04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Somareality
(c) Somareality - Das Somareality-Team.

Somareality wurde 2019 in Wien gegründet und entwickelt Eye-Tracking-basierte Biomarker, um damit Rückschlüsse auf den kognitiven Zustand einer Person treffen zu können. 2024 gab es dafür 1,5 Mio. Euro – brutkasten berichtete. Nun folgt eine überzeichnete Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von drei Millionen Euro unter der Führung von Catalyst Romania, um „die weltweit erste umfassende Lösung für kognitive Erkenntnisse (Cognitive Insights) zu werden, die ausschließlich auf Eye-Tracking basiert“.

Somareality: Bestandsinvestoren dabei

Dies markiert das 13. Investment für den Catalyst Romania Fund II, unter Beteiligung der bestehenden Somareality-Investoren MT-Lab, RDY Ventures, Moondust Ventures und Gateway Ventures.

Das Deep-Tech-Startup aus Wien hat es sich konkret zur Aufgabe gemacht, das Verständnis kognitiver Prozesse neu zu definieren. Dazu gehören kognitive Belastung, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Ermüdung und die allgemeine Leistungsfähigkeit – basierend auf einer Technologie, die ebenso nicht-invasiv wie echtzeitfähig sei. Somareality generiert über zwei Millionen Euro B2B-Umsatz seit der Markteinführung ihres ersten Biomarkers im Jahr 2024.

Drei Initiativen

Das frische Kapital soll direkt in drei strategische Initiativen für das Jahr 2026 und darüber hinaus fließen: Erweiterung der bestehenden B2B-Segmente, Unterstützung neu gestarteter Längsschnittstudien zur Messung bzw. Vorhersage der kognitiven Gesundheit sowie der menschlichen Leistungsfähigkeit im Zeitverlauf und in die Vorantreibung einer Markenerweiterung in den B2C-Bereich.

„Mit unserer Präsenz im B2B-Bereich und dem Vertrauen, das uns unsere Kunden und Partner entgegenbringen, haben wir bewiesen, dass kognitive Erkenntnisse auf Basis von Eye-Tracking gekommen sind, um zu bleiben. Angesichts des anhaltenden Interesses an personalisierter Gesundheit insgesamt und des erneuten Interesses an Wearable-Eye-Tracking-Technologie bringen wir unser wissenschaftliches Fundament nun in den B2C-Bereich – und damit zu jedem, der schon immer verstehen wollte, wie sein Verstand funktioniert, dies aber außerhalb des Labors nie konnte“, sagt Adrian Brodesser, Mitgründer Somareality.

Somareality-Partner: „Somareality denkt Branche neu“

Und Alin Stanciu, Partner bei Catalyst Romania, ergänzt: „Bei Catalyst Romania wollen wir mit Unternehmen zusammenarbeiten, die nicht nur Bestehendes verbessern, sondern ganze Branchen neu denken – und genau das tut Somareality. Indem sie Eye-Tracking-Daten in Echtzeit-Erkenntnisse darüber verwandeln, wie Menschen denken, eröffnen sie einen neuen Weg, den menschlichen Verstand besser zu verstehen, mit Auswirkungen, die weit über die derzeitigen Anwendungsfälle hinausgehen. Wir glauben, dass dieser Wandel – vom reinen Beobachten von Verhalten hin zum echten Verständnis darüber, wie Menschen denken – das Potenzial hat, Sektoren vom Gesundheitswesen bis hin zur menschlichen Leistungsfähigkeit und darüber hinaus umzugestalten. Da dies unser drittes Investment in Mittel- und Osteuropa außerhalb Rumäniens ist, freuen wir uns sehr darauf, das Team dabei zu unterstützen, einen globalen Marktführer an der Schnittstelle von Wissenschaft und praktischen menschlichen Erkenntnissen aufzubauen.“

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