07.03.2024

ID Austria: Für Kreditaufnahme zukünftig denkbar – EU-Wallet soll Gründen einfacher machen

Der Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation Florian Tursky und der stv. Bundesspartenobmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKO Robert Zadrazil haben am Donnerstag Use-Cases der ID-Austria mit Banken vorgestellt.
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Florian Tursky und Robert Zadrazil (v.l.) in der WKO (c) BKA/Zillbauer
Florian Tursky und Robert Zadrazil (v.l.) in der WKO (c) BKA/Zillbauer

Mit der ID-Austria soll aus einem E-Government-Service nun auch Nutzen für die Privatwirtschaft entstehen. Staatssekretär Tursky und Zadrazil haben am Donnerstag Anwendungsbereiche vorgestellt, wo diese im Bankensektor zum Tragen kommen sollen. Dabei sollen die vorgestellten Einsatzbereiche perspektivisch ausgeweitet werden. Für Gründer:innen interessant: Bei Kreditaufnahmen könnte die ID-Austria auch ins Spiel kommen. Einerseits als Identifikationsnachweis bei dem Bankinstitut, andererseits auch als digitale Signatur. Relevant wäre dies beispielsweise zu Beginn einer Unternehmung, um einen Kredit bei einem Bankinstitut aufzunehmen.

Diese und weitere denkbare Anwendungsfälle wie etwa die ID-Austria als Login-Möglichkeit für Bankkonten zu benutzen, sind allerdings noch Zukunftsmusik.

In anderen Ländern der EU mit dem EU-Wallet gründen

Bereits letzte Woche Donnerstag hat das Europäische Parlament den Rechtsakt für die europäischer digitale Brieftasche verabschiedet. Bis 2026 müssen damit alle EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürger:innen den Wallet zur Verfügung stellen.

Österreich ist mit der ID-Austria und der e-Ausweise-App gut gerüstet für das EU-Wallet. Diese vereinfacht und sichert grenzüberschreitende Online-Transaktionen und Behördenkontakte.

Einigen Staaten, wie beispielsweise Österreich, akzeptieren eIDs von anderen Ländern schon und erleichtern damit Verwaltungsabläufe. Mit vereinfachten, digitalen Behördengängen kann man beispielsweise aus Österreich über ein Serviceportal in Deutschland ein Unternehmen gründen. Auch weitere bürokratische Schritte sollen europaweit durch den EU-Wallet vereinfacht werden.

Konto einfach und sicher eröffnen

Hierzulande soll die ID-Austria im ersten Schritt im Bankwesen Bürger:innen in Zukunft eine einfachere und raschere Eröffnung eines Bankkontos möglich machen. Mit der digitalen Identität soll der Online-Kontoeröffnungsprozess für Privatkund:innen ohne den Besuch einer Bankfiliale möglich werden. Laut Gesetz müssen Banken bei einer Kontoeröffnung ihre Neukund:innen identifizieren. Dieser Schritt soll nun komplett mit der ID-Austria möglich werden.

„Dadurch, dass die ID-Austria den höchsten Sicherheitsstandard entspricht, können sich Bankkunden somit in Zukunft mit der ID-Austria ausweisen und müssen nicht persönlich einen Reisepass oder ähnliches am Schalter vorweisen“, so Staatssekretär Florian Tursky.

Bis zu praktischen Anwendung wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Laut Zadrazil müssen nach dem grünen Licht der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) noch die letzten Daten in die Vollversion eingepflegt werden. Das hinter der ID-Austria liegende Verfahren bietet laut der FMA die für die Anwendung in der Bankenbranche erforderliche hohe Datenqualität und ein hohes Maß an Fälschungs- und Missbrauchssicherheit.

Robert Zadrazil rechnet mit einer konkreten Umsetzung bei den Banken in den nächsten zwölf bis 18 Monaten.

Tursky und Zadrazil sehen keine Gefahr fürs Filialsterben

Als Gefahr für ein Filialsterben in Österreich sehen die Beiden die Use-Cases der ID-Austria im Bankensektor nicht. Sie verwiesen auf die persönliche Beratung vor Ort und das Know-How, welches etwa bei einer persönlichen Anlagestrategie in Bankfilialen in Österreich weiterhin stark nachgefragt wird.

Aktuell verwenden rund 2,6 Mio. Menschen die ID-Austria

Auch für andere Bereiche lässt sich der Identifikationsnachweis schon verwenden. So nutzen unter anderem die Post und das österreichische Notariat die digitale Identitätsfeststellung. Auch beim Telekommunikationsunternehmen Spusu findet sie Anwendung, da beim Kauf von Simkarten eine Identifikation erforderlich ist. Es ist wohl damit zu rechnen, dass die ID-Austria auch in weiteren Feldern der Privatwirtschaft andocken wird: “Die sichere digitale Identität schafft sowohl in der Bevölkerung als auch in der Wirtschaft das Vertrauen, das es für erfolgreiche Digitalisierung braucht“, wird Finanzminister Magnus Brunner zitiert. Aktuell nutzen rund 2,6 Mio. Menschen in Österreich die ID-Austria.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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