04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Im Mai 2024 holte eologix-ping ein Millioneninvestment u.a. von Verbund X – brutkasten berichtete. Im gleichen Jahr führte das Grazer Startup Blitzdetektion ein und erweiterte sein Produktportfolio um Blitzüberwachungssysteme.

Eologix-Ping mit neuer Version

Nun hat Eologix-Ping die Markteinführung von „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ bekannt gegeben, einer neuen satellitengestützten Version seiner Blitzüberwachungslösung für Windturbinen.

Die neue Variante soll es Wind-Asset-Managern in abgelegenen Regionen mit geringer Konnektivität, in denen die Mobilfunkkommunikation unzuverlässig oder nicht verfügbar ist, ermöglichen, zu erkennen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde – konkret geschieht das mittels Myriotas UltraLite-Satellitenkonnektivität.

Use-Case bleibt

Der grundlegende Use Case bleibt bei den Grazern jedoch unverändert: Betreiber wissen zu lassen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde, damit sie Inspektionen priorisieren, die Wartungsplanung verbessern und Unsicherheiten nach Gewitterstürmen reduzieren können.

„Abgelegene Windparks sollten nicht einfach deshalb an operativer Transparenz verlieren, weil die Mobilfunkabdeckung begrenzt ist“, sagt Matthew Stead, CPO und Mitgründer von Eologix-Ping. „Mit ‚Event Lightning Fleet – Satellitenversion‘ erweitern wir die Blitzüberwachung auf Turbinenebene auf Regionen, in denen die traditionelle Kommunikationsinfrastruktur eine Hürde dargestellt hat.“

Einblicke auf Turbinenebene

Blitzeinschläge können erhebliche Blattschäden und Betriebsrisiken für Windturbinen verursachen. In vielen Fällen sind Betreiber gezwungen, nach Gewitterstürmen umfangreiche Inspektionen durchzuführen, ohne klare Anhaltspunkte dafür zu haben, welche Turbinen betroffen waren.

Im Gegensatz zu regionalen Wetterdiensten, die sich auf flächenweite Blitzaktivität konzentrieren, sei „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ darauf ausgelegt, betriebliche Einblicke auf Turbinenebene zu liefern.

Aus dem Archiv: Die Hintergründe zum Millioneninvestment für eologix-ping aus Graz

Das System erkenne Blitzereignisse direkt am Windturbinenturm mithilfe eines Magnetfeldsensors, der im Power and Communication Module (PCM) installiert ist. Der Sensor erfasst das durch den Blitzstrom im Turmgebäude induzierte Magnetfeld und generiert eine Ereignisbenachrichtigung, die in die Cloud übertragen wird.

Eologix-Ping-CEO: „Besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika“

„Wir sind stolz darauf, mit Eologix-Ping zusammenzuarbeiten, um die Blitzüberwachung auf Standorte auszudehnen, die traditionell außerhalb der Reichweite zuverlässiger Konnektivität lagen“, sagte Dan Franklin, Regional Sales Director bei Myriota.

Und Thomas Schlegl, CEO und Mitgründer von Eologix-Ping, ergänzt: „Mit dieser Markteinführung können Betreiber Blitzüberwachung auf Turbinenebene an Standorten einsetzen, die bisher schwer zu verbinden waren. Dies ist besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika, wo abgelegene geografische Lagen und begrenzte Telekommunikationsinfrastruktur nach Blitzereignissen operative blinde Flecken schaffen.“

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