07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Die Talentir Gründer Lukas Steiner (r.) und Johannes Kares (l.) © Talentir

Das schweizerisch-österreichische Fintech Talentir gibt den Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde über vier Millionen Euro bekannt. Angeführt wird die Runde von Redstone VC. Weitere Investor:innen sind Inovia Capital (vertreten durch Patrick Pichette, ehemaliger CFO bei Google), Shapers, Tenity, NewSchool, Noia Capital, BFC, Cambrena Capital sowie Mark Ransford.

Überzeichnet und selektiv

Ursprünglich wollte Talentir lediglich drei Millionen Euro einsammeln, erzählt Co-Founder und CEO Lukas Steiner im Interview mit brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic. Das Interesse übertraf diese Erwartung laut dem Gründer deutlich: Letztlich lagen Zusagen über rund 5,5 Millionen Schweizer Franken (fast 6 Millionen Euro) vor, woraufhin das Team Angebote bewusst ablehnte.

Pivot mit Anlauf

Die Runde folgt auf eine längere strategische Entwicklung: Talentir pivotierte zunächst vom Creator-Marktplatz zu Echtzeit-Auszahlungen für YouTuber, bevor das Unternehmen seine Technologie auf eine breitere B2B-Infrastruktur ausweitete.

Im Interview benennt Steiner die Marktlücke direkt: „Stripe hat das Pay-in gelöst, aber das Pay-out-Thema mit unterschiedlicher Regulatorik – das ist nach wie vor extrem komplex.“

Die Payout-Infrastruktur

Talentir übernimmt diesen komplexen Payout-Prozess, von der Datenverarbeitung über Compliance- und Steueranforderungen bis zur eigentlichen Auszahlung. Dabei kombiniert das Team KI-gestützte Automatisierung mit einer eigenen Stablecoin-basierten Settlement-Infrastruktur.

Bereits heute wickle man täglich Auszahlungen im siebenstelligen Bereich ab, so das Unternehmen. Eine Besonderheit ist laut Unternehmen die Rolle als „Merchant of Record“ auf der Auszahlungsseite: Talentir übernimmt dabei regulatorische Verpflichtungen wie Steuerbehandlung und Empfänger-Onboarding. Das Geschäftsmodell basiert dabei auf einer prozentuellen Beteiligung des abgewickelten Transaktionsvolumens, wie Steiner im Interview erklärt.

Europäischer Anspruch

Mit dem frischen Kapital will sich Talentir als europäische Alternative zu bestehenden, meist US-amerikanischen Lösungen positionieren. „In der Vergangenheit gab es derartige Lösungen höchstens im Silicon Valley“, heißt es in der Aussendung.

Dabei sollen unter anderem zwei neue Hires helfen. Moritz Putzhammer vom Krypto-Trading-Bot-Startup Trality und Nik Redl, der am Exit von Mokker.ai beteiligt war und bei Talentir künftig als Founding Engineer und Head of AI mitwirken wird, konnte das Startup für sich gewinnen.

Das nächste messbare Ziel ist laut Unternehmen ein jährliches Transaktionsvolumen von 100 Millionen Euro. Langfristig peile man die Milliardenmarke an. Das frische Kapital fließe laut Steiner primär in Sales, Compliance und Licensing: „Das ist jetzt das Allerwichtigste.“

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