09.09.2019

Impactory: Hundertster Non-Profit-Partner für Wiener Social Startup

Vor nicht einmal einem Jahr, im November 2018, gelauncht, verkündete das Wiener Social Startup Impactory nun die hundertste gemeinnützige Organisation auf seiner Online-Spendenplattform.
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Impactory, Elke Picherl, Emanuel Riccabona
(c)Victoria Zwiauer - Elke Pichler und Emanuel Riccabona wollen mit der Plattform Impactory den Spendenbereich ins digitale Zeitalter überführen.

Caritas, Kinderkrebshilfe, Verein Ute Bock und neuerdings auch Vier Pfoten – das sind einige der großen Namen, die sich auf der Online-Spendenplattform des Wiener Social Startups Impactory wiederfinden. Mit der letztgenannten sind es nunmehr 100 gemeinnützige Organisationen. „Es ist uns aber sehr wichtig, dass wir nicht nur die Großen dabei haben, sondern vor allem auch jenen Non-Profits eine Plattform bieten, die kein aufwändiges Marketing betreiben können“, erklärt Co-Founder Emanuel Riccabona. Erst 2018 hat er das Social Startup gemeinsam mit Elke Pichler gegründet – der Launch erfolgte im November vergangenen Jahres.

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Einfacheres Spenden für User

Die Auswahl an Organisationen gehe etwa bis hin zu Freiwilligen Feuerwehren kleiner Orte. Öffnet man die Page, wird täglich eine andere, per Zufallsgenerator durchmischte Auswahl an Organisationen und Spendenzwecken gezeigt. User können dabei neuerdings auch ohne Registrierung und ohne Kreditkarte mit Klarna / Sofortüberweisung spenden. „Das hat uns in Sachen Conversion nochmal weitergebracht“, erklärt Riccabona.

impactory-Co-Founder Emanuel Riccabona im aktuellen Video-Talk

Video-Talk mit Impactory-Co-Founder Emanuel Riccabona

impactory hat weniger als ein Jahr nach dem Launch 100 gemeinnützige Organistaionen als Partner. Über das und mehr sprachen wir mit Co-Founder Emanuel Riccabona.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 9. September 2019

„Wir wollten eigentlich keine Gebühren einbehalten“

Fünf Prozent des gespendeten Betrags fließen derzeit an impactory. „Wir wollten ursprünglich eigentlich keine Gebühren einbehalten. Der Wunsch dazu ist spannenderweise von einigen Organisationen gekommen. Sie meinen, dass eine Dienstleistung auch bezahlt sein muss, um entsprechend ernstgenommen zu werden. Wir sind damit aber noch immer deutlich günstiger, als mit den meisten gängigen Methoden zur Spendenakquise“, sagt der Co-Founder.

Roche, Erste Group und Bank Austria als impactory-B2B-Kunden

Der Grund, warum impactory sich auch Null Prozent leisten könnte, ist das B2B-Geschäftsmodell des Startups, über das der überwiegende Großteil der Umsätze hereinkäme. Hier habe man schon zahlreiche Kunden vorzuweisen, darunter Roche, Erste Group und Bank Austria, erzählt Riccabona. Die Unternehmen können mit Hilfe des Startups Spendengutscheine verschenken, etwa an Kunden oder Mitarbeiter. Dazu bekommen sie eine eigene Landing-Page, wo die Gutscheine eingelöst werden können. „Unsere Kunden bringen jeweils auch gemeinnützige Organisationen mit, mit denen sie bereits zusammenarbeiten. So sind schon einige auf die Plattform dazugekommen“, erzählt der impactory-Gründer.

Deutschland-Expansion in Planung

Die Non-Profits können sich unentgeltlich online registrieren und werden dann noch durch impactory geprüft, bevor sie freigeschaltet werden. Selbiges soll schon in einigen Monaten auch in Deutschland möglich sein. Auch dort wolle man über den Umweg von B2B-Kunden schnell zahlreiche Organisationen onboarden, um dann richtig loszustarten, sagt Riccabona.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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