04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Easelink
© Luxshare - (v.l.) Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink und Harvey Yuan, General Manager Luxshare.

2022 schloss das Grazer Startup Easelink eine 8,3 Millionen Euro schwere Series-A-Finanzierungsrunde ab, der im Oktober 2024 ein 1,5 Mio. Euro-Investment von Verbund X Ventures folgte. Im November 2025 gründete man die Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation zur Standardisierung der „Matrix Charging Technologie“, die vom österreichischen High-Tech-Unternehmen entwickelt wurde. Dem folgte heuer eine Kooperation mit SEG Automotive – brutkasten berichtete. Nun hat man in China den ersten Technologie-Lizenzpartner gewinnen können.

China gilt als der weltweit größte Markt für Elektromobilität und war für Easelink schon immer von zentraler strategischer Bedeutung – siehe 2018. Für die Industrialisierung und Bereitstellung von Matrix Charging verlangen die spezifischen Anforderungen des chinesischen Automobilmarkts einen Local-for-Local-Ansatz. „Mit Luxshare gewinnt Easelink einen dedizierten Lizenznehmer für China – ein weiterer Schritt in der Strategie, in allen wichtigen Automobilmärkten Lizenz- und Industrialisierungspartner für Matrix Charging aufzubauen“, liest man in der Aussendung. Die Partnerschaft hat bereits zu konkreten Marktaktivitäten geführt: Beide Unternehmen arbeiten an ersten OEM-Projekten (Original Equipment Manufacturer), um die Technologie in künftige Fahrzeugplattformen zu integrieren.

„Wir sehen großes Potenzial in unserer Zusammenarbeit mit Easelink, die es uns ermöglicht, neue Kundensegmente im Bereich der automatisierten Abrechnung zu erschließen. Darüber hinaus sind wir uns der entscheidenden Rolle bewusst, die die Standardisierung neuer Schnittstellen spielt, und setzen uns daher in der ‚Matrix Charging Interest Group‘ für die entsprechenden Standardisierungsbemühungen ein, um Interoperabilität und eine breite Marktakzeptanz sicherzustellen“, sagt Harvey Yuan, General Manager von Luxshare.

„Wachsende Präsenz in China“

Die Zusammenarbeit baut auf Luxshares Erfahrung auf, gemeinsam mit führenden internationalen Technologieunternehmen Produkte zu industrialisieren und „in großem Maßstab“ zu fertigen. Gleichzeitig wird Easelink sein lokales Team in China weiter ausbauen, um die technische und projektbezogene Zusammenarbeit mit Luxshare und chinesischen OEMs eng zu begleiten.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit einem global so bedeutenden Unternehmen wie Luxshare – einem komplementären Partner mit starkem Engineering-Know-how“, sagt Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink. „Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, Kunden in China vor Ort zu betreuen und Matrix Charging in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zu integrieren. Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Meilenstein für unsere wachsende Präsenz in China und ein zentraler Baustein unserer Mission, den globalen Industriestandard für automatisiertes Laden zu setzen.“

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