16.12.2022

ImageBiopsy Lab: US-Studie bestätigt KI-Tool von Wiener Startup

Das Wiener Startup ImageBiopsy Lab setzt künstliche Intelligenz zur radiologischen Bildanalyse von Hüftgelenken ein. Einer neuen Studie der University of Texas Southwestern zufolge kann dies zu einer Zeitersparnis von 90 Prozent im Vergleich zu menschlichen Diagnosen führen.
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Die ImageBiopsy-Lab-Gründer v.l.: Christoph Götz, Philip Meier, Richard Ljuhar.
Die ImageBiopsy-Lab-Gründer v.l.: Christoph Götz, Philip Meier, Richard Ljuhar | Foto: ImageBiopsy Lab

Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin – für die einen ein Zukunftsfeld mit riesigem Potenzial, für andere noch immer ein bisschen unheimlich. Können KI-Modelle wirklich so zuverlässig sein, dass sie von Ärztinnen und Ärzten beim Diagnostizieren von Krankheiten eingesetzt werden können? Das Wiener Startup ImageBiopsy Lab ist davon überzeugt. Eine neue Studie des Medical Centers der University of Texas Southwestern (UTSW) attestiert dem von dem Unternehmen entwickelten Software-Tool „Hippo“ nun, dass dieses Zeit und Kosten sparen kann ohne die Zuverlässigkeit der Diagnose zu beeinträchtigen.

Konkret geht es dabei um die Diagnose von Hüftdysplasien – einer Entwicklungsstörung, bei der die Knochen des Hüftgelenks nicht richtig ausgerichtet sind. Davon betroffen sind etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung. Um zu beurteilen, wie stark die Anomalie des Gelenks ist, werden radiologische Messungen durchgeführt.

Sind diese Messungen aber nicht genormt und werden sie zudem von unterschiedlichen Personen ausgewertet, weichen die Hüftdiagnosen untereinander mitunter deutlich ab. Dies wiederum kann zu einer unzureichenden Behandlung führen. Hier kommt „Hippo“ ins Spiel: Denn eine KI-basierten Bildanalyse-Software könnte zu standardisierten und reproduzierbaren Messungen beitragen, wie ImageBiopsy Lab in einer Aussendung schreibt. Zumindest, wenn diese ebenso genaue Ergebnisse bringt wie die Diagnose durch Menschen.

ImageBiopsy Lab sieht großes Einsparungspotenzial

Ob dies der Fall ist, hat nun ein Team des UTSW Medical Center untersucht. Dazu verwendete es Bilder von 256 Hüften und nahm dazu jeweils Messungen auf sechs verschiedene Arten vor. Diese Bilder wurden dann entweder durch die Software „Hippo“ oder eben von Expert:innen ausgewertet. Das Ergebnis: Die Ergebnisse korrelierten mit Werten zwischen 0,60 und 0,98, wobei 1,00 für völlig übereinstimmende Ergebnisse stehen würde. Bei den beiden am häufigsten eingesetzten Mess-Ansätzen waren die Werte sogar noch etwas höher.

„Hippo“ ist allerdings deutlich schneller als seine menschlichen Gegenspieler. Die drei geschulten Personen in der Studie benötigten zwischen 131 und 734 Sekunden für die Beurteilung eines Bildes. „Hippo“ lieferte im Schnitt (Median) nach 41 Sekunden ein Ergebnis. Dies entspricht einer Zeitersparnis von 70 bis 90 Prozent.

In weiterer Folge könnte mit „Hippo“ nicht nur Zeit, sondern auch Geld gespart werden: Ausgehend von den durchschnittlichen Gehältern für orthopädische Chirurg:innen oder Radiolog:innen errechnete ImageBiopsy Lab ein Einsparungspotenzial von 85 Prozent.

Analysemodule auch für andere medizinische Probleme

Bei ImageBiopsy Lab sieht man sich sich durch die Studie jedenfalls bestärkt: „Zusammenfassend bestätigt die Studie, dass die KI-basierte Methode für die überwiegende Mehrheit der analysierten Bilder im Wesentlichen zu den gleichen Messwerten kommt wie geschulte Experten – nur viel schneller und damit deutlich kostengünstiger“, kommentierte Mitgründer und CEO Richard Ljuhar die Ergebnisse.

Neben „Hippo“ für Hüftanomalien bietet ImageBiopsy Lab auch weitere Analysemodule an – darunter „Panda“ für die Beurteilung des Knochenalters, „Flamingo“ für die Erkennung und Quantifizierung von stillen Wirbelbrüchen in der Wirbelsäule und „Squirrel“ für Wirbelsäulenerkrankungen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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