04.04.2018

ClimateLaunchpad 2018: Boost für nachhaltige Early-Stage-Startups

Um dem Klimawandel und dessen Folgen entgegenzuwirken, sind kreative und innovative Ideen gefragt. Deshalb wurde der Ideenwettbewerb ClimateLaunchpad, der Teil des EIT Climate-KIC der Europäischen Union ist, 2014 erfunden. Das Ziel: Ökologische und soziale Standards zu verbessern.
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Öko-Startups
(c) Students' Innovation Centre: 2017 war das Team des Vienna Textile Lab Österreich-Sieger des ClimateLaunchpad und schaffte es später im internationalen Finale auf den dritten Platz.
kooperation

Der ClimateLaunchpad 2018 findet derzeit in über 35 Ländern weltweit statt. Der Wettbewerb richtet sich an Startups, die sich Nachhaltigkeit auf ihre Fahnen geheftet haben, getreu dem Motto: „Den Klimawandel beheben. Mit einem StaruUp nach dem Anderen.“

+++Bill Gates, Richard Branson & Co setzen auf unsere Zukunft+++

ClimateLaunchpad 2018: Kampfansage an derzeitige Modelle

Heuer wird das ClimateLaunchpad Österreich zum dritten Mal vom [sic!] students‘ innovation centre organisiert. Gesucht werden „tausende kreative Köpfe, die derzeitige Geschäftsmodelle herausfordern“, wie es heißt. Interessierte Startups können ihre Ideen gegen den Klimawandel in den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Ernährung, Wassermanagement, Logistik, Urbanität, Mobilität und Industrie einreichen.

Trainings, Coaching und ein breites Netzwerk

Der Wettbewerb wird von einigen namhaften Unternehmen unterstützt, darunter u.a. UNIQA, die BOKU, AWS-Austria Wirtschaftsservice, Impact Hub Vienna und INiTS Gründerservice. Startups, die es in den Wettbewerb schaffen, erwartet ein dichtes Programm. Zuerst findet ein zweitägiges Boot Camp im eigenen Land statt. Dieses enthält etwa Coachings, die jungen Startups Anstöße geben sollen, ihr Unternehmen auf den richtigen Weg zu bringen. In einem zweiten Schritt lernen Teilnehmer in intensiven Coachings, wie sie am geschicktesten ihre Ideen pitchen,  Geschäftsmodelle erarbeiten und Zielgruppen definieren. Im dritten und letzten Akt nehmen die Top 3 jedes Landes am Grand Final in Schottland teil. Für die Sieger des Wettbewerbs gibt es 10.000 Euro Preisgeld, Platz 2 ist mit 5.000 Euro dotiert, der letzte Podestplatz erhält 2.500 Euro. Zusätzlich erhalten die besten zehn Startups direkten Zugang zum  Climate-KIC Accelerator. Alle anderen Finalisten haben die Möglichkeit vor dem Review Board des Climate-KIC Accelerator ihre Ideen zu pitchen und Zugang zu deren Programmen zu erhalten.

Anforderungen für die Teilnahme:

Startups dürfen nicht älter als ein Jahr sein und Fördersummen von 200.000 Euro bislang nicht überschreiten.

⇒ Hier geht’s zur Bewerbung

⇒ Zur Seite von [sic!] students‘ innovation centre

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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