04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten “Kreis-Systemen” gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

“Investition in die Zukunft eines Unternehmens”

“Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem”, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

“So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten”, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. “Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt”, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. “Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht”, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: “Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.” Dennoch, so ergänzt Stadler: “Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.”

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Fermify, veganer Käse, GRAS, FDA
(c) Dani-Ella-Photography - Christoph Herwig und Eva Sommer von Fermify.

Das Wiener Vegan-Käse-Startup Fermify konnte im letzten Jahr im Mai eine 5-Mio.-Dollar Funding-Runde aufstellen – brutkasten berichtete. Dem folgte im Juli 2023 die Erweiterung der Seed-Runde auf sechs Millionen Euro. In der Mai-Ausgabe des brutkasten-Magazins erzählte zudem Founderin und CEO Eva Sommer ihre persönliche Geschichte über ihren Schulabbruch mit 15, ihre Mutterschaft mit 18 und einen Millionen-Exit. Nun gibt es Neuigkeiten, die die Eignung ihrer Produktionstechnologie im US-Amerikanischen Markt befeuern.

Fermify: Kasein nun “Generally Recognized As Safe”

Zur Erklärung: GRAS st ein Akronym für die Formulierung “Generally Recognized As Safe” (Allgemein als sicher anerkannt). Gemäß den Abschnitten 201(s) und 409 des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act der US-Lebensmittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) ist jede Substanz, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt wird, ein Lebensmittelzusatzstoff, der der Überprüfung vor dem Inverkehrbringen und der Zulassung durch die FDA unterliegt.

Damit ein Stoff als GRAS eingestuft werden kann, müssen die wissenschaftlichen Daten und Informationen über die Verwendung eines Stoffes allgemein bekannt sein. Zudem muss ein Konsens unter qualifizierten Experten darüber bestehen, dass diese Daten und Informationen belegen, der Stoff sei unter den Bedingungen seiner vorgesehenen Verwendung sicher.

GRAS-Bestimmungen, die auf diese Weise getroffen werden, werden als wissenschaftliche Verfahren bezeichnet. Bei einem Lebensmittelzusatzstoff werden “private Daten und Informationen” über die Verwendung des Stoffes an die FDA übermittelt, die alles auswertet, um festzustellen, ob der Stoff unter den Bedingungen seiner vorgesehenen Verwendung sicher ist.

Anders gesagt: bei einem Lebensmittelzusatzstoff bestimmt also die FDA die Sicherheit des Inhaltsstoffs, während die Feststellung, dass ein Inhaltsstoff GRAS ist, von qualifizierten Experten außerhalb der Regierung getroffen werden kann.

Bei Fermify geht es hierbei um das tierfreie Kasein (größter Eiweißbestandteil des Milcheiweißes): “Fermify, ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung von tierfreien Milchproteinen, hat als eines der ersten Unternehmen der Welt unabhängig festgestellt (selbst bestätigt), dass sein tierfreies Kasein allgemein als sicher anerkannt ist (GRAS). Gleichzeitig hat das Unternehmen seine GRAS-Schlussfolgerung der FDA (Food and Drug Administration) mitgeteilt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die breite Markteinführung von tierfreien Käse- und Molkereiprodukten.”, heißt es per Aussendung.

Wichtige Entwicklung für Präzisionsfermentation

Dies sei eine wichtige Entwicklung für Fermify und den gesamten Sektor der Präzisionsfermentation, erklärt Sommer. “Wir sind eines der ersten Unternehmen, die ihre Kaseinproteine in den USA verkaufen. Wir arbeiten intensiv mit unseren B2B-Kunden an der Produktentwicklung. Wir haben eine lange Warteliste für unser tierfreies Kasein. Das Erreichen dieses Meilensteins ist eine wichtige Bestätigung für die Qualität und Sicherheit der Fermify-Technologie. Im vergangenen Jahr haben wir mit Milchproduzenten zusammengearbeitet, um die Funktionalität unseres Proteins für verschiedene Arten von Milchprodukten wie Käse, Cremes, Schäume und Getränke zu testen. Jetzt können unsere Kunden auch sensorische Experimente durchführen.”

Fermify: Konferenz mit FDA

Vor der Einreichung des Lebensmitteldossiers hat Fermify eine umfassende Sicherheitsstudie durchgeführt, die von einem externen akkreditierten Lebensmittelsicherheitslabor bewertet wurde. Dabei erfüllte man die Anforderungen der US-Behörde.

“Die FDA hat sich bei der Erstellung des Lebensmittelsicherheitsdossiers sehr kooperativ gezeigt”, erzählt Sommer. “Wir haben unser Verfahren und unsere Produktspezifikation in einer Telefonkonferenz vor der Einreichung mit Experten der FDA besprochen. Diese einmalige Gelegenheit war für Fermify sehr hilfreich, um die Eignung der Kaseinproduktionstechnologie für den US-amerikanischen Markt zu beurteilen, und wir sind sehr dankbar für ihre Unterstützung.”

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