04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Teilnehmer:innen des Afterwork Mixer von RBI und Elevator Ventures
Teilnehmer:innen des Afterwork Mixer von RBI und Elevator Ventures | Foto: Viktoria Waba, brutkasten

Die Vienna Up ist in vollem Gange und mit dabei sind auch Raiffeisen Bank International (RBI) und Elevator Ventures, der Venture-Capital-Arm der RBI. Am vergangenen Freitag luden beide gemeinsam unter dem Titel „Afterwork Mixer“ in die Strandbar Herrmann in Wien. Das Ziel: ein lockerer Austausch innerhalb der Startup-, Investoren- und Innovations-Community.

„Die Vienna Up ist das größte Startup-Event in Wien. Es kommen Tausende Menschen aus unseren Heimmärkten – also Österreich sowie Zentral- und Osteuropa – nach Wien. Uns war es wichtig, dass auch wir eine Möglichkeit schaffen, in einer lockeren Atmosphäre in den persönlichen Austausch mit anderen Venture-Capital-Investoren und mit Startups zu kommen“, erläutert Maximilian Schausberger, Geschäftsführer von Elevator Ventures, gegenüber brutkasten.

Hans-Jörg Horvath, Head of Group Strategy bei der RBI, ergänzt: „Für uns ist die Schnittmenge Corporates, Startups und Innovation gerade in Zeiten wie diesen extrem wichtig. Wir bearbeiten den Markt intern sehr gut mit unterschiedlichen Szenarien, aber der externe Input ist ebenso wichtig für uns – und den bekommen wir auf Veranstaltungen wie dieser.“

Hans-Jörg Horvath (RBI) und Maximilian Schausberger (Elevator Ventures) eröffnen die Veranstaltung | Foto: brutkasten/Viktoria Waba

Internationale und österreichische Gäste in der Strandbar Herrmann

Bei sonnigem Wetter fanden sich sowohl internationale Gäste als auch bekannte Gesichter aus der heimischen Startup-Szene in der Bar am Wiener Donaukanal ein. Mit dabei war etwa Florian Wimmer, in dessen Startup Blockpit Elevator Ventures kürzlich investiert hat (brutkasten berichtete). „Ich war mit vielen Leuten, die heute dabei sind, schon in Kontakt – auch aus Osteuropa. Da ist es natürlich super, wenn man sich auch persönlich trifft. Für mich geht es einfach darum, spannende Leute kennenzulernen und gute Gespräche zu führen.“

Ein Gruppenfoto der Teilnehmer des Afterwork Mixer von RBI und Elevator Ventures
Blockpit-Gründer Florian Wimmer | Foto: brutkasten/Viktoria Waba

Zu den internationalen Gästen, die sich vor Ort einfanden, zählt auch der bosnische Investor Harun Mlivo, Co-Founder und Managing Partner von 38X Ventures. „Ich komme aus Sarajevo, wir haben gerade vor einer Woche Techstars dorthin gebracht. Und heute bin ich hier in Wien, weil wir künftig mit RBI und Elevator Ventures zusammenarbeiten wollen, um gemeinsam Startups aus der Westbalkan-Region zu unterstützen.“

Investor und Gründer Harun Mlivo | Foto: brutkasten/Viktoria Waba

Mit dabei war auch Nadia Barňáková, die in der Innovationsabteilung der Tatra Banka in Bratislava, einer Tochter der RBI, als Venture Builder tätig ist. „Ich habe schon gewusst, dass heute ein interessantes Publikum vor Ort sein würde. Ich möchte vor allem mit Startups ins Gespräch kommen und mehr über ihre Ideen erfahren – etwas in die Tiefe gehen. Vielleicht entdecke ich dabei Ideen, die wir auch bei Tatra umsetzen können“.

Nadia Barňáková, Tatra Banka | Foto: brutkasten/Viktoria Waba

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Alle Fotos: brutkasten/Viktoria Waba

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