17.03.2015

In wenigen Schritten zur eigenen Facebook Seite fürs Startup

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Eine Facebook Seite zu erstellen ist gratis - aber eines der reichweitenstärksten Online Marketing Tools.

Menschen auf der ganzen Welt benutzen Facebook, um sich mit ihren Freunden, Bekannten und der Familie zu vernetzen. Über 1,4 Milliarden Menschen sind jedes Monat auf Facebook aktiv, über 60 Prozent halten sich täglich auf der Social Media Plattform am Laufenden. Kein Wunder, dass gerade Firmen diese Möglichkeit nützen möchten, um Zielgruppen spezifische Werbung zu betreiben und die Interaktion mit ihren Kunden zu fördern. Überdies sind Facebook Seiten kostenlos und eine der reichweitenstärksten Tools, um Online Marketing zu betreiben. Für Startups daher ideal, um zu testen, wie das Produkt bei der Zielgruppe ankommt.

Dabei stehen einem mehrere Möglichkeiten offen, wie man den Austausch mit seinen “Fans” fördern möchte. Wichtig ist es jedenfalls, kontinuierlich die Seite mit Inhalten zu füllen. Die Facebook Seiten für Unternehmen eignen sich auch zur Produktpräsentation oder zum Upload eines Erklärungsvideos. Sobald jemand auf den “Gefällt mir”-Button auf Facebook klickt (ob Beitrag oder Seite selbst), wird dies wiederum seinem Facebook-Freundeskreis angezeigt – auf diese Weise wachsen die Fans stetig. Aber es gibt auch die Möglichkeit über bezahlte Anzeigen die Zielgruppe spezifisch anzusprechen. Ein Tipp ist es, sich weniger auf die Reichweite zu konzentrieren, als auf die Interaktion – je mehr Aufmerksamkeit ein Beitrag bekommt, desto mehr wird er anderen Facebook Usern angezeigt.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man:

  • Themen aufgreifen, die für die Zielgruppe interessant und relevant sind
  • eine Brücke bauen zwischen guten Inhalten und Unterhaltung
  • Die für Administratoren verwendbare Seitenstatistik nutzen
  • zur richtigen Zeit posten (hierfür die Seitenstatistiken analysieren)

Die ersten Schritte zur eigenen Facebook-Page:

Zunächst loggt man sich auf Facebook ein. Wie auf dem unterstehenden Bild angezeigt, klickt man auf “Create Page” im Menü.

 

 Bildschirmfoto 2015-03-16 um 14.47.27

Nun wird man weitergeleitet zur Auswahl der Kategorie, der das eigene Unternehmen zugeteilt ist:

 Bildschirmfoto 2015-03-16 um 14.47.36

Nachdem die passende Unterkategorie ebenfalls gewählt wurde, geht es um den Namen. Am besten sollte man den Unternehmensnamen auch für die Facebook-Seite wählen. Wichtig ist es übrigens, die Sichtbarkeit zu reglementieren: Da der Facebook Seite alle wichtigen Informationen anfangs fehlen, sollte man sofort auf der rechten Seite der erstellen Page auf “Seite bearbeiten” klicken und dann die Option “Nur Administratoren können diese Seite sehen” auswählen.

Nun geht es darum, die Facebook-Seite mit Informationen zu befühlen. Achtung: Nicht vergessen, dass die Facebook-Page wie die eigene Website ein Impressum braucht. Hier dazu der Artikel, wie man ein Impressum richtig verfasst.

Am besten beginnt man mit der Auswahl des richtigen Profilbilds und Titelbilds.

Tipp: Aus dem Titelbild muss klar hervorgehen, wofür das Unternehmen steht. Man sollte beispielsweise als Verlagshaus kein Karibik-Urlaubsfoto wählen. Das Titelbild sollte bestenfalls 851 x 315 Pixel groß sein. Facebook hat eigene Cover-Guidelines. Ignoriert man sie, kann Löschung der Page die Folge sein.

  • Keine Preise oder Kaufinfos, z. B. „40% Rabatt“ oder „Download von unserer Webseite“.
  • Keine Kontaktinformationen (zB. Internetadresse, E-Mail, Postadresse)
  • Keine Hinweise auf Facebook Funktionen – z.B. Hervorhebung des „Gefällt mir“ Buttons oder User-Aufforderung, die Seite mit den Freunden zu teilen.
  • Keine Call-to-Action – z.B. „Jetzt kaufen“ oder „Erzähl deinen Freunden davon“.

Thema Profilbild. Dieses sollte 180 x 180 Pixel groß sein und auch als Thumbnail im 32 x 32 Pixel-Format funktionieren. Zur Erinnerung: Das Profilfoto ist jenes Foto, das die Fans am meisten sehen werden (im Newsfeed, neben Postings).

Nicht vergessen: Man muss unbedingt die Nutzungsrechte der Bilder besitzen.

Weitere Tipps:

  • 1 x täglich posten
  • 1 relevanten Post pro Woche an die Facebook-Wall oben “pinnen”
  • Die Interaktion mit den Fans über das Admin-Panel beobachten

 

Quelle: Facebook

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Das Tiroler Quantencomputing-Startup ParityQC sorgte 2024 im Zuge einer Finanzierungsrunde mit einer Bewertung im neunstelligen Bereich für Aufsehen. Wir haben mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der den Deal begleitet hat, über Strategie, IP-Rechte und Verhandlungsmacht gesprochen.
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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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