09.12.2025
INVESTMENT

incaseof.law: Wiener LegalTech holt sich sechsstelliges Investment

Mit dem frischen Kapital wird nun eine digitale End-to-End-Plattform für Inkasso und Forderungsdurchsetzung gestartet.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Das Wiener LegalTech incaseof.law sorgte 2023 für Schlagzeilen: Es wurde damals vom österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) geklagt – und gewann über drei Instanzen hinweg mehrheitlich (brutkasten berichtete). Das Startup begann als LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbot. Dann legte es seinen Fokus auf ein anderes Produkt als jenes, wegen dem geklagt wurde. Statt KI-basierter Rechtsberatung stand ab dem Vorjahr eine „volldigitale End-to-End-Lösung für Forderungsmanagement“ im Zentrum. Diese soll „den gesamten außergerichtlichen sowie den gerichtlichen Prozess des Forderungsmanagements abdecken“ – brutkasten berichtete über diesen Pivot und den damals neu eingestiegenen Late-Co-Founder Leonard Struck, der mittlerweile jedoch, konkret im Frühjahr, aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Nun schloss man eine Finanzierungsrunde ab.

incaseof.law: Expansion beschleunigen

Mit dem frischen sechsstelligen Investment von Bestandsgesellschaftern und neuen Partnern, startet das Unternehmen die (nach eigenen Angaben) erste vollständig digitale End-to-End-Plattform für Inkasso und Forderungsdurchsetzung in Österreich – und möchte damit neue Maßstäbe für Effizienz und Transparenz im Forderungsmanagement setzen.

Die Finanzierungsrunde soll incaseof.law ermöglichen, die Expansion im DACH-Raum zu beschleunigen und ein zentrales Problem von vielen KMUs im Forderungsmanagement zu lösen: Hohe Kosten und Ineffizienz durch manuelle Prozesse.

„Das klassische Forderungsmanagement scheitert oft am Übergang von außergerichtlichen Mahnungen zur gerichtlichen Durchsetzung. Diese Bruchstelle kostet Unternehmen Zeit, Geld und Vertrauen“, erklärt Maximilian Kindler, Gründer und CEO von incaseof.law. „Unsere Plattform automatisiert den gesamten Workflow – von der Rechnungsanalyse, über die Erstellung von Mahnungen bis hin zur Vollstreckung. Damit wird Inkasso kostengünstig skalierbar.“

Produktentwicklung

Das zusätzliche Kapital aus der Finanzierungsrunde fließt zudem in die Produktentwicklung (Integration weiterer Module, Ausbau der KI-Funktionalitäten) und die Beschleunigung des Go-to-Market.

„Mit der abgeschlossenen Finanzierung und dem neuen Team ist incaseof.law optimal positioniert, um seine Rolle als Innovationsführer im LegalTech- und FinTech-Markt auszubauen“, sagt Kindler. „Und Unternehmen in Österreich und Deutschland nachhaltige Liquiditätssicherung zu ermöglichen.“

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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