04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Die xchannels.ai-Gründerinnen Isabell Claus und Ashley Zvaniashvili. © xchannels.ai

Nur 16 Wochen nach der Gründung meldet xchannels.ai internationalen Erfolg bei der Kundengewinnung. Das von Ashley Zvaniashvili und Isabell Claus geführte Unternehmen mit Sitz in Wien baut eine KI-gestützte Plattform zur automatisierten Erstellung und Distribution von Marketing-Content über Social Media, Presseportale und Webseiten hinweg. Das Ziel: Marken auch in KI-Suchsystemen wie ChatGPT und Perplexity sichtbar zu machen.

Acht Länder, 50 Kund:innen

Seit der Gründung im April 2026 hat das Marketing-Startup sein Angebot auf acht Länder ausgerollt: Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Irland, Frankreich, Rumänien und Ungarn. Laut Mitgründerin Isabell Claus nutzen mittlerweile rund 50 Unternehmen die Plattform, von größeren Organisationen bis hin zu Startups sei alles dabei.

Ein Großkunde als Ausgangspunkt

Den Ausgangspunkt der internationalen Präsenz bildet laut Claus ein einzelner Großkunde: „Wir haben ursprünglich mal angefangen mit einem Unternehmen, das in 34 Ländermärkten aktiv ist, und davon haben wir sukzessive einige schon übernommen“, so Claus im Gespräch mit brutkasten. Weitere Standorte dieses Kunden sollen demnach folgen.

Weil xchannels.ai dadurch von Beginn an mit unterschiedlichen Sprachen und kulturellen Besonderheiten arbeiten musste, sei die Erschließung weiterer Märkte in der Folge leichter gefallen, erklärt die Gründerin.

Wachstum über Partnerschaften

Für weiteres Wachstum setzt das Gründerinnenteam laut Claus zunehmend auf Partnerschaften statt auf Einzelakquise. Ein Beispiel ist die Kooperation mit der Deutschen Telekom, über die brutkasten bereits berichtete. „Wir wollen mit Partnern schneller wachsen, als jedes einzelne Unternehmen direkt bei uns anzubinden und zu gewinnen“, meint Claus. Über Partner sollen sich künftig größere Kundengruppen aus einer Region gleichzeitig erschließen lassen.

Standorte in London und New York geplant

Aktuell beschäftigt das Startup laut eigenen Angaben acht Vollzeitmitarbeitende, verteilt auf Wien und Berlin. Die Aufgaben sind zwischen den Gründerinnen geteilt: Mitgründerin Ashley Zvaniashvili leitet die technischen Themen und die App-Entwicklung, Claus selbst kümmert sich um Business-Development, große Partnerschaften und die internationale Expansion.

Wie diese Expansion aussehen soll, ist bereits klar skizziert: Die für London und New York angekündigten Standorte sollen laut Claus reale Büros werden, keine rein virtuelle Präsenz: „Wir waren jetzt recht oft in London, und das ist schon nochmal ein anderes Klima – da geht es darum, die Netzwerke vor Ort zu stärken“, erklärt sie. In den Städten sollen dafür in erster Linie Relations- und Partnership-Positionen entstehen, während der Kern des Unternehmens in Wien bleibt.

Beispielhafter Content-Distributions-Screen von xchannels.ai © xchannels.ai

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