04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
/artikel/icos-die-rechtslage-von-initial-coin-offerings-in-oesterreich
Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten “Kreis-Systemen” gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

“Investition in die Zukunft eines Unternehmens”

“Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem”, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

“So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten”, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. “Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt”, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. “Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht”, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: “Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.” Dennoch, so ergänzt Stadler: “Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.”

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

Deine ungelesenen Artikel:
16.10.2024

Tiroler MedTech occyo in Konkurs

Das MedTech Startup occyo wollte die Augenheilkunde revolutionieren. Mit einer neuen Finanzierungsrunde rechnete man Ende 2024 - nun musste Konkurs angemeldet werden.
/artikel/tiroler-medtech-occyo-in-konkurs
16.10.2024

Tiroler MedTech occyo in Konkurs

Das MedTech Startup occyo wollte die Augenheilkunde revolutionieren. Mit einer neuen Finanzierungsrunde rechnete man Ende 2024 - nun musste Konkurs angemeldet werden.
/artikel/tiroler-medtech-occyo-in-konkurs
Das Team von occyo (c) occyo

Das in Innsbruck gegründete MedTech-Startup occyo spezialisiert sich auf Digital Health in der Augenheilkunde: Im Jahr 2022 schloss es seine erste Finanzierungsrunde in Millionenhöhe ab – brutkasten berichtete. Zuvor wurde das MedTech von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), der FFG und dem Land Tirol gefördert. Im Juli 2022 kam schließlich der Münchener Neuinvestor Floris Capital rund um Peter Blumenwitz hinzu. Die Pläne waren groß: Im Frühjahr 2024 Zulassung und Markteintritt des Produktes, neue Finanzierungsrunde gegen Ende des Jahres. Nun kommt es aber anders.

Produkt zur Telemedizin in der Augenheilkunde

Heute wie damals fokussierte sich das Digital Health Unternehmen auf Telemedizin-Anwendungen, die die dezentrale Kommunikation in der Augenheilkunde vereinfachen. Konkret: Das von occyo entwickelte Gerät namens Occyo One sollte es “zum ersten Mal möglich” machen, “den gesamten Augenvordergrund standardisiert und hochauflösend aufzunehmen”.

Damit wollte man die medizinische Diagnostik für die breite Masse zugänglicher gestalten. Volkskrankheiten wie trockene oder gerötete Augen könnten damit von Fachmediziner:innen und -personal “einfacher diagnostiziert und behandelt” werden, hieß es. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2019 von Vito Romano, Bernhard Steger, Ulrich Hausmann und Giulia Angi.

Neue Finanzierungsrunde für Ende 2024 geplant

Für seine Lösung und kontinuierliche Fortentwicklung des Modells erhielt occyo schließlich auch im Jänner diesen Jahres sein letztes Investment. Der Neuinvestor Paolo Belloco übernahm nämlich 15 Prozent der Firmenanteile für einen sechsstelligen Betrag. Damals plante man den Markstart des Produktes Occyo One im diesjährigen März. Eine Zulassung wurde für den Vormonat Feber erwartet. Für Ende dieses Jahres plante man mit einer weiteren Finanzierungsrunde. Damals umfasste das Team knapp 20 Personen, wie brutkasten berichtete.

190.000 Euro Passiva

Zumindest aus der angedachten Finanzierungsrunde wird allerdings vorerst nichts. Denn mit dem heutigen Mittwoch vermeldet der Kreditschutzverband KSV1870 das Konkursverfahren des Innsbrucker MedTechs. Der Antrag ist vonseiten des Schuldners, also von der occyo GmbH selbst, eingereicht worden.

Wie der KSV1870 weiter vermeldet, liegen aktuell noch keine geprüften Informationen zur Insolvenz vor. Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Schuldnerangaben auf etwa 190.000 Euro. Anfragen vonseiten der brutkasten-Redaktion blieben bislang unbeantwortet. Informationen werden laufend ergänzt. Ob das Produkt des MedTech-Startups in einer anderen Gesellschaft weitergeführt wird, ist somit noch unklar.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich