04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten “Kreis-Systemen” gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

“Investition in die Zukunft eines Unternehmens”

“Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem”, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

“So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten”, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. “Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt”, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. “Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht”, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: “Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.” Dennoch, so ergänzt Stadler: “Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.”

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Wer künftig die Pressekonferenzen im Kongresssaal des Bundeskanzleramts halten wird, ist unklar. Forderungen an die Regierung gibt es aber schon | (c) Christopher Dunker / BKA

Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage in Österreich ist schlecht. Um diesen Befund kommt man angesichts der prognostizierten Wachstums- bzw. besser Schrumpfungszahlen nicht umhin. Von einem Minus von 0,6 Prozent beim BIP geht etwa das WIFO aktuell für dieses Jahr aus. Da mag es durchaus überraschen, dass die Stimmung in der heimischen Wirtschaft laut Deloitte Unternehmensbarometer, für den 550 heimische Führungskräfte befragt wurden, gar nicht so schlecht ist.

Durchaus positive Stimmung trotz Rezession

“Erstmals in der Geschichte der zweiten Republik wird die heimische Wirtschaft zwei Jahre in Folge schrumpfen. Doch überraschenderweise zeigen sich die Unternehmen trotz dieser einschneidenden Entwicklung nach wie vor resilient”, fast Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich zusammen. “So nimmt ein Großteil der Befragten eine positive Stimmung innerhalb der eigenen Organisation wahr. Und auch die aktuelle Geschäftslage wird von mehr als der Hälfte als positiv beurteilt, ein Drittel sieht sogar eine bessere Geschäftsentwicklung als ursprünglich erwartet.”

Geringe Investitionsbereitschaft

Doch natürlich haben die Befragten des Unternehmensbarometers durchaus mit der Situation zu kämpfen. So werden die steigenden Personalkosten von 42 Prozent und die Entwicklung der Einkaufspreise von 40 Prozent als Belastung genannt. Das schlägt sich auf die Investitionsbereitschaft nieder: 27 Prozent reduzieren aktuell die Investitionen, 53 Prozent haben vor, gleich viel zu investieren, wie in den vergangenen Monaten. Für Breit sind das “keine guten Vorzeichen” für einen baldigen Wirtschaftsaufschwung, der nur durch “spürbaren Investitionswillen” möglich sei.

Dabei wird auch der Arbeitskräftemangel nach wie vor von 41 Prozent der Befragten als Problem gesehen. Allerdings haben nur 21 Prozent tatsächlich vor, in den kommenden sechs Monaten neue Arbeitskräfte einzustellen. Weitere 60 Prozent wollen die aktuelle Belegschaft halten.

“Aussicht auf monatelange Koalitionsverhandlungen bereitet Sorgenfalten”

Für Breit braucht es aus all diesen Gründen ein “zielgerichtetes und sachorientiertes Handeln” der Politik. In der aktuellen Situation freilich ein frommer Wunsch. “Vor allem die Aussicht auf monatelange Koalitionsverhandlungen und damit wirtschaftspolitischen Stillstand bereiten den Wirtschaftstreibenden Sorgenfalten”, meint der Deloitte Österreich-CEO und wünscht sich eine “zügige Regierungsbildung und dann eine handlungsfähige, zukunftsorientierte Bundesregierung”.

Das sind die Top 5 Forderungen an die Politik

Davon, was diese Regierung liefern soll, haben die Befragten des Unternehmensbarometers jedenfalls eine recht konkrete Vorstellung. Ganz oben im Forderungskatalog stehen eine Senkung der Einkommenssteuer (79 Prozent) und der Lohnnebenkosten (71 Prozent), eine Reform des Arbeitsmarktes mit einer Erleichterung der Zuverdienstmöglichkeiten in der Pension (75 Prozent), eine weitere Reform des Gesundheitssystems (72 Prozent) und der Bürokratieabbau (71 Prozent).

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