04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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(c) Turbulence Solutions
(c) Turbulence Solutions

Fliegen ohne Turbulenzen – das ermöglicht die Technologie des Wiener Startups Turbulence Solutions rund um Gründer und CEO András Gálffy. Also, nicht ganz: Natürlich sind die Turbulenzen weiterhin da. Die Regelungstechnik des Unternehmens soll es Flugzeugen oder auch E-Flugtaxis aber ermöglichen, diese rechtzeitig zu erkennen und auszugleichen, wodurch ein ruckelfreier Flug ermöglicht wird – brutkasten berichtete bereits.

2024 offiziell gelauncht

2018 als TU-Wien-Spin-off entstanden wurde das System, das auch nachträglich verbaut werden kann, nach jahrelanger Entwicklung 2021 erstmals in Experimentalflügen getestet. 2024 wurde es offiziell gelauncht und öffentlich vorgestellt. Zu dem Zeitpunkt habe man ca. 80 Prozent der Turbulenzen unterdrücken können, so Gründer Gálffy damals gegenüber brutkasten. Zuletzt hieß es von Turbulence Solutions, man stehe knapp vor der Zulassung in Österreich. Mehrere Kunden hätten das System bereits vorbestellt und bezahlt.

Bereits mehrere Förderungen für Turbulence Solutions

Auf dem Weg dorthin hat Turbulence Solutions, das sich laut aktuellen Firmenbuch-Daten noch zu 100 Prozent in Besitz von Gründer und Management befindet, auch mehrere Förderungen erhalten, etwa durch die aws und die FFG. Nun kommt eine weitere große Förderung dazu: Im Rahmen des EIC Accelerators von Horizon Europe erhält das Startup mehr als zwei Millionen Euro. Diese Förderungen werden im Normalfall in einer Mischform aus Garantien und Beteiligungskapital vergeben.

„Turbulence Cancelling langfristig als erfolgreiche europäische Technologie positionieren“

Gründer Gálffy kommentiert: „Unser Ziel ist es, Schritt für Schritt die gesamte Luftfahrtindustrie turbulenzfrei zu machen!“ Nach ersten Produkten für Kleinflugzeuge im Jahr 2024 sei es nun der Fokus, Turbulence Cancelling für die nächstgrößeren Flugzeugkategorien bis hin zu Turboprop-Flugzeugen zu zertifizieren. „Der EIC Accelerator ist das perfekte Programm, um diese nächsten Schritte zu meistern und Turbulence Cancelling langfristig als erfolgreiche europäische Technologie zu positionieren“, so der Turbulence-Solutions-Gründer.

EIC Accelerator vergibt insgesamt 229 Mio. Euro

Im Vorfeld wurden für den EIC Accelerator 40 Startups aus einer bereits engeren Auswahl von 150 Unternehmen ausgesucht. Insgesamt werden im Rahmen dieser Runde 229 Millionen Euro vergeben. Die Garantien können dabei bis zu 2,5 Millionen Euro pro Startup umfassen. Das Beteiligungskapital kann zwischen 500.000 und zehn Millionen Euro liegen. In der aktuellen Runde würden 87 Prozent der Startups eine Mischform aus Garantie und Beteiligung erhalten, heißt es von EIC.

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