04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten “Kreis-Systemen” gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

“Investition in die Zukunft eines Unternehmens”

“Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem”, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

“So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten”, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. “Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt”, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. “Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht”, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: “Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.” Dennoch, so ergänzt Stadler: “Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.”

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Moodistory, Google Awards
(c) Moodistory - Eine große Aufzeichnung für die Wiener App Moodistory.

Mit dem Ziel, das psychische Wohlbefinden mittels einer App zu steigern, entwickelte das Wiener Startup Matoph Labs seit 2018 das Stimmungstagebuch Moodistory. Die App wurde nun bei den “Google Play Best of 2023“-Awards in der Kategorie “Personal Growth” ausgezeichnet.

Gründer Christoph Matzka baut und veröffentlicht seit 2012 Apps für iOS und Android: Von der Ideenfindung zur Anforderungsdefinition, über Design, Entwicklung, Testing und Marketing deckt er den gesamten App-Lebenszyklus ab.

Moodistory: Eine App für psychische Gesundheit

“Moodistory ist das Ergebnis der Zusammenarbeit eines multinationalen Teams. Gemeinsam verfolgen wir ein Ziel: ein außergewöhnliches Produkt zu schaffen, das Leuten die Möglichkeit gibt, sich selbst besser zu verstehen und ihr eigenes Wohlbefinden zu steigern”, schreibt er auf der Website.

Moodistory hat eigentlich mit einer einfachen Beobachtung begonnen: Dass der Blick in die Vergangenheit oft verzerrt, ungenau und übermäßig positiv oder negativ geprägt ist. Etwa Erinnerungen an Zeiten, wo alles nur toll war. Aber auch an welche, wo alles miserabel war.

“Wenn du aber versuchst dich genauer an die Vergangenheit zu erinnern, dann wirst du auch merken, dass nicht alles nur gut oder nur schlecht gewesen ist. Die Vergangenheit ist oft differenzierter, als man zuerst denkt. Und genau diese Erkenntnis ist die grundlegende Idee hinter Moodistory. Wenn man es schafft die Vergangenheit in ihren Details aufzuzeichnen, bleibt einerseits der Blickwinkel auf sie klar und man erhält andererseits eine solide Basis, um Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln”, lautet die Vision des Founders.

Stimmung tracken als mächtiges Tool

Ausgehend von seinen Überlegungen hat Matzka einst begonnen, zu recherchieren und bald erkannt, dass die Stimmung zu tracken ein sehr mächtiges Tool sein kann. Meistens als Stimmungstagebuch bezeichnet, könne dies dazu beitragen, ein stärkeres Ich-Bewusstsein zu schaffen und eigene Gedanken, Emotionen und Verhaltensmuster besser analysieren zu können.

“Es ist oft auch ein Ausgangspunkt um Veränderungen durchzusetzen und negative Energie in positive Energie umzuwandeln. Ein Stimmungstagebuch wird oft auch als Tool in der Behandlung von bipolaren Störungen, Depressionen und Angststörungen verwendet. Alles in allem kann das Tracken der eigenen Stimmung das eigene Wohlbefinden zum Positiven hin verändern”, beschreibt Matzka den Grund für die Entwicklung seiner App.

Die aktuelle Verleihung des Awards gilt als das größte Event des Jahres im Google Play Store: “Die Anerkennung durch die Google Play-Awards ist ein Meilenstein in der Geschichte unserer App und bestätigt auch die Relevanz psychischer Gesundheit in unserer Gesellschaft”, sagt Matzka.

Vergangenes reflektieren

“Moodistory hilft, Vergangenes zu reflektieren, Emotionen zu verstehen und zeichnet elegant ein klares Bild der eigenen Stimmungslage”, erklärt der Founder weiter. Dadurch lassen sich Gedankenspiralen durchbrechen, Verhaltensweisen verändern und das eigene Wohlbefinden steigern, so die Idee. Ähnlich einem Tagebuch werden in Moodistory Einträge täglich erstellt und strukturiert. Dadurch sei es möglich, Stimmungsschwankungen aufzuzeigen und positive sowie negative Auslöser zu identifizieren. Seit Jänner 2023 ist die App auch für Android als Download verfügbar.

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