11.06.2025
WORK

Im Urlaub für Vorgesetzte erreichbar?: Fast die Hälfte sagt Ja

Männer sowie Berufstätige in Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich sind laut einer willhaben-Erhebung unter rund 1.500 Personen im Urlaub besonders häufig verfügbar. Andere lesen aus Interesse mit.
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Urlaub, Erreichbarkeit im urlaub
© valeriygoncharukphoto/envato - Beispielfoto.

„Nur mitlesen, ohne etwas tun zu können, nützt meistens nur dem inneren Kontrollbedürfnis, ist aber für die Erholung hinderlich“, sagte Arbeitspsychologin Claudia Altmann im März 2024, als es um „Healthy Vanishing“ (Urlaub ohne Erreichbarkeit) ging. Bereits Jahre zuvor warnte Neurobiologe Bernd Hufnagl davor, auch im Urlaub „geistig bei der Arbeit zu sein“: „Arbeit und Privates wird vermischt. Man hat das Büro in Form des Smartphones eingesteckt“, meinte er vor rund sechs Jahren. Und machte das typischste aller Problem-Beispiele im Urlaub aus: Das „Ich sehe mal nach“ und „checke“ die E-Mails am Smartphone. Dass das Thema weiterhin präsent ist, zeigt eine aktuelle willhaben-Umfrage, an der rund 1.500 User:innen teilgenommen haben.

Urlaub: Europareisen auf Platz 1

Laut der Befragung planen mehr als drei Viertel der Menschen in dieser Saison einen Urlaub – zumeist geht es dabei in „ein anderes europäisches Land“ (67,4 Prozent) oder zu einer Destination „in Österreich“ (39,2 Prozent). 15,7 Prozent entscheiden sich auch, „Zuhause“ zu urlauben – ein Wert, der noch vor jenen liegt, die ihre freie Zeit „außerhalb Europas“ (12,8 Prozent) verbringen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren.

Zum Thema „Erreichbarkeit im Urlaub“ gaben 12,1 Prozent an „jederzeit“ bzw. 34,6 Prozent „in dringenden Fällen“ erreichbar zu sein. Den Umfrage-Ergebnissen zufolge ist die überwiegende Mehrheit der Befragten, und zwar 68,8 Prozent, im Sommer insgesamt maximal 15 Tage auf Urlaub. Keine ausschweifend lange Erholungszeit, die trotzdem viele von ihnen mit den Worten „Wenn etwas ist, ruf mich an“ zu beginnen scheinen.

Für Kolleg:innen da

Als besonders verfügbar zeigen sich dabei Männer und Berufstätige in den Branchen „Medien & Werbung“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Bauwesen“.

Bemerkenswert: Ihren Kolleg:innen stehen Österreicher:innen im Urlaub noch bereitwilliger zur Verfügung – hier geben in Summe 59,5 Prozent aller Teilnehmer:innen zu Protokoll, grundsätzlich erreichbar zu sein.

Doch was sind die Gründe für eine solche Bereitschaft? Das Urlaubsgesetz besagt, dass freie Tage der Erholung dienen und heimische Arbeitnehmer:innen – mit Ausnahme der Rufbereitschaft – nicht für Arbeitgeber:innen erreichbar sein müssen. Fast 32 Prozent gaben an, nicht das Gefühl zu haben, dass Erreichbarkeit von ihnen erwartet wird. Demgegenüber stehen 6,4 Prozent, deren Vorgesetzte darauf auch im Urlaub bestehen. Ein anderer Grund für die hohe Bereitschaftsquote mag zudem in einem Gefühl des Drucks liegen, den man v.a. in oben genannten Branchen erlebt, wie über 14 Prozent meinen.

Und nur 6,5 Prozent der Befragten haben durch das erreichbar Sein im Urlaub persönliche Vorteile erlebt, 16,2 Prozent glauben indes, dass es „ihr Standing im Unternehmen verbessert“. Der Rest steht, der Untersuchung nach, dieser Thematik neutral bzw. (eher) negativ entgegen, wenn es um die Frage geht, ob Verfügbarkeit im Urlaub das berufliche Fortkommen fördert.

Freiwillig im Urlaub mitlesen

Allerdings: Rund 40 Prozent der Umfrage-Teilnehmer:innen geben an, sich von sich aus mit dem Job zu beschäftigen, wenn sie sich freigenommen haben; und zwar auch ohne, dass sie von Chef:innen oder Kolleg:innen kontaktiert werden. Dazu zählen, „Themen passiv (z.B. durch Apps) zu verfolgen“ (22,1 Prozent), „E-Mails oder Nachrichten zu lesen“ (21,4 Prozent) und sogar „berufliche Aufgaben aktiv zu erledigen“ (6,6 Prozent).

Rückblickend auf ihre bisherige berufliche Laufbahn geben sogar 7,6 Prozent aller Teilnehmer:innen an, einen Urlaub aufgrund beruflicher Anforderungen unterbrochen oder abgebrochen zu haben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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