07.03.2024

ID Austria: Für Kreditaufnahme zukünftig denkbar – EU-Wallet soll Gründen einfacher machen

Der Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation Florian Tursky und der stv. Bundesspartenobmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKO Robert Zadrazil haben am Donnerstag Use-Cases der ID-Austria mit Banken vorgestellt.
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Florian Tursky und Robert Zadrazil (v.l.) in der WKO (c) BKA/Zillbauer
Florian Tursky und Robert Zadrazil (v.l.) in der WKO (c) BKA/Zillbauer

Mit der ID-Austria soll aus einem E-Government-Service nun auch Nutzen für die Privatwirtschaft entstehen. Staatssekretär Tursky und Zadrazil haben am Donnerstag Anwendungsbereiche vorgestellt, wo diese im Bankensektor zum Tragen kommen sollen. Dabei sollen die vorgestellten Einsatzbereiche perspektivisch ausgeweitet werden. Für Gründer:innen interessant: Bei Kreditaufnahmen könnte die ID-Austria auch ins Spiel kommen. Einerseits als Identifikationsnachweis bei dem Bankinstitut, andererseits auch als digitale Signatur. Relevant wäre dies beispielsweise zu Beginn einer Unternehmung, um einen Kredit bei einem Bankinstitut aufzunehmen.

Diese und weitere denkbare Anwendungsfälle wie etwa die ID-Austria als Login-Möglichkeit für Bankkonten zu benutzen, sind allerdings noch Zukunftsmusik.

In anderen Ländern der EU mit dem EU-Wallet gründen

Bereits letzte Woche Donnerstag hat das Europäische Parlament den Rechtsakt für die europäischer digitale Brieftasche verabschiedet. Bis 2026 müssen damit alle EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürger:innen den Wallet zur Verfügung stellen.

Österreich ist mit der ID-Austria und der e-Ausweise-App gut gerüstet für das EU-Wallet. Diese vereinfacht und sichert grenzüberschreitende Online-Transaktionen und Behördenkontakte.

Einigen Staaten, wie beispielsweise Österreich, akzeptieren eIDs von anderen Ländern schon und erleichtern damit Verwaltungsabläufe. Mit vereinfachten, digitalen Behördengängen kann man beispielsweise aus Österreich über ein Serviceportal in Deutschland ein Unternehmen gründen. Auch weitere bürokratische Schritte sollen europaweit durch den EU-Wallet vereinfacht werden.

Konto einfach und sicher eröffnen

Hierzulande soll die ID-Austria im ersten Schritt im Bankwesen Bürger:innen in Zukunft eine einfachere und raschere Eröffnung eines Bankkontos möglich machen. Mit der digitalen Identität soll der Online-Kontoeröffnungsprozess für Privatkund:innen ohne den Besuch einer Bankfiliale möglich werden. Laut Gesetz müssen Banken bei einer Kontoeröffnung ihre Neukund:innen identifizieren. Dieser Schritt soll nun komplett mit der ID-Austria möglich werden.

„Dadurch, dass die ID-Austria den höchsten Sicherheitsstandard entspricht, können sich Bankkunden somit in Zukunft mit der ID-Austria ausweisen und müssen nicht persönlich einen Reisepass oder ähnliches am Schalter vorweisen“, so Staatssekretär Florian Tursky.

Bis zu praktischen Anwendung wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Laut Zadrazil müssen nach dem grünen Licht der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) noch die letzten Daten in die Vollversion eingepflegt werden. Das hinter der ID-Austria liegende Verfahren bietet laut der FMA die für die Anwendung in der Bankenbranche erforderliche hohe Datenqualität und ein hohes Maß an Fälschungs- und Missbrauchssicherheit.

Robert Zadrazil rechnet mit einer konkreten Umsetzung bei den Banken in den nächsten zwölf bis 18 Monaten.

Tursky und Zadrazil sehen keine Gefahr fürs Filialsterben

Als Gefahr für ein Filialsterben in Österreich sehen die Beiden die Use-Cases der ID-Austria im Bankensektor nicht. Sie verwiesen auf die persönliche Beratung vor Ort und das Know-How, welches etwa bei einer persönlichen Anlagestrategie in Bankfilialen in Österreich weiterhin stark nachgefragt wird.

Aktuell verwenden rund 2,6 Mio. Menschen die ID-Austria

Auch für andere Bereiche lässt sich der Identifikationsnachweis schon verwenden. So nutzen unter anderem die Post und das österreichische Notariat die digitale Identitätsfeststellung. Auch beim Telekommunikationsunternehmen Spusu findet sie Anwendung, da beim Kauf von Simkarten eine Identifikation erforderlich ist. Es ist wohl damit zu rechnen, dass die ID-Austria auch in weiteren Feldern der Privatwirtschaft andocken wird: „Die sichere digitale Identität schafft sowohl in der Bevölkerung als auch in der Wirtschaft das Vertrauen, das es für erfolgreiche Digitalisierung braucht“, wird Finanzminister Magnus Brunner zitiert. Aktuell nutzen rund 2,6 Mio. Menschen in Österreich die ID-Austria.

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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