07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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ViehFinder
© ViehFinder - Mit der App von ViehFinder sollen die Tiere rasch auffindbar gemacht werden.

Die Almwirtschaft ist nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Obwohl sich die Almfutterfläche in den vergangenen 25 Jahren nahezu halbiert hat, umfasste sie 2025 noch immer 322.446 Hektar. Damit war sie größer als das gesamte Bundesland Vorarlberg und entsprach etwa der siebenfachen Fläche Wiens. Der Anteil der Grünlandbetriebe, die ihre Tiere während der Sommermonate auf Almen auftreiben, blieb in diesem Zeitraum mit rund einem Viertel weitgehend konstant. Seit dem Jahr 2000 ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche österreichweit um 14 Prozent zurückgegangen. Umso wichtiger werden Lösungen, die den Arbeitsaufwand auf den Almen reduzieren und die Bewirtschaftung langfristig sichern – hier kommt das Startup ViehFinder ins Spiel.

ViehFinder nutzt Galileo

Das Grazer Unternehmen entwickelt ein digitales System, mit dem Landwirte jederzeit nachvollziehen können, wo sich ihre Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde befinden. Die Grundlage dafür bilden intelligente Halsbandsensoren, die ihre Position über das europäische Satellitennavigationssystem Galileo bestimmen und an eine App übertragen.

Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz und des ESA Business Incubation Centre Austria, betont: „Weltraumtechnologien entfalten ihren größten Nutzen dort, wo sie konkrete Herausforderungen auf der Erde lösen. Genau das ist unser Anspruch: Wir begleiten Startups, die aus Spitzentechnologie wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen entwickeln und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag leisten. ViehFinder ist dafür ein hervorragendes Beispiel.“

Stundenlange Suche als Problem

Die Idee für ViehFinder hat ihren Ursprung im Kärntner Mölltal: Dort wuchs Gründer und Geschäftsführer Peter Lederer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb auf und erlebte schon als Kind, wie viel Zeit die tägliche Kontrolle von Tieren auf weitläufigen Almen in Anspruch nimmt. Stundenlang nach Tieren zu suchen – das gehört bis heute vielerorts zum Alltag, weiß der 58-jährige Gründer.

© ViehFinder – Gründer Peter Lederer mit seinen Söhnen Raphael Krebs und Jakob Krebs.

„Die Almwirtschaft ist für Österreich enorm wichtig – für die Landwirtschaft, den Tourismus und die Biodiversität. Unser Ziel ist es, die Almbewirtschaftung mit moderner Technik einfacher zu machen. Wenn noch mehr Bauern damit aufhören, wäre das ein Problem für ganz Österreich“, unterstreicht Lederer. Gemeinsam mit seinen beiden Söhnen Raphael und Jakob gründete er daher 2020 ViehFinder: Während der Vater die Elektronik verantwortet, bringen die beiden Söhne ihre Expertise aus Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Physik ein.

Im ESA-Inkubationsprogramm

Mittlerweile ist die unternehmenseigene Entwicklung fortgeschritten: „Landwirte wissen mit unserer Applikation jederzeit, wo sich ihre Tiere befinden. Gerade auf großen Almen spart das viele Stunden Arbeit. Hirten und Almgemeinschaften können auf einen Blick kontrollieren, ob die Herde vollständig ist und wo sich einzelne Tiere aufhalten“, erklärt Lederer. Im Rahmen des ESA-Inkubationsprogramms entwickelt ViehFinder die Technologie aktuell weiter: Die neue Generation an Halsbandsensoren erfasst zusätzlich auch Bewegungsmuster und Umgebungsdaten.

„Dadurch kann das System künftig auch ungewöhnliche Situationen erkennen“, erklärt der Founder weiter. Zeigt eine Herde plötzlich auffälliges Bewegungsverhalten, kann das auf die Anwesenheit eines Wolfs oder Bären hindeuten. Ebenso möglich ist jedoch, dass Wanderer mit Hunden die Tiere aufgescheucht haben. Bleibt ein einzelnes Tier über einen längeren Zeitraum bewegungslos, könnte dies wiederum ein Hinweis auf eine Verletzung sein. „Derzeit testen wir diese Funktionen gemeinsam mit Landwirten in der Steiermark und Kärnten.“

Mehr Features geplant

Auch der Klimawandel spielt bei der Weiterentwicklung des Startups eine Rolle: Künftig sollen Satellitendaten zur Schneelage und Vegetationsentwicklung eingebunden werden. „Damit könnten Landwirte besser beurteilen, wann Almen bestoßen werden können oder der richtige Zeitpunkt für den Almabtrieb gekommen ist“, erklärt der ViehFinder-Geschäftsführer.

Derzeit bereitet das Grazer Startup die Markteinführung vor. Anfang 2027 soll das System rechtzeitig zur nächsten Almsaison verfügbar sein. Über den weiteren Wachstumskurs sagt Lederer: „Wenn wir die Produktion aufbauen, werden wir zusätzliche Partner brauchen. Für Investoren sind wir daher grundsätzlich offen.“

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