04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Der Prototyp auf dem PROTEAS-Forschungsgelände des Cyprus-Instituts in Zypern © Waldstein

„Ich habe erstmal aus Meerwasser destilliertes Wasser getrunken. Es schmeckte sehr gut“, berichtet Carl Albrecht Waldstein, Geschäftsführer der Wiener Seawater BV GmbH im brutkasten-Gespräch über die gelungene Inbetriebnahme der ersten solaren Meerwasser-Entsalzungsanlage des Desertgreener-Projekts in Limassol, Zypern.

Mit einer Kombination aus Parabolspiegeln und energetischem Recycling will man dem weltweiten Wassermangel, der aktuell über 2 Milliarden Menschen betreffe, begegnen. Was vor zwei Jahrzehnten an einer verdorrenden spanischen Küste als kühnes Gedankenspiel begann, soll nun globale Wucht entfalten.

Die Vision: Wasser für eine wachsende Welt

„Wir saßen am Ufer des Meeres an der spanischen Mittelmeerküste. Vor uns unendlich viel Meer und hinter uns trocknete alles aus. Also haben wir gesagt, das kann nicht sein, dass das Wasser vor uns die Probleme hinter uns nicht löst“, erinnert sich der Geschäftsführer an die Anfänge der Lösung eines der herausforderndsten Probleme unserer Zeit.

Die Technologie soll Süßwasser so günstig verfügbar machen, dass nicht nur Trinkwasser gesichert wird, sondern auch die wasserintensivere Landwirtschaft, Industrie und der Bergbau versorgt werden können. Bereiche, die klassische Entsalzung aus Kostengründen kaum bedient. Das Potenzial reicht laut Waldstein von der Rettung versalzter Agrarflächen über die Begrünung von Wüstenregionen bis zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und Ammoniak als Dünger- und Treibstoffalternative.

Perspektivisch positioniert sich Desertgreener damit als Anbieter einer Basisinfrastruktur, die – wenn sie im großen Maßstab umsetzbar ist – wasserarmen Regionen weltweit neue wirtschaftliche und ökologische Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen könnte.

Wasserkreislauf der Natur als Vorbild

Statt auf energieintensive Umkehrosmose zu setzen, soll die Anlage im Kleinen kopieren, was die Natur im Wasserkreislauf im Großen macht: Sonne verdampft Meerwasser, der Dampf kondensiert wieder zu Süßwasser. Bewegliche, der Sonne nachgeführte Spiegel bündeln dafür die Sonnenstrahlen direkt auf einen mit Meerwasser gefüllten Behälter und bringen es zum Kochen. Laut Unternehmen werden so über 90 Prozent der Sonnenenergie direkt genutzt.

Der entstehende, salzfreie Dampf wird von einer Turbine abgesaugt und in ein Röhrensystem gepresst. Dabei kondensiert er sofort wieder zu Wasser und gibt seine Wärme an das noch kochende Meerwasser zurück. „Wir schicken 83 Prozent der Energie ständig im Kreis“, erklärt Waldstein. Dadurch lasse sich mit derselben Menge Sonnenenergie ein Vielfaches an Wasser verdampfen, statt sie nach einmaliger Nutzung zu verlieren.

Finanzierung über Utility-Token

Um die kapitalintensive Serienproduktion nun vorzubereiten, meidet die Seawater BV GmbH bewusst Banken und Venture Capital. Man wolle unabhängig bleiben: „Wir wissen, wir stören auch viele“, so Waldstein. Stattdessen gelangt man über den Verkauf des eigenen „DGRX“ Utility-Tokens bereits an über zehn Millionen Euro, wie der Gründer im Interview erwähnt.

Verkauft wird der Token über die DGRX Sales GmbH, welche daraus wiederum schrittweise Anteile an der Seawater BV GmbH erwirbt (bis zu 24%). Weitere sechs Millionen Euro sollen nun über die Token-Finanzierung folgen, um die Serienproduktion voranzutreiben.

1,8-Milliarden-Bewertung von „Big Four“-Prüfungsgesellschaft

Zu den anvisierten Kunden zählen Regierungen, Kommunen sowie große Agrar- und Bergbaukonzerne. „Um den Markt mache ich mir null Sorgen. Wo ich hintippe, schreien die Leute, wann könnt ihr liefern“, kommentiert Waldstein die Nachfrage. Laut ihm bewertete eine „Big Four“-Prüfungsgesellschaft die Firma Ende 2025 mit 1,8 Milliarden US-Dollar. Mit der aktiven Pilotanlage steige der Wert laut Waldstein kalkulatorisch auf 2,9 Milliarden Dollar.

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