährungen auf die monetäre und fiskalische Stabilität des Landes“ geäußert und empfohlen, „eine Gesetzgebung für diesen Sektor zu erarbeiten“, sagt Finanzministerin Nirmala Sitharaman. „Die RBI ist der Ansicht, dass Kryptowährungen verboten werden sollten“.

Ministerin: Bitcoin-Verbot nur mit „signifikanter internationaler Zusammenarbeit“

Die Ministerin räumt dabei allerdings ein, dass die Sache mit dem Bitcoin-Verbot nicht so einfach ist. Ein solches würde eine „signifikante internationale Zusammenarbeit“ erfordern, meint sie. Denn Kryptowährungen seien „per Definition grenzenlos“ und es gelte, ein Ausnutzen regulatorischer Unterschiede zu verhindern. „Daher kann jede Gesetzgebung zur Regulierung oder zum Verbot nur nach einem umfassenden internationalen Prozess zur Bewertung der Risiken und Vorteile und nach der Entwicklung einer gemeinsamen Taxonomie und gemeinsamer Standards wirksam sein“, so die Ministerin.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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