31.01.2024

Idea Competition: Science Park Graz vergibt 12.000 Euro an die besten Gründer-Ideen

Kreative, unternehmerische Köpfe können bei der Idea Competition des Science Park Graz noch bis zum 28.02. ihre Ideen einreichen. Vergeben werden Preisgelder in Höhe von 12.000 Euro.
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Jedes Jahr veranstaltet der Science Park Graz und dessen Space Solution Center Austria der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) die Start-up Idea Competition. Innovator:innen aus allen Altersgruppen und unterschiedlichen Branchen können im Rahmen der Competition ihre Business-Ideen in insgesamt sechs Kategorien einreichen. Pro Kategorie wird ein Preis von 2.000 Euro verliehen.

Die besten eingereichten Ideen jeder Kategorie kommen in die engere Auswahl. Die entsprechende Shortlist wird im März 2024 vom Science Park Graz verkündet. Die Finalist:innen können ihre Idee in einem dreiminütigen Pitch vor einer Fachjury in Graz vortragen. Nur wenige Stunden nach dem Pitch werden die Gewinner:innen im Rahmen einer Abendveranstaltung gekürt. Die finalen Pitch-Sessions sowie die darauffolgende feierliche Abend-Zeremonie finden am 11. April im Science Park Graz statt.

Unternehmerische Kreativität gefragt

Die einzureichenden Ideen müssen nicht aus dem technischen Bereich kommen. Die Start-up Idea Competition des Science Park Graz sucht nach Innovation aus allen Feldern und Branchen. Der unternehmerischen Kreativität der Teilnehmenden sind somit keine Grenzen gesetzt.

Interessierte können ihre Geschäftsidee in den folgenden Kategorien einreichen:

  • Energy & Environment
  • Mobility
  • Health
  • Special Societal Impact
  • Digital Economy & ICT
  • Space

Keine Start-up-Gründung zur Teilnahme nötig

Die eingereichten Ideen müssen nicht bereits umgesetzt sein. Ein Prototyp ist zwar willkommen und eine Start-up-Gründung möglich, beides sei aber kein Kriterium für die Teilnahme am Wettbewerb, heißt es vom Science Park Graz.

Gleichfalls sind auch Einreichungen möglich, selbst wenn das Innovationsteam bereits ein Unternehmen gegründet hat. Teilnehmende können sich auch mit mehreren Ideen bewerben und diese in unterschiedlichen Kategorien einreichen.

Geistiges Eigentum bleibt bei Innovator:innen

Der Grazer Science Park betont indes die hohe Priorität der Sicherung des geistigen Eigentums der Teilnehmenden. Jede eingereichte Idee sei daher durch eine Geheimhaltungsvereinbarung (non-disclosure agreement, kurz NDA) geschützt. Alle Jurymitglieder und Mitarbeitenden des Grazer Science Parks unterliegen dieser.

Der Science Park Graz hebt indes hervor, dass eingereichte Ideen weiterhin als geistiges Eigentum ihrer Urheber gelten und keinerlei Rechte verloren gehen. Alle Teilnehmenden können individuell entscheiden, wie viel Information sie preisgeben wollen. Um sich vorab
rund um den Schutz des geistigen Eigentums abzusichern, empfiehlt der Science Park Graz eine Konsultation des Österreichischen Patentamtes.

Vertraulichkeit an oberster Stelle

Gemäß der verpflichtenden Vertraulichkeitsvereinbarung des Wettbewerbs werden keine Informationen der Ideen ungefragt veröffentlicht. Im Rahmen der Preisverleihung und der daraus folgenden Berichterstattung werden lediglich all jene Informationen der eingereichten Ideen kommuniziert, die vorab von den jeweiligen Urheber:innen genehmigt wurden. Mehr Informationen zum Schutz des geistigen Eigentums und dem regulatorischen Ablauf der Start-up Idea Competition 2024 gibt es hier.

Sei dabei und reiche deine Idee ein!

Der Science Park Graz appelliert an Innovator:innen aus allen Altersklassen, ihre Ideen und Visionen im Rahmen der diesjährigen Start-up Idea Competition unter Beweis zu stellen. Alle weiteren Informationen finden sich hier. Einreichungen sind noch bis zum 28.02.2024 online möglich.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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