04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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(c) Lebensstimmen

Die Lebensstimmen GmbH, international unter dem Namen „Words that Remain“ unterwegs, hat den Einstieg von Helmut Marko Anfang dieser Woche auf LinkedIn bekanntgegeben. Der als Motorsport-Legende bekannte Unternehmer beteiligt sich als Investor an dem 2026 gegründeten Unternehmen. Über die Höhe der Beteiligung machte das Startup keine Angaben.

„Der Motorsport wurde nie durch Zufall besser, sondern durch den Mut, neue Technologie konsequent in den Dienst der Menschen zu stellen. Genau diese Haltung erkenne ich bei Lebensstimmen“, wird Marko in dem LinkedIn-Posting zitiert.

KI-Trauerrede zu Lebzeiten

Lebensstimmen entwickelt eine Plattform, auf der Menschen zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten können, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können. Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“. Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell.

Von Deepfakes grenzt sich das Unternehmen ausdrücklich ab. Alle Inhalte sollen stilisiert, als KI-generiert gekennzeichnet und von Menschen kuratiert sein, mit Zustimmungs- und Widerrufsregeln, DSGVO-konform und in der EU gehostet. Rechtlich begleitet wird das Projekt von der Kanzlei Scherbaum Seebacher.

„Es geht nicht darum, Menschen digital zurückzubringen. Es geht darum, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, den eigenen Abschied selbstbestimmt zu gestalten – zu Lebzeiten, mit Würde und nach eigenen Vorstellungen. KI macht das erstmals wirklich möglich“, sagt Mitgründer und CEO Philipp Berkessy.

Gründerteam aus der Bestattungsbranche

Hinter Lebensstimmen stehen drei Grazer Unternehmer. Markus Pinter ist Inhaber der Pinter Bestattung, war Geschäftsführer der Bestattung und Friedhöfe Wien und ist Vizepräsident der Europäischen Bestattervereinigung EFFS. Philipp Berkessy führt die Berkessy Consulting GmbH und war zuvor unter anderem Geschäftsführer am Red Bull Ring und COO der DTM. Lukas Stern ist Gründer der Aldea Agency und verantwortet die technische Architektur. Getragen wird das Unternehmen von den drei Gesellschaften der Gründer.

„Auch in der Bestattungsbranche macht Digitalisierung und KI Unmögliches möglich: Die Lebensstimmen ergänzen das Dienstleistungsangebot in einer hochemotionalen Form, ohne die Pietät und Menschlichkeit zu verletzen“, sagt Pinter. Seine Pinter Bestattung fungiert als erster Pilotpartner.

Den Markt beziffert das Startup mit rund 1,4 Millionen Sterbefällen pro Jahr im DACH-Raum, digitale Angebote gebe es bislang praktisch keine. Nach eigenen Angaben liegen bereits mehrere Absichtserklärungen von Bestattungsunternehmen, Versicherern und Verbänden aus dem In- und Ausland vor. Namen nannte das Unternehmen nicht. Anfang September gab Lebensstimmen zudem auf der LEAP in Riad eine Partnerschaft mit dem Tokenisierungsanbieter Green Encoded bekannt: Die zu Lebzeiten lizenzierte Stimme soll damit zu einem verifizierbaren digitalen Asset werden. Die Technologie soll Anfang Oktober auf der Messe Ai Everything in Abu Dhabi präsentiert werden. Danach stehen die GITEX in Dubai und die CES in Las Vegas auf dem Plan. Der internationale Rollout des Lizenzmodells ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.

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