11.06.2025
WORK

Im Urlaub für Vorgesetzte erreichbar?: Fast die Hälfte sagt Ja

Männer sowie Berufstätige in Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich sind laut einer willhaben-Erhebung unter rund 1.500 Personen im Urlaub besonders häufig verfügbar. Andere lesen aus Interesse mit.
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Urlaub, Erreichbarkeit im urlaub
© valeriygoncharukphoto/envato - Beispielfoto.

„Nur mitlesen, ohne etwas tun zu können, nützt meistens nur dem inneren Kontrollbedürfnis, ist aber für die Erholung hinderlich“, sagte Arbeitspsychologin Claudia Altmann im März 2024, als es um „Healthy Vanishing“ (Urlaub ohne Erreichbarkeit) ging. Bereits Jahre zuvor warnte Neurobiologe Bernd Hufnagl davor, auch im Urlaub „geistig bei der Arbeit zu sein“: „Arbeit und Privates wird vermischt. Man hat das Büro in Form des Smartphones eingesteckt“, meinte er vor rund sechs Jahren. Und machte das typischste aller Problem-Beispiele im Urlaub aus: Das „Ich sehe mal nach“ und „checke“ die E-Mails am Smartphone. Dass das Thema weiterhin präsent ist, zeigt eine aktuelle willhaben-Umfrage, an der rund 1.500 User:innen teilgenommen haben.

Urlaub: Europareisen auf Platz 1

Laut der Befragung planen mehr als drei Viertel der Menschen in dieser Saison einen Urlaub – zumeist geht es dabei in „ein anderes europäisches Land“ (67,4 Prozent) oder zu einer Destination „in Österreich“ (39,2 Prozent). 15,7 Prozent entscheiden sich auch, „Zuhause“ zu urlauben – ein Wert, der noch vor jenen liegt, die ihre freie Zeit „außerhalb Europas“ (12,8 Prozent) verbringen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren.

Zum Thema „Erreichbarkeit im Urlaub“ gaben 12,1 Prozent an „jederzeit“ bzw. 34,6 Prozent „in dringenden Fällen“ erreichbar zu sein. Den Umfrage-Ergebnissen zufolge ist die überwiegende Mehrheit der Befragten, und zwar 68,8 Prozent, im Sommer insgesamt maximal 15 Tage auf Urlaub. Keine ausschweifend lange Erholungszeit, die trotzdem viele von ihnen mit den Worten „Wenn etwas ist, ruf mich an“ zu beginnen scheinen.

Für Kolleg:innen da

Als besonders verfügbar zeigen sich dabei Männer und Berufstätige in den Branchen „Medien & Werbung“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Bauwesen“.

Bemerkenswert: Ihren Kolleg:innen stehen Österreicher:innen im Urlaub noch bereitwilliger zur Verfügung – hier geben in Summe 59,5 Prozent aller Teilnehmer:innen zu Protokoll, grundsätzlich erreichbar zu sein.

Doch was sind die Gründe für eine solche Bereitschaft? Das Urlaubsgesetz besagt, dass freie Tage der Erholung dienen und heimische Arbeitnehmer:innen – mit Ausnahme der Rufbereitschaft – nicht für Arbeitgeber:innen erreichbar sein müssen. Fast 32 Prozent gaben an, nicht das Gefühl zu haben, dass Erreichbarkeit von ihnen erwartet wird. Demgegenüber stehen 6,4 Prozent, deren Vorgesetzte darauf auch im Urlaub bestehen. Ein anderer Grund für die hohe Bereitschaftsquote mag zudem in einem Gefühl des Drucks liegen, den man v.a. in oben genannten Branchen erlebt, wie über 14 Prozent meinen.

Und nur 6,5 Prozent der Befragten haben durch das erreichbar Sein im Urlaub persönliche Vorteile erlebt, 16,2 Prozent glauben indes, dass es „ihr Standing im Unternehmen verbessert“. Der Rest steht, der Untersuchung nach, dieser Thematik neutral bzw. (eher) negativ entgegen, wenn es um die Frage geht, ob Verfügbarkeit im Urlaub das berufliche Fortkommen fördert.

Freiwillig im Urlaub mitlesen

Allerdings: Rund 40 Prozent der Umfrage-Teilnehmer:innen geben an, sich von sich aus mit dem Job zu beschäftigen, wenn sie sich freigenommen haben; und zwar auch ohne, dass sie von Chef:innen oder Kolleg:innen kontaktiert werden. Dazu zählen, „Themen passiv (z.B. durch Apps) zu verfolgen“ (22,1 Prozent), „E-Mails oder Nachrichten zu lesen“ (21,4 Prozent) und sogar „berufliche Aufgaben aktiv zu erledigen“ (6,6 Prozent).

Rückblickend auf ihre bisherige berufliche Laufbahn geben sogar 7,6 Prozent aller Teilnehmer:innen an, einen Urlaub aufgrund beruflicher Anforderungen unterbrochen oder abgebrochen zu haben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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